CE-Kennzeichnung Checkliste: Der komplette Leitfaden zum Abhaken

Die CE-Kennzeichnung umfasst zahlreiche Schritte und Dokumente. Mit dieser praxiserprobten Checkliste behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass kein wichtiger Punkt vergessen wird. Ideal für CE-Beauftragte, Konstrukteure und Projektleiter im Maschinenbau.

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Vorbereitung und Richtlinienrecherche

Im ersten Schritt klären Sie, unter welche EU-Richtlinien und -Verordnungen Ihr Produkt fällt. Dieser Schritt ist entscheidend, da ein Fehler hier den gesamten weiteren Prozess ungültig machen kann.

Produkt eindeutig klassifizieren: Handelt es sich um eine vollständige Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung oder Sicherheitsbauteil?
Alle anwendbaren EU-Richtlinien und -Verordnungen identifizieren (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, ATEX-Richtlinie)
Bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung des Produkts schriftlich definieren
Grenzen der Maschine festlegen: räumliche Grenzen, zeitliche Grenzen (Lebensdauer), Einsatzgrenzen
Prüfen, ob das Produkt unter Anhang IV der MRL fällt (besondere Maschinenkategorien mit höheren Anforderungen)
Relevante harmonisierte Normen recherchieren (A-Normen, B-Normen, C-Normen) und deren aktuelle Fassung bestätigen
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Risikobeurteilung durchführen

Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 bildet das Herzstück der CE-Kennzeichnung. Sie ist für jede Maschine verpflichtend und muss systematisch und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Alle Lebensphasen der Maschine berücksichtigen: Transport, Montage, Inbetriebnahme, Normalbetrieb, Einrichten, Reinigung, Wartung, Fehlersuche, Demontage, Entsorgung
Gefährdungen systematisch identifizieren (mechanisch, elektrisch, thermisch, Lärm, Vibration, Strahlung, chemisch, ergonomisch)
Risiken bewerten: Schwere des möglichen Schadens und Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmen
Risikominderungsmaßnahmen nach dem 3-Stufen-Verfahren festlegen: 1. Inhärent sichere Konstruktion, 2. Schutzmaßnahmen, 3. Benutzerinformation
Restrisiken dokumentieren und in der Betriebsanleitung aufführen
Risikobeurteilung von einer fachkundigen Person prüfen und freigeben lassen
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Konstruktion und Sicherheitskonzept

Auf Basis der Risikobeurteilung wird das Sicherheitskonzept erstellt und in die Konstruktion integriert. Hier werden die zuvor definierten Schutzmaßnahmen konkret umgesetzt.

Sicherheitsfunktionen gemäß EN ISO 13849-1 oder EN 62061 auslegen und den erforderlichen Performance Level (PL) oder SIL bestimmen
Trennende Schutzeinrichtungen gemäß EN ISO 14120 auswählen und dimensionieren
Nichttrennende Schutzeinrichtungen (Lichtvorhänge, Schaltmatten etc.) gemäß EN ISO 14119 einplanen
Not-Halt-Funktionen gemäß EN ISO 13850 auslegen und positionieren
Elektrische Ausrüstung gemäß EN 60204-1 auslegen
Sicherheitsrelevante Pneumatik und Hydraulik gemäß EN ISO 4413/4414 auslegen
Ergonomische Anforderungen berücksichtigen (Zugänglichkeit, Bedienhöhe, Kraftaufwand)
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Technische Dokumentation erstellen

Die technische Dokumentation muss nach Anhang VII der MRL (bzw. Anhang IV der MVO) den gesamten Prozess der Konformitätsbewertung nachvollziehbar abbilden. Sie muss 10 Jahre nach dem letzten Herstellungsdatum aufbewahrt werden.

Allgemeine Beschreibung der Maschine mit Fotos oder Zeichnungen
Übersichtszeichnung und Detailzeichnungen, Schaltpläne (elektrisch, pneumatisch, hydraulisch)
Vollständige Risikobeurteilung mit Gefährdungsidentifikation, Risikobewertung und Maßnahmennachweis
Liste der angewandten harmonisierten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen
Beschreibung der Schutzmaßnahmen gegen ermittelte Gefährdungen
Prüfprotokolle und Messergebnisse (z. B. EMV-Messung, Erdungsmessung, Lärmemission)
Betriebsanleitung in der/den Amtssprache(n) des Bestimmungslandes
Einbauerklärung für unvollständige Maschinen (falls zutreffend) und Montageanleitung
Kopie der EU-Konformitätserklärung
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Konformitätsbewertung und Abschluss

Nachdem die technische Dokumentation vollständig ist, erfolgt die formelle Konformitätsbewertung. Je nach Maschinentyp kann diese durch den Hersteller selbst oder durch eine benannte Stelle erfolgen.

Konformitätsbewertungsverfahren auswählen: Interne Fertigungskontrolle (Modul A) oder Einschaltung einer benannten Stelle (Module B+C, B+D, H)
Falls erforderlich: Benannte Stelle kontaktieren und Baumusterprüfung oder QM-System-Audit beauftragen
EU-Konformitätserklärung erstellen mit allen Pflichtangaben gemäß Anhang V der MRL bzw. Anhang V der MVO
CE-Kennzeichen anbringen: Mindesthöhe 5 mm, sichtbar, lesbar, dauerhaft. Direkt auf der Maschine oder auf dem Typenschild
Typenschild anbringen mit: Firmenname und Anschrift, Maschinenbezeichnung, Seriennummer, Baujahr, ggf. Kennnummer der benannten Stelle
Betriebsanleitung der Maschine beilegen (gedruckt oder, unter der MVO, auch digital mit kostenlosem Papierexemplar auf Anfrage)
Technische Dokumentation revisionssicher archivieren (mindestens 10 Jahre)

Zeitlicher Rahmen

Der Zeitaufwand für die CE-Kennzeichnung hängt stark von der Komplexität der Maschine ab. Als grobe Orientierung:

PhaseEinfache MaschineKomplexe Anlage
Richtlinienrecherche1-2 Tage3-5 Tage
Risikobeurteilung3-5 Tage2-6 Wochen
Sicherheitskonzept2-5 Tage2-4 Wochen
Technische Dokumentation3-7 Tage4-8 Wochen
Konformitätsbewertung1-2 Tage2-8 Wochen

Wichtig: Die CE-Kennzeichnung ist kein Prozess, der erst am Ende der Produktentwicklung beginnt. Idealerweise startet die Risikobeurteilung bereits in der Konzeptphase und begleitet die gesamte Konstruktion. So lassen sich kostspielige Nachbesserungen vermeiden.

Häufige Fehler bei der CE-Kennzeichnung

Selbst erfahrene Hersteller machen bei der CE-Kennzeichnung immer wieder dieselben Fehler. Vermeiden Sie diese typischen Fallstricke:

Nicht alle Richtlinien berücksichtigt

Viele Maschinen fallen unter mehrere Richtlinien gleichzeitig (z. B. MRL + EMV + Niederspannung). Wird eine übersehen, ist die Konformitätserklärung unvollständig.

Risikobeurteilung nur pro forma

Eine Risikobeurteilung, die offensichtlich nur zum Abhaken erstellt wurde und keine echte Gefährdungsanalyse enthält, hält keiner behördlichen Prüfung stand.

Veraltete Normen angewendet

Harmonisierte Normen werden regelmäßig aktualisiert. Die Anwendung einer zurückgezogenen Norm bietet keine Konformitätsvermutung mehr. Prüfen Sie immer den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt.

Betriebsanleitung nicht in der Landessprache

Die Betriebsanleitung muss in der Amtssprache des Landes vorliegen, in dem die Maschine in Betrieb genommen wird. Eine rein englische Anleitung reicht für den deutschen Markt nicht aus.

CE-Kennzeichen falsch angebracht

Das CE-Zeichen hat eine genormte Gestaltung (basierend auf einem Raster). Es muss mindestens 5 mm hoch sein, sichtbar und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Typenschild angebracht werden. Aufkleber, die leicht ablösbar sind, genügen nicht.

Dokumentation nicht aufbewahrt

Die technische Dokumentation muss mindestens 10 Jahre ab dem letzten Herstellungsdatum verfügbar sein. Bei Serienmaschinen bedeutet das: 10 Jahre nach dem letzten produzierten Exemplar.

Welche Dokumente brauchen Sie?

Zusammenfassend benötigen Sie für eine vollständige CE-Kennzeichnung folgende Dokumente:

Risikobeurteilung

Nach EN ISO 12100

Technische Zeichnungen

Übersicht + Detailpläne

Schaltpläne

Elektrisch, pneumatisch, hydraulisch

Normenliste

Angewandte harmonisierte Normen

Prüfprotokolle

Messungen, Tests, Validierung

Betriebsanleitung

In der Landessprache

Konformitätserklärung

Gemäß Anhang V MRL/MVO

Sicherheits-Nachweis

PL/SIL-Berechnung nach EN ISO 13849

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