Konformitätserklärung Vorlage: Neuerungen 2026 & Muster
Konformitätserklärung Vorlage: Aktuelle Muster, Pflichtfelder & wichtige Änderungen der EU-Maschinen-VO 2023/1230. Jetzt für 2026 prüfen!

Die Situation ist meist dieselbe. Die Maschine ist technisch fertig, die Risikobeurteilung ist irgendwo zwischen Konstruktion, Elektroplanung und Dokumentation verteilt, und kurz vor Auslieferung fragt jemand nach der Konformitätserklärung. Dann wird aus einer alten Word-Datei ein neues Dokument gemacht, die Modellbezeichnung angepasst, das Datum ersetzt und gehofft, dass es schon passt.
Genau an dieser Stelle wird die Konformitätserklärung Vorlage gefährlich. Nicht weil Vorlagen falsch wären, sondern weil sie oft den Eindruck erwecken, die Erklärung sei nur ein Formular. Für den Maschinenbau stimmt das nicht. Wer eine EU-Konformitätserklärung unterschreibt, bestätigt nicht bloß Formalitäten, sondern den Abschluss eines technischen und rechtlichen Nachweisprozesses.
Für technische Leiter ist derzeit noch etwas anderes entscheidend. Viele Vorlagen im Umlauf stammen gedanklich aus der Welt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem verbindlichen Wechsel zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ändern sich nicht nur Bezeichnungen, sondern die Erwartung an Prozesse, Rollen und Dokumentation. Wer heute Vorlagen aufsetzt, sollte sie deshalb nicht nur korrekt, sondern umstellungsfest bauen.
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Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen und Verantwortung des Herstellers
- Die Pflichtangaben der Konformitätserklärung im Detail
- MRL vs MVO Was sich bei der Erklärung ab 2027 ändert
- Ausfüllanleitung und typische Fehler in der Praxis
- Effizienz durch digitale Erstellung mit CE-Copilot
- Ihre Checkliste und Vorlage zum direkten Download
Rechtliche Grundlagen und Verantwortung des Herstellers
Die EU-Konformitätserklärung ist im EU- und DE-Kontext kein loses Formular, sondern ein rechtsverbindliches Dokument des Herstellers oder seines Bevollmächtigten, das die Einhaltung der anwendbaren Richtlinien und Normen bestätigt. Die DKE beschreibt außerdem, dass die Erklärung die Konformität durch technische Unterlagen stützen muss und diese unter anderem Risikobewertung, angewandte Konformitätsbewertungsverfahren und relevante technische Normen enthalten soll (DKE zur Konformitätserklärung).

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Warum die Erklärung rechtlich mehr ist als ein Formular
Im Maschinenbau ist die kritische Frage nicht, ob eine Vorlage vorhanden ist. Die Frage lautet, wer die Verantwortung trägt. Hersteller ist rechtlich derjenige, der das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt und die Konformität erklärt. In der Praxis betrifft das nicht nur den klassischen Maschinenbauer, sondern je nach Konstellation auch Akteure, die importieren, umbauen oder eine Maschine so wesentlich verändern, dass die bisherige Bewertung nicht mehr trägt. Im Einzelfall muss das immer anhand der tatsächlichen Rolle und des geltenden Rechts geprüft werden.
Für technische Leiter heißt das: Die Unterschrift darf nie vom Dokumentationsstand abgekoppelt sein. Wenn Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, Sicherheitsfunktionen nach EN ISO 13849-1, elektrische Ausführung und Normenbezüge nicht konsistent vorliegen, wird die Konformitätserklärung zum schwächsten Dokument im gesamten Projekt.
Eine Konformitätserklärung ist erst dann belastbar, wenn Konstruktion, Steuerungstechnik, Risikobeurteilung und technische Dokumentation dieselbe Maschine beschreiben.
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Welche Rechtsakte in der Praxis typischerweise zusammenlaufen
Für Maschinen ist heute sauber zwischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der ablösenden Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zu unterscheiden. Dazu kommen je nach Produkt weitere Rechtsakte, etwa zur elektrischen Sicherheit oder elektromagnetischen Verträglichkeit. Die Konformitätserklärung muss genau die Rechtsakte nennen, die auf das konkrete Produkt tatsächlich anwendbar sind.
Das ist einer der häufigsten Fehler alter Vorlagen. Sie enthalten pauschale Listen, die aus früheren Projekten übernommen wurden. Für eine Sondermaschine mit Schaltschrank, Antriebstechnik, Sicherheitssteuerung und optionalen Kommunikationsmodulen reicht so ein Copy-and-paste-Ansatz nicht. Die Erklärung muss zur realen Ausführung passen, nicht zur Vorlage.
Wer Verantwortlichkeiten dokumentiert, sollte denselben Maßstab übrigens auch in angrenzenden Compliance-Themen anlegen. Ein gutes Beispiel ist Datenschutz bei Telefonaufzeichnungen. Dort zeigt sich dasselbe Muster: Nicht das Formular entscheidet, sondern die sauber definierte Verantwortlichkeit, der Zweck und die belastbare Dokumentation.
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Aufbewahrung und Haftung sauber organisieren
Historisch wichtig ist die Umbenennung von EG-Konformitätserklärung zu EU-Konformitätserklärung im Jahr 2011. Außerdem muss die EU-Konformitätserklärung ab dem letzten Herstellungsdatum mindestens 10 Jahre beim Hersteller aufbewahrt werden (Forum Verlag zur Konformitätserklärung).
Für KMU ist das kein Archivdetail, sondern eine Führungsaufgabe. Sie brauchen eine Versionierung, aus der eindeutig hervorgeht:
- Welche Fassung galt für welche Maschinenkonfiguration
- Wer unterschrieben hat und in welcher Funktion
- Welche technischen Unterlagen referenziert wurden
- Welche Sprachfassung an welchen Markt ausgeliefert wurde
Praxisregel: Speichern Sie nie nur das finale PDF. Archivieren Sie freigegebene Vorlagen, Änderungsstände, zugehörige Risikobeurteilungen und die unterschriebene Endfassung gemeinsam.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung im Einzelfall. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung bleibt immer beim Hersteller.
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Die Pflichtangaben der Konformitätserklärung im Detail
Eine gute Konformitätserklärung Vorlage ist kein hübsches Deckblatt, sondern eine präzise Checkliste mit rechtlicher Wirkung. Sobald ein Produkt unter mehrere EU-Rechtsvorschriften fällt, reicht nach dem EU-Beschluss 768/2008/EG in der Regel eine einzige Konformitätserklärung aus. Diese muss laut DKE alle Pflichtangaben enthalten: Produktidentifikation, Name und Adresse des Herstellers, Liste der Richtlinien oder Verordnungen, Name und Unterschrift der verantwortlichen Person sowie das Ausstellungsdatum (DKE zu den Pflichtangaben).

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Die fünf Pflichtblöcke der Vorlage
Die Pflichtfelder klingen knapp. In der Praxis steckt die Arbeit in der Präzision.
-
Produktidentifikation
Die Maschine muss so bezeichnet sein, dass keine Verwechslung möglich ist. Ein bloßes „Verpackungsanlage“ reicht nicht. Tragfähig ist eine Bezeichnung mit Maschinentyp, Modell, Variantenstand und, falls vorgesehen, Seriennummer. Typenschild, technische Dokumentation und Erklärung müssen dieselbe Identität abbilden. -
Name und Adresse des Herstellers
Hier gehört nicht die Vertriebsmarke hinein, sondern der rechtlich verantwortliche Hersteller. Wenn ein Bevollmächtigter eingebunden ist, muss dessen Rolle sauber von der Herstellerrolle getrennt bleiben. Die Erklärung soll Verantwortlichkeit sichtbar machen, nicht verschleiern. -
Liste der Richtlinien und Verordnungen
Nur anwendbare Rechtsakte aufführen. Keine pauschalen Standardsammlungen, keine Vorsichtslisten. Wenn mehrere Rechtsakte greifen, ist die eine gemeinsame Erklärung effizient. Sie wird aber nur dann sauber, wenn alle betroffenen Anforderungen im technischen Dossier tatsächlich abgearbeitet sind. -
Name und Unterschrift der verantwortlichen Person
Die unterschreibende Person muss intern legitimiert sein. In der Praxis scheitert die Erklärung oft nicht am Layout, sondern an der fehlenden Zeichnungsberechtigung oder an unklaren Zuständigkeiten zwischen Technik und Geschäftsführung. -
Ausstellungsdatum
Das Datum ist kein Formalismus. Es markiert den Zeitpunkt, an dem der Hersteller die Konformität erklärt. Es muss deshalb zum tatsächlichen Freigabestand von Maschine, Risikobeurteilung und technischer Dokumentation passen.
Die beste Vorlage nützt nichts, wenn die Produktidentifikation unscharf ist. Marktüberwachung und Kunden prüfen zuerst, ob das Dokument überhaupt zur Maschine passt.
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Was bei Normen und mehreren Rechtsvorschriften schiefgeht
Die Pflichtangaben enden nicht bei der nackten Mindestliste. Im Maschinenbau muss die Erklärung fachlich zur technischen Dokumentation passen. Das betrifft vor allem die Normenlandschaft.
Hier hilft die bekannte Einteilung in A-, B- und C-Normen:
| Normtyp | Praxisbedeutung in der Erklärung | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| A-Normen | Grundnormen mit allgemeiner Methodik, etwa für die Risikobeurteilung | Die Norm wird genannt, aber die Methodik wurde nicht konsequent angewandt |
| B-Normen | Gruppen- oder Aspektnormen, etwa für Sicherheitsabstände, Schutzeinrichtungen oder Steuerungen | Es fehlt der Bezug, welche Gefährdung oder Funktion damit abgedeckt wurde |
| C-Normen | Produkt- oder maschinenspezifische Normen | Die C-Norm wird ignoriert, obwohl sie für den konkreten Maschinentyp einschlägig sein kann |
Worauf es ankommt, ist nicht die Länge der Normenliste. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit. Wenn Sie EN ISO 12100 nennen, muss die Risikobeurteilung die Grenzen der Maschine, Lebensphasen, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen tragen. Wenn Sie EN ISO 13849-1 nennen, müssen die sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung für die benannten Sicherheitsfunktionen nachvollziehbar bewertet und validiert sein.
In Vorlagen sehe ich oft zwei Extreme. Entweder steht fast keine Norm in der Erklärung, obwohl die Technik offenkundig auf Normen basiert. Oder es wird eine halbe Bibliothek aufgelistet. Beides ist unpraktisch. Die bessere Lösung ist eine knappe, begründete Liste, die mit Schaltplan, Risikobeurteilung, Prüfprotokoll und Betriebsanleitung zusammenpasst.
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Kommentierte Musterstruktur für den Maschinenbau
Für eine belastbare Vorlage hat sich folgende Struktur bewährt:
-
Dokumenttitel
Verwenden Sie die aktuelle Bezeichnung passend zum Rechtsrahmen. Historische Altbegriffe sollten nicht unreflektiert übernommen werden. -
Eindeutige Maschinenbezeichnung
Produktname, Typ, Modell und gegebenenfalls Serienbezug. -
Herstellerangaben
Vollständiger Firmenname und Anschrift. -
Erklärungssatz
Sachlich und eindeutig formuliert. Keine Marketingformeln. -
Angewandte Rechtsakte
Nur die tatsächlich einschlägigen Richtlinien oder Verordnungen nennen. -
Angewandte Normen
Nur soweit diese wirklich als Teil des Nachweises verwendet wurden. Bei komplexen Maschinen sollte intern nachvollziehbar bleiben, welcher Normbezug welche Anforderung stützt. -
Verantwortliche Person
Name, Funktion, Unterschrift. -
Ort und Datum
Freigabestand dokumentieren.
Wichtig: Eine Vorlage ist nur dann brauchbar, wenn sie das Weglassen falscher Angaben erleichtert und nicht das Mitschleppen alter Angaben.
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MRL vs MVO Was sich bei der Erklärung ab 2027 ändert
Wer heute noch mit einer alten EG- oder EU-Konformitätserklärung aus der Maschinenrichtlinienlogik arbeitet, darf nicht einfach nur die Rechtsnummer austauschen. Die eigentliche Umstellung liegt nicht im Dokumentkopf, sondern im Zusammenspiel von Rechtsform, Pflichtenverständnis und Dokumentationsprozess.

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Der eigentliche Unterschied liegt nicht im Formular
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine Richtlinie. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist eine Verordnung. Für technische Entscheider bedeutet das in der Praxis vor allem: Vorlagen, Freigaben und Rollenmodelle sollten frühzeitig auf den neuen Rechtsrahmen ausgerichtet werden. Die Verordnung gilt verbindlich ab 20. Januar 2027, worauf auch der Ratgeber zur EU-Maschinenverordnung 2027 eingeht.
Die problematische Fehlannahme lautet oft: Alte Vorlage nehmen, „EG“ durch „EU“ ersetzen, Richtlinie durch Verordnung ersetzen, fertig. Genau das funktioniert nicht sauber. Denn die Erklärung steht nie für sich allein. Sie muss den tatsächlichen Nachweisprozess widerspiegeln.
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Gegenüberstellung der Anforderungen
| Aspekt | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ab 20.01.2027) |
|---|---|---|
| Rechtsform | Richtlinie | Verordnung |
| Dokumentlogik | Häufig stark formulargetrieben in Altprozessen | Höhere Erwartung an konsistente digitale und prozessbezogene Nachweisführung |
| Vorlage im Alltag | Viele Unternehmen arbeiten mit gewachsenen Word-Mustern | Vorlagen müssen stärker versions- und systemfähig sein |
| Produktbezug | Klassischer Maschinenfokus | Erweiterter Blick auf weitere Produktkategorien und softwarebezogene Aspekte |
| Änderungsmanagement | Altprozesse oft mit schwacher Nachverfolgbarkeit | Änderungen, Verantwortlichkeiten und digitale Bereitstellung müssen kontrollierbarer organisiert werden |
Die praktische Konsequenz ist klar. Die Konformitätserklärung wird unter der MVO noch weniger als isoliertes Dokument funktionieren. Sie muss sich aus dem technischen Dossier, der Risikobeurteilung, der Normenanwendung und dem Freigabeprozess ableiten lassen.
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Was Sie bis zur Umstellung vorbereiten sollten
Wenn Sie Vorlagen jetzt überarbeiten, achten Sie auf vier Punkte:
-
Trennen Sie Rechtsregime sauber
Führen Sie keine Mischvorlagen, in denen alte Richtlinientexte und neue Verordnungsbezüge nebeneinander stehen. -
Bauen Sie Variablen statt Freitextlisten
Rechtsakte, Normen, Modellstände und Verantwortliche sollten aus gepflegten Stammdaten kommen, nicht aus händisch kopierten Alttexten. -
Definieren Sie den Umgang mit Änderungen
Sobald Maschinen in Varianten, kundenspezifischen Konfigurationen oder Retrofit-Projekten geliefert werden, muss klar sein, wann eine neue Erklärung nötig ist und welcher technische Stand referenziert wird. -
Planen Sie digitale Bereitstellung bewusst
Digital ist sinnvoll. Aber nur, wenn Zuordnung, Versionsstand, Gültigkeit und Archivierung kontrolliert bleiben.
Die Umstellung auf die MVO scheitert selten an der juristischen Überschrift. Sie scheitert an alten Freigabeprozessen, die für Varianten, Softwarestände und späte Änderungen nie sauber gebaut wurden.
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Ausfüllanleitung und typische Fehler in der Praxis
Eine Konformitätserklärung Vorlage wird erst dann nützlich, wenn sie an einer realen Maschine funktioniert. Nehmen wir eine Sondermaschine aus dem KMU-Maschinenbau. Ein Kunde bestellt eine Einheit zum Aufrichten und Verschließen von Kartons, mit Servoantrieben, Schutztüren, Lichtvorhang und manueller Einrichtfunktion.
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Ein realistisches Beispiel aus dem Sondermaschinenbau
Der schlechte Eintrag in der Vorlage lautet: „Verpackungsmaschine“.
Der brauchbare Eintrag lautet eher so: produktbezogene Maschinenbezeichnung, internes Modell, eindeutiger Projektbezug und gegebenenfalls Serien- oder Auftragsreferenz. Nicht weil das schöner aussieht, sondern weil Jahre später noch klar sein muss, auf welche konkrete Ausführung sich die Erklärung bezieht.
Beim Ausfüllen gehe ich in dieser Reihenfolge vor:
-
Maschinenidentität festziehen
Typenschild, Stückliste, Elektroplan, Softwarestand und Dokumentationsbezeichnung müssen dieselbe Maschine meinen. -
Anwendbare Rechtsakte festlegen
Nicht aus der Altvorlage übernehmen, sondern am realen Produkt prüfen. -
Normenliste aus dem Nachweis ableiten
Nur das aufnehmen, was in Risikobeurteilung, Konstruktionsunterlagen, Validierung und Prüfprotokollen tatsächlich verwendet wurde. -
Verantwortliche Unterschrift prüfen
Nicht jede fachkundige Person ist automatisch die richtige unterschriftsberechtigte Person.
Keine Unterschrift, keine gültige Erklärung.
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Die Fehler, die regelmäßig Geld und Zeit kosten
In der Praxis wiederholen sich dieselben Fehler.
-
Unklare Produktbezeichnung
Die Erklärung referenziert eine Produktfamilie, geliefert wurde aber eine kundenspezifische Variante mit abweichender Schutzeinrichtung und anderer Steuerungsausführung. -
Veraltete Normenliste
Die Vorlage enthält Normen aus früheren Projekten. Im Audit oder bei Kundenrückfragen kann niemand erklären, welche Norm warum genannt wurde. -
Falsche Sprachfassung
Die Maschine geht in einen anderen Markt, die Erklärung liegt aber nur in einer intern bequemen Sprache vor. Das fällt oft erst kurz vor Versand auf. -
Abkopplung von der technischen Dokumentation
Das Dokument wird erstellt, bevor Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und Nachweise final sind. Dann passt der letzte Freigabestand nicht mehr zur unterschriebenen Erklärung. -
Unterschrift der falschen Stelle
Fachlich eingebundene Personen unterschreiben aus Zeitdruck, obwohl die formale Zeichnungsberechtigung nicht sauber geklärt ist.
Eine alte Vorlage spart nur dann Zeit, wenn sie gepflegt ist. Sonst produziert sie Folgearbeit in Konstruktion, Doku und Vertrieb.
Mein praktischer Test ist schlicht: Geben Sie die Erklärung einer Person, die das Projekt nicht begleitet hat. Wenn diese Person innerhalb kurzer Zeit erkennt, welche Maschine gemeint ist, auf welcher Rechtsgrundlage erklärt wird und wer Verantwortung trägt, ist die Vorlage brauchbar. Wenn Rückfragen schon am Dokumentkopf beginnen, muss die Vorlage überarbeitet werden.
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Effizienz durch digitale Erstellung mit CE-Copilot
Spätestens bei Variantenmaschinen, wiederkehrenden Baugruppen und länderabhängigen Auslieferungen stößt eine manuelle Word-Vorlage an Grenzen. Das Problem ist nicht die Texterstellung. Das Problem ist die Konsistenz zwischen Risikobeurteilung, Normenbezug, technischer Dokumentation und finaler Erklärung.

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Wo manuelle Vorlagen aussteigen
Typische Brüche im Alltag sind leicht erkennbar. Die Konstruktion pflegt Projektdaten an einer Stelle, die Elektrotechnik an einer anderen, die technische Dokumentation arbeitet mit einer dritten Dateilogik, und am Ende soll daraus eine unterschriftsreife Erklärung entstehen. Genau dort schleichen sich falsche Modellstände, alte Normenlisten oder unklare Verantwortlichkeiten ein.
Digitale Systeme sind vor allem dann sinnvoll, wenn sie Daten nur einmal erfassen und dann kontrolliert weiterverwenden. Im Maschinenbau heißt das konkret: Produktdaten, Rechtsakte, Normenbezug, Risikobeurteilung und Freigabestatus sollten nicht händisch in mehreren Dokumenten gepflegt werden.
Ein ähnliches Prinzip gilt auch bei anderen kritischen Prozessen, in denen Verfügbarkeit und klare Eskalationslogik zählen. Für Alleinarbeit, Serviceeinsätze oder abgelegene Tätigkeiten kann eine App für automatische Lebenszeichen organisatorisch hilfreich sein. Der Punkt ist derselbe: strukturierte Prozesse sind verlässlicher als improvisierte Einzelmaßnahmen.
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Was ein digitales System sinnvoll automatisiert
Ein Werkzeug wie CE-Copilot Demo ist in diesem Kontext kein Ersatz für Herstellerverantwortung, aber ein Mittel zur strukturierten Erstellung. Sinnvoll ist so ein System dann, wenn es:
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Pflichtfelder prüft
Fehlende Herstellerdaten, unvollständige Produktidentifikation oder offene Freigaben werden vor der Ausgabe sichtbar. -
Daten aus vorgelagerten Schritten übernimmt
Angaben aus Risikobeurteilung, Normenrecherche und Projektdaten fließen in die Erklärung, statt erneut manuell erfasst zu werden. -
Versionen beherrscht
Bei Änderungen an Maschine, Dokumentstand oder Sprachfassung bleibt nachvollziehbar, welche Fassung wann gültig war. -
Ausgabeformate erzeugt
PDF und bearbeitbare Dokumente lassen sich konsistent aus derselben Datenbasis ableiten.
Ein Video zeigt, wie sich dieser Ablauf im System abbilden lässt:
<iframe width="100%" style="aspect-ratio: 16 / 9;" src="https://www.youtube.com/embed/vS6wdz-4jtw" frameborder="0" allow="autoplay; encrypted-media" allowfullscreen></iframe>Die eigentliche Entlastung entsteht nicht durch „Automatisierung“ als Schlagwort. Sie entsteht dadurch, dass dieselbe Maschinenidentität nicht fünfmal von Hand in fünf verschiedenen Dateien gepflegt wird.
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Ihre Checkliste und Vorlage zum direkten Download
Wenn Sie Ihre Konformitätserklärung Vorlage heute neu aufsetzen, sollte sie zwei Dinge gleichzeitig leisten. Sie muss aktuell sauber nutzbar sein und sie darf die spätere Umstellung auf die MVO nicht verbauen. Dafür braucht es keine überladene Mastervorlage, sondern eine klar kommentierte Arbeitsvorlage mit festen Pflichtfeldern und eindeutig markierten Variablen.
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Prüfliste vor der Unterschrift
Prüfen Sie vor jeder Freigabe diese Punkte:
-
Produktidentität stimmt
Bezeichnung in der Erklärung, Typenschild, technische Dokumentation und gegebenenfalls Serienbezug sind identisch. -
Herstellerrolle ist korrekt benannt
Nicht Marke, Händler oder Projektgesellschaft eintragen, sondern den rechtlich verantwortlichen Hersteller. -
Rechtsakte passen zum Produkt
Nur die tatsächlich anwendbaren Richtlinien oder Verordnungen nennen. -
Normen sind nachvollziehbar
Die aufgeführten Normen müssen sich in Risikobeurteilung, Konstruktion, Validierung oder Prüfung wiederfinden. -
Sprachfassung ist marktkonform
Die Erklärung liegt in der erforderlichen Sprachfassung für den Zielmarkt vor. -
Unterschrift ist intern freigegeben
Name, Funktion und Zeichnungsberechtigung sind geklärt. -
Archivlogik ist vorhanden
Endfassung, Vorversionen und referenzierte Unterlagen lassen sich später eindeutig zuordnen.
Wer die gesamte Dokumentenkette systematisch prüfen will, findet ergänzend eine praxisnahe CE-Kennzeichnung Checkliste, die sich gut mit der Freigabe der Konformitätserklärung verzahnen lässt.
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Muster für eine umstellungsfeste Konformitätserklärung Vorlage
Eine belastbare Vorlage sollte mindestens diese Felder enthalten:
| Feld in der Vorlage | Inhalt | Kommentar für die Praxis |
|---|---|---|
| Dokumenttitel | EU-Konformitätserklärung | Bezeichnung passend zum geltenden Rechtsrahmen verwenden |
| Maschinenbezeichnung | Produktname, Typ, Modell, Variante | Keine Sammelbegriffe |
| Hersteller | Vollständiger Name und Anschrift | Rechtsträger sauber benennen |
| Erklärungstext | Formale Konformitätsaussage | Sachlich, ohne Marketingformulierungen |
| Rechtsakte | Tatsächlich anwendbare Vorgaben | Keine pauschalen Altlisten |
| Normen | Nur tatsächlich verwendete Normen | Intern immer mit technischem Bezug hinterlegen |
| Verantwortliche Person | Name und Funktion | Zeichnungsberechtigung vorab klären |
| Ort und Datum | Ausstellungsangabe | Muss zum finalen Freigabestand passen |
Für die Umstellungsfestigkeit empfehle ich drei Kommentarfelder in der Vorlage, die im finalen Dokument natürlich nicht sichtbar sein müssen:
-
Rechtsregime auswählen
Maschinenrichtlinie oder Maschinenverordnung. Nie beides vermischen. -
Normenquelle dokumentieren
Aus welcher Risikobeurteilung, welchem Prüfprotokoll oder welchem Konstruktionsnachweis stammt der Normbezug. -
Versionsstand der Maschine festhalten
Besonders bei kundenspezifischen Varianten und Softwareständen unverzichtbar.
Eine gute Vorlage ist nicht möglichst allgemein. Sie ist so konkret, dass falsche Einträge auffallen, bevor unterschrieben wird.
Wenn Sie Vorlagen im Unternehmen verteilen, geben Sie nicht nur eine Word-Datei frei. Geben Sie eine kleine Arbeitsanweisung mit frei. Darin sollte stehen, wer Felder pflegt, wer prüft, wer freigibt und wann eine neue Erklärung erforderlich wird. Genau daran entscheidet sich, ob die Vorlage im Alltag trägt oder nur optisch ordentlich aussieht.
Wenn Sie die Erstellung von Risikobeurteilung, Normenbezug, technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung in einem durchgängigen System abbilden möchten, ist CE-Copilot eine sachliche Option. Die Plattform unterstützt den CE-Prozess im Maschinenbau von der Dokumentationslogik bis zur ausgabefähigen Erklärung und hilft vor allem dort, wo Varianten, Freigaben und die Umstellung auf die Maschinenverordnung sauber beherrscht werden müssen.
CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt
CE-Copilot führt KMU und Maschinenbauer durch Risikobeurteilung, Normenrecherche und Konformitätserklärung — nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und vorbereitet auf die EU-Maschinenverordnung 2027.