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Von der Richtlinienprüfung bis zur Konformitätserklärung in einer Anwendung, nach Maschinenrichtlinie heute und nach Maschinenverordnung ab dem 20. Januar 2027.
Konkret ändert sich zum Stichtag: Für sechs Maschinen-Kategorien in Anhang I Teil A der MVO (u.a. abnehmbare Gelenkwellen samt Schutzeinrichtungen, Fahrzeug-Hebebühnen, Bolzensetzgeräte und sicherheitsrelevante KI-Bauteile) reicht die Selbstbewertung über harmonisierte Normen nicht mehr: Dort wird die notifizierte Stelle zwingend. Prüfen, ob Ihre Maschine betroffen ist
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Der persönliche Demo-Termin: 30 Minuten, kostenlos und unverbindlich.