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CE Kennzeichnung Auto: Was Sie 2026 wissen müssen

12 Min. Lesezeit

Braucht Ihr Fahrzeug eine CE Kennzeichnung Auto? Erfahren Sie 2026 die klare Antwort für Neuwagen, Anbauteile und Umbauten. Plus Abgrenzung zur Typgenehmigung.

CE Kennzeichnung Auto: Was Sie 2026 wissen müssen

PKW als Gesamtfahrzeug erhalten keine CE-Kennzeichnung. Sie fallen nicht unter die allgemeinen CE-Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie, sondern unter ein eigenes fahrzeugspezifisches Typgenehmigungsregime.

Genau dort entsteht in der Praxis die Verwirrung. Wer nach „CE Kennzeichnung Auto“ sucht, meint selten das Serienfahrzeug selbst. Gemeint sind fast immer Anbauteile, Nachrüstungen, Sonderaufbauten, Steuerungen, Funkkomponenten oder Umbauten an der Schnittstelle zwischen Maschinenbau und Fahrzeugtechnik. Für technische Leiter ist deshalb nicht die Grundsatzfrage entscheidend, sondern die Abgrenzung: Wann gilt Fahrzeugrecht, wann CE-Recht, und wann greifen beide Ebenen nebeneinander für unterschiedliche Produkte?

Im Maschinenbau sehe ich an dieser Stelle immer wieder denselben Fehler. Teams prüfen nur das Basisfahrzeug oder nur das Anbaugerät. Rechtlich tragfähig ist das nicht. Wer ein Produkt auf oder an ein Fahrzeug bringt, muss zuerst sauber bestimmen, was genau das in Verkehr gebrachte Produkt ist. Davon hängen Konformitätsbewertung, Dokumentation, Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken ab.

Inhaltsverzeichnis

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Einleitung Die klare Antwort vorab

Wer die Frage nach der CE Kennzeichnung Auto wörtlich stellt, bekommt eine kurze Antwort: Für das komplette Kraftfahrzeug ist die CE-Kennzeichnung gesetzlich nicht vorgesehen. Das ist kein Graubereich, sondern eine saubere gesetzliche Abgrenzung.

Für Entwicklungsleiter und CE-Beauftragte beginnt das eigentliche Thema aber erst danach. Im automobilen Umfeld stehen oft Produkte im Raum, die nicht das Fahrzeug als Ganzes sind, sondern eigenständige technische Einheiten. Das können auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, elektrische Baugruppen, Steuerungseinheiten oder komplette Sonderaufbauten sein. Dann stellt sich nicht mehr die Frage „Auto ja oder nein“, sondern welches Produkt rechtlich bewertet wird.

Praktische Regel: Das Trägerfahrzeug und das aufgebrachte Produkt sind rechtlich nicht automatisch dasselbe.

Wer beispielsweise ein LKW-Fahrgestell mit einer funktionalen Maschine kombiniert, bewegt sich schnell im Bereich der Maschinenkonformität. Wer Funktechnik, elektrische Steuerung oder sicherheitsbezogene Steuerungsteile integriert, muss zusätzlich die jeweils einschlägigen Produktanforderungen prüfen. Dabei reicht es nicht, sich auf die Zulassung des Basisfahrzeugs zu verlassen.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der in Projekten regelmäßig unterschätzt wird. Die Rechtsgrundlage für Maschinen ändert sich. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt noch, wird aber ab dem 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vollständig ersetzt. Das verschiebt nicht die Grundlogik an der Schnittstelle Fahrzeug versus Maschine, aber es schärft Pflichten, Begriffe und Verfahren.

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Abgrenzung CE-Kennzeichnung vs. Fahrzeug-Typgenehmigung

Die zentrale Unterscheidung lautet: CE-Kennzeichnung und Fahrzeug-Typgenehmigung sind zwei getrennte Systeme. Wer beides vermischt, trifft fast zwangsläufig falsche Entscheidungen im Lastenheft, in der Verantwortungsmatrix und später in der Dokumentation.

Vergleichsgrafik zwischen CE-Kennzeichnung und Fahrzeug-Typgenehmigung mit ihren jeweiligen Merkmalen in einer übersichtlichen Gegenüberstellung.

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Zwei Rechtswelten mit unterschiedlicher Logik

Die CE-Kennzeichnung ist produktbezogen. Sie beruht auf europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften und führt typischerweise über Herstellerverantwortung, technische Unterlagen, Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung. Das System ist horizontal aufgebaut. Es gilt branchenübergreifend für viele Produktgruppen.

Die Fahrzeug-Typgenehmigung ist dagegen fahrzeugspezifisch. Sie betrachtet das Gesamtfahrzeug in einem vertikalen Regime mit speziellen Anforderungen für Fahrzeuge und fahrzeugrelevante Systeme. Die Denkrichtung ist eine andere. Nicht das allgemeine Produktrecht steht im Vordergrund, sondern die fahrzeugspezifische Homologation.

Die Abgrenzung ist ausdrücklich so vorgesehen. Die IHK München stellt klar, dass die CE-Kennzeichnung für Autos gesetzlich nicht erforderlich ist, weil Kraftfahrzeuge vom Anwendungsbereich der allgemeinen CE-Richtlinien ausgenommen sind und durch das spezifische EU-Fahrzeugtypgenehmigungsrecht geregelt werden. Zugleich gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nur für auswechselbare Ausrüstungen oder Sicherheitsbauteile, nicht für das gesamte Fahrzeug selbst (IHK München zur CE-Kennzeichnung und Fahrzeugabgrenzung).

ThemaCE-KennzeichnungFahrzeug-Typgenehmigung
GegenstandProdukt oder MaschineGesamtfahrzeug und fahrzeugbezogene Systeme
SystemlogikHorizontal, branchenübergreifendVertikal, fahrzeugspezifisch
NachweisstrukturKonformitätsbewertung und HerstellererklärungTypgenehmigung im Fahrzeugrecht
PraxisfrageIst das Produkt eigenständig in Verkehr gebracht?Ist das Produkt Teil des genehmigten Fahrzeugsystems?

Wer die Grundlagen der generellen CE-Pflicht noch einmal sauber abgleichen will, findet eine kompakte Übersicht zur CE-Kennzeichnungspflicht im Maschinenbau.

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Die praktische Prüffrage für Entwicklungsleiter

In Projekten hat sich eine einfache Reihenfolge bewährt:

  1. Produkt sauber benennen
    Ist Gegenstand der Bewertung das komplette Fahrzeug, ein Anbaugerät, eine auswechselbare Ausrüstung oder eine elektrische Baugruppe?

  2. Inverkehrbringen definieren
    Wird eine eigenständige Einheit auf dem Markt bereitgestellt oder nur ein bereits genehmigtes Fahrzeug betrieben bzw. angepasst?

  3. Rechtsrahmen trennen
    Fahrzeugrecht für das Gesamtfahrzeug. CE-Recht für die eigenständige Maschine oder Komponente, soweit deren Rechtsakt anwendbar ist.

Viele Fehlbewertungen entstehen nicht in der Normenrecherche, sondern schon beim falsch definierten Produktgegenstand.

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CE-Pflicht für Komponenten Anbauteile und Nachrüstungen

Dass das Auto selbst kein CE-Zeichen trägt, heißt nicht, dass im Fahrzeugumfeld keine CE-Pflichten entstehen. Im Gegenteil. Gerade bei Komponenten, Anbauteilen und Nachrüstungen wird es technisch und rechtlich anspruchsvoll.

Verschiedene Autoteile mit CE-Kennzeichnung, darunter ein Auspuff, Scheinwerfer und ein Dachträger, liegen auf einer Werkbank.

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Wann ein Produkt am Fahrzeug CE-pflichtig wird

Der entscheidende Punkt ist die Eigenständigkeit des Produkts. Wird eine Komponente oder Einheit als eigenes Produkt in Verkehr gebracht und fällt sie in den Anwendungsbereich einer europäischen Harmonisierungsvorschrift, dann kann eine CE-Kennzeichnung erforderlich sein, auch wenn das Trägerfahrzeug selbst keine trägt.

Typische Auslöser sind:

  • Maschinenfunktion
    Ein Anbaugerät mit eigener Funktion, eigener Gefährdungslage und eigenem bestimmungsgemäßem Gebrauch kann in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen.

  • Elektrische oder elektronische Eigenschaften
    Steuerungen, Baugruppen oder andere Einheiten können produktrechtlich relevant werden, wenn EMV oder andere elektrische Anforderungen zu prüfen sind.

  • Funkfunktion
    Komponenten mit integrierter Funktechnik sind regelmäßig gesondert zu betrachten.

Was in der Praxis nicht funktioniert: aus der Fahrzeugzulassung des Trägers abzuleiten, dass jedes aufgebrachte Produkt automatisch mitabgedeckt ist. Das ist bei funktionalen Maschinenaufbauten, Retrofit-Einheiten und autonomen Baugruppen regelmäßig falsch.

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Typische Konstellationen aus der Praxis

Einige Konstellationen tauchen im Sonderfahrzeugbau ständig auf:

  • Ladekran auf LKW
    Der LKW bleibt Fahrzeug. Der Kran ist aber nicht einfach „nur Zubehör“, sondern kann als eigenständige Maschine zu bewerten sein.

  • Hubarbeitsbühne auf Fahrgestell
    Das Fahrgestell löst das CE-Thema nicht aus. Die Hubfunktion, die Schutzziele, die Steuerung und die Risikobeurteilung schon.

  • Elektronische Nachrüststeuerung
    Sobald die Steuerung als Produkt mit eigener Funktion bereitgestellt wird, muss ihr eigener Rechtsrahmen geprüft werden.

  • Sensorik und Funkmodule
    Gerade bei telematischen oder drahtlosen Einheiten ist die Versuchung groß, alles unter „Automotive“ zu verbuchen. Rechtlich ist das zu grob.

Eine einfache Arbeitsregel hat sich bewährt:

Wenn das Teil ohne das Fahrzeug als eigenständiges Produkt beschrieben, spezifiziert, verkauft, montiert und geprüft werden kann, ist eine gesonderte CE-Prüfung oft naheliegend.

Für die technische Bewertung hilft eine kurze Entscheidungsmatrix:

FrageWenn jaWenn nein
Eigenständige Funktion vorhanden?CE-Relevanz prüfenEher fahrzeugintegriert betrachten
Separat in Verkehr gebracht?Eigene Konformität wahrscheinlich nötigSystembewertung im Gesamtkontext
Eigene Risiken und Betriebsanleitung nötig?Technische Unterlagen separat anlegenNur mit Vorsicht im Fahrzeugdossier belassen

Gerade an der Grenze zwischen technischem Ausrüstungsprodukt und geregeltem Spezialteil lohnt sich ein Blick auf reale Prüfkontexte. Ein praktisches Beispiel für die Einordnung spezialisierter Produkte bietet die Übersicht zu geprüfter Taginn Ausrüstung, weil dort sichtbar wird, wie produktbezogene Konformitätsfragen unabhängig vom Trägersystem bewertet werden.

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Der Sonderfall Wesentliche Veränderung und Umbau

Bei Umbauten kippt die Lage. Dann geht es nicht mehr nur darum, ob ein Anbauteil CE-pflichtig ist, sondern ob der Umbauer durch den Eingriff selbst zum Hersteller einer neuen Maschine wird.

Flussdiagramm zur Prüfung, ob eine Modifikation am Fahrzeug eine neue CE-Kennzeichnung erforderlich macht.

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Wann der Umbauer zum Hersteller wird

Die Schwelle liegt bei der wesentlichen Veränderung. Nach der in deutsches Recht umgesetzten Maschinenrichtlinie wird ein Betreiber rechtlich als Neuhersteller eingestuft, wenn an einer Maschine wesentliche Änderungen vorgenommen werden, die Gebrauch und Funktion deutlich beeinflussen. Dann ist eine erneute vollständige CE-Kennzeichnung erforderlich. Das umfasst die Verantwortung für das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich Risikobeurteilung (Bureau Veritas zur wesentlichen Veränderung und Herstellerrolle).

Für die Zukunft ist das noch klarer gefasst. Ab dem 20. Januar 2027 regelt Artikel 25 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, dass bei einer wesentlichen Veränderung das Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchzuführen ist. Wer Retrofit-Projekte plant, sollte diese Umstellung schon jetzt im Prozessmodell mitdenken. Eine vertiefende Einordnung zur wesentlichen Veränderung von Maschinen hilft bei typischen Grenzfällen.

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Praxisbeispiele an der Fahrzeug-Maschinen-Schnittstelle

Nicht jeder Umbau ist wesentlich. Der Austausch eines gleichwertigen Bauteils ist anders zu bewerten als ein Eingriff in Steuerungslogik, Schutzkonzept oder bestimmungsgemäße Verwendung.

Typische Risikofälle sind:

  • Funktionsänderung
    Aus einem reinen Trägerfahrzeug wird durch den Aufbau eine Arbeitsmaschine mit eigenem Gefährdungsprofil.

  • Steuerungseingriff
    Sicherheitsfunktionen werden verändert, neu verknüpft oder mit zusätzlichen Betriebsarten versehen. Dann reicht es nicht, nur Verdrahtungspläne nachzuführen. Die sicherheitsbezogene Steuerung ist neu zu bewerten, regelmäßig einschließlich Performance Level nach EN ISO 13849-1.

  • Verkettung mehrerer Einheiten
    Einzelkomponenten können zusammen eine neue Gesamtheit bilden. Dann ist die Betrachtung des Gesamtsystems unvermeidlich.

Ein CE-Zeichen auf Einzelkomponenten entlastet den Integrator nicht von der Verantwortung für die Gesamtkonformität.

Praxisnah prüfe ich bei Umbauten immer zuerst drei Fragen:

  1. Ändert sich die bestimmungsgemäße Verwendung?
  2. Entstehen neue Gefährdungen oder steigen bestehende Risiken?
  3. Wird das Schutzkonzept konstruktiv oder steuerungstechnisch neu definiert?

Wenn mindestens eine dieser Fragen substanziell mit ja beantwortet wird, ist die tiefe Neubewertung fast immer der sichere Weg. Das gilt besonders bei Kehrmaschinen, Hebeeinrichtungen, mobilen Bearbeitungseinheiten oder Sonderfahrzeugen mit automatisierten Funktionen.

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Praktischer Workflow zur Konformitätsbewertung

Wenn ein Produkt im Fahrzeugumfeld tatsächlich CE-pflichtig ist, braucht das Team keinen theoretischen Exkurs, sondern einen belastbaren Ablauf. Für Anbauteile, auswechselbare Ausrüstungen und eigenständige Maschinen funktioniert ein klarer Workflow besser als improvisierte Einzelmaßnahmen.

Die folgende Übersicht bildet den üblichen Ablauf kompakt ab.

Eine Infografik stellt den praktischen Workflow zur Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung in sieben aufeinanderfolgenden Schritten dar.

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Sieben Schritte die in der Praxis tragen

  1. Produktidentifikation
    Definieren Sie das Produkt technisch und rechtlich. Nicht „System für Fahrzeug“, sondern beispielsweise „hydraulisch betätigter Frontanbau mit eigener Steuerung“.

  2. Rechtsgrundlagen prüfen
    Ordnen Sie die einschlägigen EU-Rechtsakte zu. Im Maschinenumfeld ist die Unterscheidung zwischen aktueller Maschinenrichtlinie und künftiger Maschinenverordnung zwingend.

  3. Harmonisierte Normen auswählen
    Arbeiten Sie top down. A-Normen für Grundprinzipien, B-Normen für übergreifende Sicherheitsaspekte, C-Normen für den konkreten Maschinentyp. Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 bleibt das Rückgrat.

  4. Sicherheitskonzept nachweisen
    Mechanische, elektrische und steuerungstechnische Schutzmaßnahmen müssen zusammenpassen. Bei Sicherheitsfunktionen zählt nicht die Absicht, sondern der belastbare Nachweis.

Nach dem Überblick lohnt sich ein kurzer Praxischeck per Video:

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  1. Technische Dokumentation erstellen
    Zeichnungen, Schaltpläne, Stücklisten, Normenverzeichnis, Risikobeurteilung, Prüfprotokolle, Betriebsanleitung. Alles muss konsistent sein.

  2. EU-Konformitätserklärung ausstellen
    Die Erklärung ist kein Formular für den Schluss, sondern die juristische Verdichtung der vorangegangenen Arbeit.

  3. CE-Kennzeichnung anbringen
    Erst nach Abschluss des Verfahrens. Unter der neuen Maschinenverordnung muss das CE-Zeichen nach Ausstellung der Konformitätserklärung sichtbar, leserlich und dauerhaft am Produkt angebracht werden. Die IHK Nürnberg weist zudem darauf hin, dass die Maschinenkennzeichnung zusätzlich Modell oder Typ, Baujahr sowie vorhandene Chargen oder Serienkennzeichnung enthalten muss (IHK Nürnberg Merkblatt zur Maschinenkennzeichnung).

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Wo Projekte typischerweise entgleisen

Drei Fehler sehe ich besonders häufig:

  • Zu frühe Normenfixierung
    Teams suchen sofort Normen, bevor das Produkt rechtlich definiert ist.

  • Unterschätzte Schnittstellen
    Mechanik, Elektrik und Software dokumentieren jeweils sauber, aber niemand bewertet die Interaktion der Schutzfunktionen als Gesamtsystem.

  • Betriebsanleitung als Restposten
    Wenn die Anleitung erst nach Konstruktion und Inbetriebnahme entsteht, fehlen regelmäßig bestimmungsgemäße Verwendung, Restrisiken und klare Angaben für Montage und Wartung.

Die beste Normenliste nützt nichts, wenn die Risikobeurteilung nicht dieselbe Maschine beschreibt wie Konstruktion und Anleitung.

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Technische Dokumentation und rechtliche Fallstricke

Die technische Dokumentation entscheidet oft darüber, ob ein formal sauberes Projekt auch einer Marktüberwachung standhält. Im Alltag liegt die Schwäche selten im fehlenden CE-Zeichen, sondern in widersprüchlichen Unterlagen.

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Was in die Unterlagen gehört

Für CE-pflichtige Maschinen oder Komponenten müssen die Unterlagen so aufgebaut sein, dass die Konformität nachvollzogen werden kann. In der Praxis gehören dazu insbesondere:

  • Produktbeschreibung und Abgrenzung
    Klare Definition des Lieferumfangs, der Grenzen des Produkts und der bestimmungsgemäßen Verwendung.

  • Konstruktive Nachweise
    Zeichnungen, Schaltpläne, Stücklisten und die Dokumentation sicherheitsrelevanter Funktionen.

  • Risikobeurteilung
    Systematisch nach EN ISO 12100, inklusive Schutzmaßnahmen und Restrisiken.

  • Normenbezug
    Dokumentation der angewendeten harmonisierten Normen zur Konformitätsvermutung, soweit einschlägig.

  • Betriebsanleitung und Erklärung
    Beides muss inhaltlich mit dem realen Produkt übereinstimmen.

Hersteller müssen die EU-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahren. Ab dem 20. Januar 2027 dürfen diese Unterlagen auch ausschließlich digital bereitgestellt werden, sofern der Käufer nicht ausdrücklich eine Papierversion verlangt (Überblick zur Maschinenverordnung und digitalen Unterlagen_2023/1230_(EU-Maschinenverordnung))).

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Fehler die Marktüberwachung sofort sieht

In Audits und Behördengesprächen fallen meist nicht exotische Sonderfragen zuerst auf, sondern einfache Inkonsistenzen:

  • Veraltete Normenstände
    Die Erklärung nennt etwas anderes als das Normenverzeichnis in den technischen Unterlagen.

  • Unklare Herstellerrolle
    Bei Umbauten ist nicht sauber dokumentiert, wer Integrator, Inverkehrbringer und verantwortlicher Hersteller ist.

  • Anleitung ohne Risikobezug
    Restrisiken stehen in der Risikobeurteilung, aber nicht in der Betriebsanleitung.

  • Fehlende Nachvollziehbarkeit
    Entscheidungen zur Schutzmaßnahme sind technisch getroffen, aber nicht dokumentiert.

Wer Unterlagen strukturiert und prüffähig aufbauen will, sollte Dokumentation nicht als Ablage behandeln, sondern als Teil des Konformitätsprozesses. Ein praxisnaher Leitfaden zum Erstellen technischer Dokumentationen im CE-Kontext zeigt, welche Struktur sich im Maschinenbau bewährt.

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Zusammenfassung und rechtlicher Hinweis

Die kurze Antwort auf die Suchanfrage CE Kennzeichnung Auto bleibt eindeutig: Das komplette Auto erhält keine CE-Kennzeichnung. Entscheidend ist die saubere Trennung zwischen fahrzeugspezifischer Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug und CE-Recht für eigenständige Produkte an oder auf dem Fahrzeug.

Für die Praxis reichen drei Leitfragen. Erstens: Was ist das konkrete Produkt? Zweitens: Wird es eigenständig in Verkehr gebracht? Drittens: Liegt durch Umbau oder Integration eine wesentliche Veränderung vor? Spätestens dort entstehen CE-Pflichten, neue Herstellerrollen und Dokumentationslasten.

Für Maschinenbauer ist außerdem die Rechtsentwicklung verbindlich einzuplanen. Ab dem 20. Januar 2027 wird die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vollständig anwendbar und ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ohne weitere Übergangsfristen für das Inverkehrbringen nach altem Recht (Ecoprotec zur verbindlichen Anwendbarkeit ab 2027).

Auch organisatorisch lohnt sich ein sauberer Dokumentationsprozess. Wer Vorlagen, Freigaben und Ablagestrukturen systematisch aufsetzt, vermeidet Reibung zwischen Konstruktion, Qualität und Technischer Redaktion. Als ergänzende Perspektive auf dokumentengetriebene Arbeitsabläufe ist der Vork Handwerker Guide nützlich, auch wenn der Fokus dort breiter als CE ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung im Einzelfall. Die Verantwortung für die korrekte Konformitätsbewertung, die EU-Konformitätserklärung und die vollständige technische Dokumentation verbleibt stets beim Hersteller bzw. bei demjenigen, der rechtlich als Hersteller auftritt.


Wenn Sie CE-Prozesse für Maschinen, Anbauteile, Sonderaufbauten oder Retrofit-Projekte strukturiert und nachvollziehbar aufsetzen wollen, unterstützt CE-Copilot bei Risikobeurteilung, Normenrecherche, technischer Dokumentation und der Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung im DACH-Maschinenbau.

CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt

CE-Copilot führt KMU und Maschinenbauer durch Risikobeurteilung, Normenrecherche und Konformitätserklärung — nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und vorbereitet auf die EU-Maschinenverordnung 2027.

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