Software für Gefährdungsbeurteilungen im Maschinenbau
Software für Gefährdungsbeurteilungen im Maschinenbau: Anforderungen, Normen, Auswahlkriterien für KMU und Best Practices für die Umsetzung.

Die Excel-Liste liegt sauber ausgedruckt auf dem Tisch, der Projektleiter will die CE-Unterlagen für eine neue Sondermaschine finalisieren, und im gleichen Moment merkt der Konstruktionsleiter, dass die Datei weder die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 noch den praktischen Ablauf der ASR V3 wirklich abbildet. Genau an dieser Stelle zeigt sich, ob Software für Gefährdungsbeurteilungen nur Ablage kann oder ob sie den Prozess wirklich trägt. Für Maschinenbau-KMU ist das kein Komfortthema, sondern eine Frage der belastbaren Struktur, besonders bei Änderungen, Audits und Nachweisen gegenüber Kunden und Behörden.
Wer heute weiter mit verstreuten Excel-Dateien, E-Mail-Anhängen und isolierten Vorlagen arbeitet, baut Medienbrüche ein, die später teuer werden. Eine saubere Software muss die Arbeitsschutzseite und die CE-Seite zusammenführen, sonst dokumentiert sie nur Symptome. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung im Einzelfall. Die Verantwortung für die Konformitätserklärung bleibt immer beim Hersteller.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Software für Gefährdungsbeurteilungen im Maschinenbau zur Pflicht wird
- Rechtlicher Rahmen und betroffene Normen für Maschinenbau-KMU
- Kernfunktionen moderner Software für Gefährdungsbeurteilungen
- Architekturansätze im Vergleich von Excel bis CE-Plattform
- Auswahlkriterien und Entscheidungswege für KMU
- Implementierung Dokumentation und Pflege im Betrieb
- Zukunftssicherheit gegen die Maschinenverordnung 2027
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Warum Software für Gefährdungsbeurteilungen im Maschinenbau zur Pflicht wird
Ein Sondermaschinenbauer mit rund 40 Mitarbeitern hat oft keine Luxusprobleme, sondern Zeitprobleme. Die Maschine ist konstruiert, die Stückliste steht, der Kunde drängt auf Abnahme, und parallel muss die Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte und die Risikobeurteilung für die CE-Dokumentation belastbar fertig werden. Genau dann fällt auf, dass eine Excel-Datei zwar Listen sortiert, aber keine saubere Prozesslogik erzwingt.
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Der Knackpunkt im Alltag
Software für Gefährdungsbeurteilungen wird im Maschinenbau erst dann wirklich relevant, wenn sie nicht nur dokumentiert, sondern Entscheidungen strukturiert. Die klassische Sammelmappe aus Tabellen, PDF-Schnipseln und freien Textfeldern bildet die Pflicht zur Aktualisierung nur schlecht ab. Für die Arbeitsschutzseite verlangt die DGUV einen standardisierten Ablauf mit sieben Schritten von der Vorbereitung bis zur schriftlichen Dokumentation, und die Gefährdungsbeurteilung ist ein verpflichtendes Instrument des Arbeitsschutzgesetzes DGUV top eins.
Im CE-Kontext reicht es noch weniger, nur Gefahren zu erfassen. Ein Konstruktionsleiter braucht eine Lösung, die Gefährdungen je Maschinentyp, Maßnahmen, Restrisiken, Wirksamkeitsprüfung und die Fortschreibung zusammenhält. Sonst wird jede Änderung an der Anlage zur manuellen Fleißarbeit mit hohem Fehlerpotenzial.
Praktische Regel: Wenn eine Software keine saubere Fortschreibung und keine eindeutige Zuordnung von Maßnahmen zulässt, ist sie für den Maschinenbau nur eine Ablage, kein Steuerungswerkzeug.
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Warum die alte Werkzeugkiste nicht mehr reicht
Der Markt hat sich längst bewegt. Eine nicht repräsentative DGUV-Umfrage zeigt, dass 65 % der Befragten digitale Tools bei Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nutzen, 37 % vor allem für die Dokumentation von Gefährdungen DGUV top eins. Das ist kein Beweis für Reife, aber ein deutliches Zeichen: Digitale Werkzeuge sind im Alltag angekommen, und damit steigen die Erwartungen an Nachvollziehbarkeit.
Für Maschinenbau-KMU folgt daraus eine klare Linie. Wer bei Modifikationen, Retrofit-Projekten oder Kundenaudits schnell reagieren will, braucht eine Struktur, die Arbeits- und Maschinenanforderungen zusammenführt. Eine zuverlässige Plattform spart nicht nur Suchzeit, sie reduziert auch das Risiko, dass eine Änderung im Projekt nicht im Nachweis landet.
Ein guter Einstieg in die CE-seitige Einordnung ist die Maschinenverordnung selbst. Wer die eigene Tool-Strategie daran ausrichtet, sollte die Übergänge früh verstehen, nicht erst 2027. Einen kompakten Überblick dazu gibt die interne Einordnung zur Maschinenverordnung 2023/1230.
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Rechtlicher Rahmen und betroffene Normen für Maschinenbau-KMU
Im Maschinenbau läuft die Gefährdungsbeurteilung auf zwei Ebenen. Für Beschäftigte gilt das Arbeitsschutzrecht, für die Maschine selbst die sicherheitstechnische Risikobeurteilung im CE-Prozess. Wer beides in einer Software zusammenwirft oder nur teilweise abbildet, schafft später Lücken bei Nachweis, Aktualisierung und Zuständigkeit.
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Arbeitsschutz und CE brauchen unterschiedliche Logik
Für den Arbeitsschutz verlangt die DGUV einen siebenstufigen Standardablauf mit Vorbereitung, Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Maßnahmenfestlegung, Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation. Für die Maschine selbst gilt die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, also Gefährdungen identifizieren, Risiken einschätzen, Risiken mindern und die Restgefahr nachvollziehbar dokumentieren. Beides gehört zusammen, bleibt aber inhaltlich getrennt.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bleibt für viele Projekte die Referenz im Bestand. Ab 20. Januar 2027 gilt die ablösende Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Die Übergangsphase ist heikel, weil Software nicht nur den aktuellen Rechtsstand abbilden darf, sondern auch Versionierung und Änderungsnachweise über den Stichtag hinweg sauber sichern muss. Wer eine Lösung auswählt, sollte diese Umstellung von Anfang an mitdenken.
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Was harmonisierte Normen in der Softwarelogik bedeuten
Harmonisierte Normen sind in der Praxis kein Nebenthema. Sie stützen die Konformitätsvermutung, wenn eine Maschine die einschlägigen Anforderungen erfüllt. Für die Software heißt das, dass sie Normbezüge nicht nur speichern, sondern in der Projektlogik sichtbar machen muss, etwa bei A-, B- und C-Normen, bei der Zuordnung von Schutzzielen und bei der Rückverfolgung der gewählten technischen Lösung. Für die Einordnung der Normen hilft die Übersicht zu den harmonisierten Normen.
Die Software muss die Normenlogik abbilden, nicht nur eine Textnotiz dazu speichern. Sonst fehlt später der rote Faden zwischen Gefährdung, Maßnahme und Nachweis.
Für die künftige Maschinenverordnung wird das Thema anspruchsvoller, weil Cybersecurity sowie vernetzte und KI-gestützte Steuerungen stärker in den Fokus rücken. Eine Software muss deshalb Aktualisierung, Freigabe, Versionierung und Dokumentenhistorie revisionsfest halten. Entscheidend ist nicht, ob sich ein Formular ausfüllen lässt, sondern ob ein Audit auch später noch jeden Schritt sauber nachvollziehen kann.

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Kernfunktionen moderner Software für Gefährdungsbeurteilungen
Eine brauchbare Lösung im Maschinenbau beginnt nicht mit einer schicken Oberfläche, sondern mit einer klaren Struktur, die Arbeitsschutz und CE-Dokumentation zusammenführt. Die Software muss aus der Normenlogik konkrete Arbeitsschritte machen, sonst erzeugt sie nur ordentlich abgelegte Unsicherheit. Genau daran scheitern viele Werkzeuge, die zwar Vorlagen liefern, aber die Verantwortung im Projekt nicht tragen.
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Die Funktionen, die wirklich zählen
Erstens braucht es Gefährdungskataloge je Maschinentyp. Ein Fräszentrum hat andere typische Risiken als eine Verpackungszelle oder eine Roboteranlage, und die Software muss das sofort abbilden können. Die BG ETEM verweist in „Praxisgerechte Lösungen 5“ auf rund 800 Musterobjekte, die sich an betriebliche Belange anpassen lassen BG ETEM. Das hilft beim Einstieg, ersetzt aber nie die betriebliche Prüfung und die Übertragung auf die konkrete Maschine.
Zweitens braucht das System eine dokumentierte 3-Stufen-Methode mit Vorher-Nachher-Risikomatrix. Genau daran zeigt sich, ob eine Lösung wirklich für CE und Arbeitsschutz taugt oder nur Formulare verwaltet. Wenn Maßnahmen nur als Freitext hinterlegt sind, fehlt die saubere Ableitung von Risiko, Maßnahme und Restgefahr. Für den Maschinenbau muss die Logik von der klassischen Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, ASR V3 und DGUV bis zur sicherheitstechnischen Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 durchgängig bleiben.
Drittens muss die Software die Performance-Level-Bewertung nach EN ISO 13849-1 abbilden oder wenigstens sauber in die Dokumentation integrieren. Gerade bei sicherheitsbezogenen Steuerungen ist das in der Projektpraxis kein Randthema. Wer die Ergebnisse nicht projektbezogen hinterlegt, bekommt bei Änderungen schnell widersprüchliche Unterlagen.
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Was im Alltag zusätzlich funktionieren muss
Die BG ETEM verlangt für Software zur Gefährdungsbeurteilung außerdem Terminverfolgung, Muster-Betriebsanweisungen und editierbare Vorlagenobjekte BG ETEM. Die VBG beschreibt GEDOKU als datenbankbasierten Workflow von der Unternehmensstruktur über die Arbeitsbereiche bis zur Terminverwaltung VBG. Genau diese Logik brauchen KMU, weil sie Medienbrüche reduziert und Maßnahmen nachverfolgbar macht.
Wichtiger Punkt: Musterobjekte beschleunigen den Einstieg, aber sie ersetzen nie die betriebs- und maschinenspezifische Bewertung.
Die BAuA stellt denselben Grundsatz für betriebliche Gefährdungsbeurteilungen klar heraus. Handlungshilfen aus Datenbanken decken nur typische Gefährdungen ab und müssen immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden BAuA. Für die Software heißt das: Pflichtfelder, Audit-Trail, CE-konforme PDF-Ausgabe, Projektverwaltung und Schnittstellen zu bestehenden Systemen sind kein Zusatz, sondern die Mindestausstattung.
Eine Lösung wie CE-Copilot passt genau in diesen Kontext, weil sie Risikobeurteilung, Normenbezug und Exportfunktionen im CE-Prozess zusammenführt. Entscheidend bleibt aber immer, ob die Software die Pflichtdaten sauber führt, nicht nur gut darstellt. Für den praktischen Vergleich von Funktionen liefert die Übersicht zu Software für Arbeitssicherheit einen brauchbaren Referenzpunkt.

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Architekturansätze im Vergleich von Excel bis CE-Plattform
Im Maschinenbau tauchen vier Architekturansätze immer wieder auf. Die Unterschiede sind brutal praktisch, nicht theoretisch. Wer die falsche Stufe wählt, merkt das meist erst beim Audit, beim Retrofit oder wenn ein Kunde ein belastbares Änderungsprotokoll sehen will.
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Vier Ansätze, vier reale Grenzen
Excel ist der schnellste Einstieg und oft der schlechteste Dauerzustand. Es ist flexibel, aber es erzwingt weder Versionierung noch saubere Freigaben. Eine isolierte Branchenlösung eines Unfallversicherungsträgers bringt oft gute Vorlagen, bleibt aber häufig auf die jeweilige Logik begrenzt.
Datenbankbasierte Workflows sind der erste ernsthafte Schritt. Die VBG-Lösung GEDOKU steht genau für diese Architektur, weil sie Struktur, Arbeitsbereiche und Terminverwaltung zusammenführt VBG. Spezialisierte CE-Plattformen gehen weiter, weil sie Normenfinder, Risikobeurteilung und Dokumentation im gleichen System zusammenhalten.
| Architektur | Beispiel | Eignung KMU | Normen-Update | Audit-Trail |
|---|---|---|---|---|
| Excel-Vorlagen | Eigene Tabellen | Niedrig bis mittel | Manuell, fehleranfällig | Schwach |
| Isolierte Branchen-Software | Vorlagen der Unfallversicherungsträger | Mittel | Teilweise begrenzt | Begrenzt |
| Datenbankbasierter Workflow | GEDOKU der VBG | Hoch für strukturierte Prozesse | Besser steuerbar | Solide |
| Spezialisierte CE-Plattform | CE-Copilot | Hoch für Maschinenbau-CE | Integriert und nachvollziehbar | Stark |
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Was die Architektur im Alltag entscheidet
Mehrsprachigkeit, Hosting in der EU und Schnittstellen sind keine Nebenthemen. Wer international liefert oder mit wechselnden Projektpartnern arbeitet, braucht einen klaren Exportpfad und eine saubere Historie. Sonst landet die technische Dokumentation am Ende wieder in mehreren unverbundenen Dateien.
Reine Musterdatenbanken sind nützlich, wenn der Betrieb wenig variiert. Im Sondermaschinenbau ist das selten der Fall. Dort zählen Änderbarkeit, Nachverfolgung und die Fähigkeit, Projektdaten in bestehende Systeme zu integrieren, deutlich mehr als eine hübsche Vorlagensammlung. Die Architektur muss also zur realen Taktung des Unternehmens passen, nicht zum Prospekt.
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Auswahlkriterien und Entscheidungswege für KMU
Viele Anbieter reden zuerst über Benutzeroberflächen. Das ist die falsche Reihenfolge. Ein Konstruktionsleiter im Maschinenbau muss zuerst prüfen, ob die Software die Pflichtdaten, die Nachweisführung und die spätere Aktualisierung sauber abbildet. Alles andere kommt danach.
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Erst die Pflicht, dann der Komfort
Für die Auswahl zählt zuerst, ob das System die Arbeitsschutzseite und die CE-Seite gleichermaßen trägt. Im Arbeitsschutz geht es um die saubere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, um risikobezogene Bewertungen, um arbeitsmedizinische Empfehlungen und darum, Unfallauswertungen als Anlass für eine Überprüfung nutzen zu können BGN. Dazu kommen Schnittstellen zu SAP, Navision und Office, der Anschluss an andere Managementsysteme und ein klarer Umgang mit personenbezogenen Daten. Das sind keine Komfortfunktionen, sondern Prüfsteine, an denen viele Lösungen scheitern.
Im Maschinenbau reicht das allein nicht. Die Software muss auch die sicherheitstechnische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 und die spätere CE-Dokumentation mitführen. Die Maschinenverordnung, die ab 20.01.2027 greift, verlangt später eine belastbare Update-Fähigkeit. Wer das heute nicht mitdenkt, kauft eine Lösung mit kurzer Halbwertszeit.
Die BAuA zieht die Linie noch klarer. Sobald sich betriebliche Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien oder der Stand der Technik ändern, muss die Beurteilung aktualisiert werden, und Ergebnis, festgelegte Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung gehören nachvollziehbar hinein. Wenn die Software diese Felder nicht sauber erzwingt, wird sie im Alltag schnell zum Ablagesystem ohne Beweiskraft.
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Die Prioritätenliste für die Anbieterdemo
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Pflichtkriterien zuerst. Audit-Trail, Versionshistorie, Maßnahmenverfolgung, Pflichtfelder, Export und Aktualisierung müssen sitzen. Ohne das lohnt die nächste Stufe nicht.
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Soll-Kriterien danach. Hier zählen mehrsprachiger Export, SISTEMA-Export, Hosting auf deutschen Servern und saubere Rollenmodelle. Diese Punkte entscheiden, wie gut sich die Software im Alltag trägt.
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Bonus nur am Ende. Ein KI-gestützter Normen-Finder, intelligente Vorschläge oder komfortable Dashboards sind sinnvoll, aber nur, wenn die Basis stabil ist. Sonst kauft man Oberfläche statt Nachweis.
Meine klare Empfehlung: Wer im Maschinenbau mehrere Projekte parallel fährt, sollte keine Lösung kaufen, die Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung und Maßnahmen getrennt verwaltet. Das erzeugt später nur Rückfragen und Doppelpflege.
Die interne CE-Plattform kann hier als Vergleich dienen, weil sie einen Normen-Finder, Projektverwaltung und Exportfunktionen zusammenführt. Der Punkt ist nicht, ein Produkt zu bewerben, sondern die eigene Shortlist an den echten Anforderungen zu messen. Die Prüffrage lautet immer: Kann die Software meine Nachweise sicherer machen als Excel, oder nicht?

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Implementierung Dokumentation und Pflege im Betrieb
Eine Einführung scheitert selten an der Technik, meistens an der Reihenfolge. Wer alte Unterlagen einfach importiert, ohne Rollen, Freigaben und Datenqualität zu klären, produziert nur eine digitale Altlast. Im Maschinenbau muss die Einführung deshalb als Arbeitsprozess geplant werden, nicht als IT-Projekt im Elfenbeinturm.
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Ein realistischer Ablauf für die ersten Wochen
Zuerst braucht es eine Ist-Aufnahme der bestehenden Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Risikobeurteilungen und Prüfnachweise. Danach folgt die Migration in die neue Datenbank, aber nur nach Bereinigung der Dubletten und offenen Zuständigkeiten. Anschließend müssen Konstruktion, Arbeitssicherheit und gegebenenfalls Montage oder Service geschult werden, damit jeder weiß, wer was freigibt.
Die BAuA-Mindestdokumentation ist dabei der Prüfstein. Die Softwarefelder müssen mindestens Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Maßnahmen und Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung sauber erfassen BAuA. Ohne diese Struktur ist keine belastbare Fortschreibung möglich. Wer Änderungen an Maschinen, Prozessen oder Erkenntnissen hat, muss die Beurteilung unmittelbar nachziehen.
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Was in der Software fest verdrahtet sein muss
Für eine saubere Versionierung braucht es mehr als ein Änderungsdatum. Nötig sind Freigabestatus, Bearbeiter, Freigabeverantwortliche, Begründung der Änderung und ein nachvollziehbarer Audit-Trail. Dazu kommen Wiedervorlagen für Wirksamkeitsprüfungen und Erinnerungen bei Änderungen im Projekt oder Betrieb.
Ein praxistauglicher 90-Tage-Fahrplan sieht grob so aus:
- Woche 1 bis 3: Bestandsaufnahme, Priorisierung der Projekte, Rollenmodell festlegen.
- Woche 4 bis 6: Migration der Kernunterlagen und Definition der Pflichtfelder.
- Woche 7 bis 10: Schulung, Freigabeprozesse, erste Live-Projekte.
- Woche 11 bis 13: Audit der Datenqualität, Nachjustierung der Vorlagen und Reports.
Das ist nicht glamourös, aber realistisch. Wer schneller sein will, riskiert Datenmüll und Scheinvollständigkeit.
Am Ende zählt, ob die Leute im Alltag damit arbeiten. Ein Tool, das in der Konstruktion nicht akzeptiert wird, verschwindet nach drei Monaten wieder in der Ecke. Darum muss die Einführung immer mit einer klaren Pflicht zur Nutzung im Projektfreigabeprozess gekoppelt sein.
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Zukunftssicherheit gegen die Maschinenverordnung 2027
Viele Betriebe gehen davon aus, dass eine einmal eingerichtete Software über Jahre genügt. Das stimmt nicht. Mit dem Stichtag 20. Januar 2027 für die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird die Aktualisierbarkeit zur Führungsaufgabe, nicht nur zur IT-Frage.
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Was ab 2027 wirklich zählt
Wer dann noch ohne Amtsblatt-Tracking, ohne Benachrichtigungen bei Normenänderungen und ohne saubere Versionierung arbeitet, erhöht sein Projektrisiko unnötig. Das gilt besonders für vernetzte Maschinen, Sicherheitsfunktionen mit Softwareanteil und KI-gestützte Steuerungen. Die Software muss Änderungen daher nicht nur speichern, sondern auch als Anlass für eine Prüfung sichtbar machen.
Die europäische OiRA-Methodik der EU-OSHA zeigt, wie ein digitalisierter Prozess aufgebaut sein kann, nämlich über Vorbereitung, Identifizierung, Bewertung, Aktionsplan und Bericht BG ETEM. Für den Maschinenbau reicht das nicht eins zu eins, die Richtung stimmt aber. Digitale Systeme müssen Prozesse führen, nicht nur Dokumente ablegen.
Klare Haltung: Wer heute neu auswählt, sollte Versionierung, Update-Prozess und internationale Exportfähigkeit als Pflicht sehen. Alles andere rächt sich spätestens beim nächsten Normenwechsel.
Für Maschinenbau-KMU gehört deshalb eine Plattform auf den Tisch, die sowohl die klassische Arbeitsschutz-Gefährdungsbeurteilung als auch die CE-Risikobeurteilung in einem System abbildet. CE-Copilot kann in diesem Rahmen als spezialisierte Lösung betrachtet werden, weil es Risikobeurteilung, Normenbezug, Export und Update-Logik zusammenführt. Die Verantwortung für die Konformitätserklärung bleibt trotzdem beim Hersteller, das lässt sich nicht outsourcen.
Wer das Thema sauber angeht, verschiebt kein Problem in die Zukunft, sondern nimmt es jetzt aus dem Projektstau. Prüfen Sie Ihre aktuelle Lösung gegen die Pflichtfelder, die Versionierung und die Änderungslogik, und machen Sie die Einführung nicht zum Nebenprojekt. Wenn Sie eine Plattform suchen, die CE-Prozess, Risikobeurteilung und technische Dokumentation zusammen denkt, dann schauen Sie sich CE-Copilot an und prüfen Sie nüchtern, ob Ihre aktuelle Arbeitsweise noch zu Ihrem Maschinenbaugeschäft passt.
CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt
CE-Copilot führt KMU und Maschinenbauer durch Risikobeurteilung, Normenrecherche und Konformitätserklärung, nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und vorbereitet auf die EU-Maschinenverordnung 2027.