194Tage bis EU-MVO 2027

EU-Maschinenverordnung 2027: Alle Änderungen im Überblick

Am 20. Januar 2027 wird die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich und löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig ab. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten -- ohne nationale Umsetzung. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Änderungen und was Maschinenhersteller jetzt tun müssen.

Warum eine neue Verordnung?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war seit über 17 Jahren in Kraft und konnte die rasanten technologischen Entwicklungen nicht mehr abbilden. Künstliche Intelligenz, autonome mobile Roboter, kollaborierende Roboter und vernetzte Maschinensteuerungen stellen neue Sicherheitsanforderungen, die im alten Rechtsrahmen nicht adäquat behandelt wurden.

Mit der Verordnung (EU) 2023/1230 hat der europäische Gesetzgeber einen modernen Rechtsrahmen geschaffen, der technologieneutral formuliert ist und auch künftige Innovationen abdecken soll. Als Verordnung (statt Richtlinie) entfällt die nationale Umsetzung -- die Vorschriften gelten unmittelbar und einheitlich in der gesamten EU.

Zeitplan und Fristen

29.06.2023

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU

Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

19.07.2023

Inkrafttreten

Die Verordnung ist in Kraft getreten. Die 42-monatige Übergangsfrist hat begonnen.

20.01.2027

Verbindliche Anwendung

Ab diesem Datum müssen alle neuen Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, die Anforderungen der Maschinenverordnung erfüllen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird aufgehoben.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie

Verordnung statt Richtlinie

Als EU-Verordnung gilt die MVO unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Nationale Umsetzungsgesetze wie die deutsche Maschinenverordnung (9. ProdSV) entfallen. Das schafft einheitliche Anforderungen und beseitigt nationale Unterschiede in der Auslegung.

Neue Anforderungen an digitale Technologien

Die MVO adressiert erstmals explizit die Sicherheit von Maschinen mit künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen und autonomem Verhalten. Maschinen, deren Sicherheitsfunktionen von selbstlernenden Systemen abhängen, die zu nicht vorhersehbarem Verhalten führen können, unterliegen besonders strengen Anforderungen (Anhang I, Kategorie der hochriskanten Maschinen).

Cybersecurity-Anforderungen

Erstmals enthält das Maschinenrecht Anforderungen an die IT-Sicherheit. Maschinen mit digitalen Schnittstellen müssen gegen bösartige Eingriffe geschützt sein, die die Sicherheitsfunktionen beeinträchtigen könnten. Dies betrifft vor allem vernetzte Maschinen und IoT-Steuerungen. Die genaue Abgrenzung zum Cyber Resilience Act (CRA) wird noch geklärt.

Digitale Betriebsanleitung

Die MVO erlaubt erstmals, die Betriebsanleitung in digitaler Form bereitzustellen (z.B. als PDF zum Download oder über einen QR-Code auf der Maschine). Eine gedruckte Version muss allerdings kostenfrei bereitgestellt werden, wenn der Käufer dies zum Zeitpunkt des Kaufs verlangt. Sicherheitshinweise müssen weiterhin direkt an der Maschine angebracht sein.

Erweiterte Pflichten für Wirtschaftsakteure

Die MVO definiert erstmals klare Pflichten für alle Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler. Insbesondere Importeure müssen künftig sicherstellen, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung ordnungsgemäß durchgeführt hat, bevor sie eine Maschine in der EU in Verkehr bringen.

Wesentliche Veränderung

Die MVO definiert erstmals auf europäischer Ebene, was eine "wesentliche Veränderung" einer Maschine ist. Wer eine Maschine physisch oder digital so verändert, dass eine neue Gefährdung entsteht oder ein vorhandenes Risiko steigt, und die ursprünglichen Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen, wird zum Hersteller im Sinne der Verordnung. Dies sorgt für mehr Rechtssicherheit bei Umbauten und Retrofits.

Neue Kategorie: Hochriskante Maschinenprodukte

Der frühere Anhang IV der Maschinenrichtlinie (Maschinen mit erhöhtem Risikopotenzial) wird durch Anhang I der MVO ersetzt und um neue Kategorien erweitert. Neben den klassischen Risiko-Maschinen (Pressen, Sägen, Holzbearbeitungsmaschinen) fallen nun auch Maschinen mit sicherheitsrelevantem KI-Verhalten in diese Kategorie und erfordern die Einschaltung einer notifizierten Stelle.

Was müssen Hersteller jetzt tun?

1

Gap-Analyse durchführen: Vergleichen Sie Ihre bestehenden CE-Prozesse mit den neuen Anforderungen der MVO. Wo bestehen Lücken?

2

Risikobeurteilungen aktualisieren: Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Risikobeurteilungen die neuen Anforderungen (Cybersecurity, KI) abdecken.

3

Technische Dokumentation anpassen: Bereiten Sie Ihre Dokumentationsvorlagen auf die neuen Pflichtinhalte vor (z.B. digitale Betriebsanleitung).

4

Konformitätserklärung anpassen: Aktualisieren Sie Ihre Vorlagen auf die Pflichtangaben nach MVO Anhang V (statt MRL Anhang II).

5

Mitarbeiter schulen: Stellen Sie sicher, dass alle am CE-Prozess beteiligten Mitarbeiter die wesentlichen Änderungen kennen.

FAQ

Häufige Fragen zur EU-Maschinenverordnung 2027

Ab wann gilt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230?
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird am 20. Januar 2027 verbindlich anwendbar. Ab diesem Datum müssen alle neuen Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, die Anforderungen der Maschinenverordnung erfüllen. Die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Was ist die EU-Maschinenverordnung 2023/1230?
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist die ab dem 20. Januar 2027 geltende Nachfolge-Rechtsvorschrift zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als unmittelbar geltende EU-Verordnung ohne nationale Umsetzung definiert sie aktualisierte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen. Sie enthält neue Bestimmungen zu Cybersecurity, KI-basierten Steuerungen, digitalen Betriebsanleitungen und Konformitätsbewertung.
Was ist der Unterschied zwischen Maschinenverordnung und Maschinenrichtlinie?
Der wichtigste Unterschied ist die Rechtsform: Die Maschinenverordnung gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, während die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine nationale Umsetzung erforderte. Dadurch entfallen nationale Umsetzungsgesetze wie die deutsche Maschinenverordnung (9. ProdSV). Zusätzlich enthält die Verordnung neue Anforderungen an digitale Technologien, künstliche Intelligenz, Cybersecurity und Wirtschaftsakteure, die im alten Rechtsrahmen nicht behandelt wurden.
Darf ich die Betriebsanleitung nach der neuen Maschinenverordnung digital bereitstellen?
Ja, die Maschinenverordnung erlaubt erstmals, die Betriebsanleitung in digitaler Form bereitzustellen, etwa als PDF zum Download oder über einen QR-Code auf der Maschine. Eine gedruckte Version muss jedoch kostenfrei bereitgestellt werden, wenn der Käufer dies zum Zeitpunkt des Kaufs verlangt. Sicherheitshinweise müssen außerdem weiterhin direkt an der Maschine angebracht sein.
Was gilt nach der Maschinenverordnung als wesentliche Veränderung einer Maschine?
Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn eine Maschine physisch oder digital so verändert wird, dass eine neue Gefährdung entsteht oder ein vorhandenes Risiko steigt und die ursprünglichen Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen. Die Maschinenverordnung definiert diesen Begriff erstmals auf europäischer Ebene. Wer eine solche Veränderung vornimmt, wird zum Hersteller im Sinne der Verordnung, was für mehr Rechtssicherheit bei Umbauten und Retrofits sorgt.
Was müssen Maschinenhersteller jetzt für die Maschinenverordnung 2027 tun?
Hersteller sollten zunächst eine Gap-Analyse durchführen und ihre bestehenden CE-Prozesse mit den neuen Anforderungen der Maschinenverordnung abgleichen. Anschließend sind die Risikobeurteilungen auf neue Themen wie Cybersecurity und KI zu aktualisieren, die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung (nach MVO Anhang V statt MRL Anhang II) anzupassen sowie die digitale Betriebsanleitung vorzubereiten. Zudem sollten alle am CE-Prozess beteiligten Mitarbeiter zu den wesentlichen Änderungen geschult werden.
194Tage bis EU-MVO 2027

Bereit für die EU-Maschinenverordnung 2027

CE-Copilot ist bereits auf die Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung vorbereitet. Erstellen Sie Risikobeurteilungen, finden Sie aktuelle Normen und generieren Sie MVO-konforme Konformitätserklärungen -- alles in einer Plattform.

Weitere Artikel