CE-KennzeichnungMaschinenverordnungMVO 2027

CE-Kennzeichnung 2027 vorbereiten: Was Maschinenbauer jetzt tun sollten

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Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ein kompakter Ueberblick, was Hersteller jetzt vorbereiten sollten.

Warum der 20. Januar 2027 ein Stichtag ist

Mit der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz: MVO) gilt ab dem 20. Januar 2027 ein neuer Rechtsrahmen fuer Maschinen in der gesamten EU. Anders als die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die MVO eine Verordnung — sie gilt unmittelbar und ohne nationale Umsetzung in allen Mitgliedstaaten.

Die wichtigsten Aenderungen im Ueberblick

  • Cybersecurity: Erstmals enthaelt das Maschinenrecht Anforderungen an den Schutz sicherheitsrelevanter Funktionen vor Manipulation.
  • Kuenstliche Intelligenz: Maschinen mit selbstlernendem, sicherheitsrelevantem Verhalten unterliegen besonderen Anforderungen.
  • Digitale Betriebsanleitung: Die Anleitung darf digital bereitgestellt werden; eine gedruckte Fassung muss auf Wunsch kostenfrei verfuegbar sein.
  • Wesentliche Veraenderung: Der Begriff wird erstmals EU-weit definiert — relevant fuer Umbauten und Retrofits.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Gap-Analyse: Vergleichen Sie Ihre bestehenden CE-Prozesse mit den Anforderungen der MVO.
  2. Risikobeurteilungen pruefen: Decken Ihre Beurteilungen Cybersecurity und ggf. KI-Funktionen ab?
  3. Dokumentation aktualisieren: Bereiten Sie Vorlagen fuer Konformitaetserklaerung und technische Unterlagen auf die MVO vor.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine fachkundige CE-Bewertung durch eine qualifizierte Person.

CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt

CE-Copilot führt KMU und Maschinenbauer durch Risikobeurteilung, Normenrecherche und Konformitätserklärung — nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und vorbereitet auf die EU-Maschinenverordnung 2027.

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