CE-Kennzeichnung 2027 vorbereiten: Was Maschinenbauer jetzt tun sollten
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ein kompakter Ueberblick, was Hersteller jetzt vorbereiten sollten.
Warum der 20. Januar 2027 ein Stichtag ist
Mit der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz: MVO) gilt ab dem 20. Januar 2027 ein neuer Rechtsrahmen fuer Maschinen in der gesamten EU. Anders als die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die MVO eine Verordnung — sie gilt unmittelbar und ohne nationale Umsetzung in allen Mitgliedstaaten.
Die wichtigsten Aenderungen im Ueberblick
- Cybersecurity: Erstmals enthaelt das Maschinenrecht Anforderungen an den Schutz sicherheitsrelevanter Funktionen vor Manipulation.
- Kuenstliche Intelligenz: Maschinen mit selbstlernendem, sicherheitsrelevantem Verhalten unterliegen besonderen Anforderungen.
- Digitale Betriebsanleitung: Die Anleitung darf digital bereitgestellt werden; eine gedruckte Fassung muss auf Wunsch kostenfrei verfuegbar sein.
- Wesentliche Veraenderung: Der Begriff wird erstmals EU-weit definiert — relevant fuer Umbauten und Retrofits.
Was Sie jetzt tun sollten
- Gap-Analyse: Vergleichen Sie Ihre bestehenden CE-Prozesse mit den Anforderungen der MVO.
- Risikobeurteilungen pruefen: Decken Ihre Beurteilungen Cybersecurity und ggf. KI-Funktionen ab?
- Dokumentation aktualisieren: Bereiten Sie Vorlagen fuer Konformitaetserklaerung und technische Unterlagen auf die MVO vor.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine fachkundige CE-Bewertung durch eine qualifizierte Person.
CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt
CE-Copilot führt KMU und Maschinenbauer durch Risikobeurteilung, Normenrecherche und Konformitätserklärung — nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und vorbereitet auf die EU-Maschinenverordnung 2027.