Dokumentation

Was am Ende herauskommt.

Eine Maschine, zwei fertige Dokumente: die technischen Unterlagen, die beim Hersteller bleiben, und die Betriebsanleitung, die mit der Maschine ausgeliefert wird. Beide sind unveränderte Exporte aus CE-Copilot, erzeugt aus demselben Projekt einer Roboter-Schweißzelle. Kein nachgebautes Layout.

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Deckblatt des Musterdossiers: CE-technische Dokumentation der Roboter-Schweißzelle RSZ-2600

Musterdossier

CE-Dokumentation (technische Unterlagen)

Bleibt beim Hersteller und wird auf Verlangen der Marktaufsicht vorgelegt.

Die interne Akte: Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, angewandte Normen, EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation nach Anhang VII, Prüfprotokolle und funktionale Sicherheit. Sechs Module in einem Dokument.

119 Seiten · PDF, 1,6 MB · Stand 9. August 2026

Sechs Module

  • ·Risikobeurteilung (38 Gefährdungen)
  • ·Angewandte Normen (22 Normen)
  • ·EU-Konformitätserklärung (1 Erklärung)
  • ·Technische Dokumentation (Fortschritt 100 %)
  • ·Prüfprotokolle (35 von 35 Prüfpunkten)
  • ·Funktionale Sicherheit (5 Sicherheitsfunktionen)
Deckblatt der Muster-Betriebsanleitung: Roboter-Schweißzelle RSZ-2600 mit dem Vermerk Originalbetriebsanleitung

Muster-Betriebsanleitung

Betriebsanleitung nach Anhang I Nr. 1.7.4 MRL

Geht mit der Maschine an den Betreiber.

Das Dokument für den Kunden: bestimmungsgemäße Verwendung, Schutzeinrichtungen, technische Daten, Aufstellung, Bedienung, Instandhaltung und Entsorgung. Die Restgefahren stammen aus der Risikobeurteilung desselben Projekts.

101 Seiten · PDF, 0,8 MB · Stand 13. August 2026

Zwölf Kapitel

  • ·Wichtige grundlegende Informationen
  • ·Sicherheit
  • ·Technische Daten
  • ·Anlagenbeschreibung
  • ·Anlieferung, Transport, Auspacken
  • ·Lagerbedingungen
  • ·Aufstellbedingungen
  • ·Montage und Installation, Erstinbetriebnahme
  • ·Bedienung
  • ·Instandhaltung
  • ·Demontage und Entsorgung
  • ·Pläne und sonstige Informationen

Warum zwei

Zwei Adressaten, zwei Dokumente.

Die technischen Unterlagen sind der Nachweis, dass die Maschine sicher konstruiert wurde. Sie bleiben beim Hersteller, werden zehn Jahre aufbewahrt und nur der Marktaufsicht vorgelegt. Die Betriebsanleitung dagegen ist Teil der Maschine: Sie wird mitgeliefert, muss dem Bedienpersonal jederzeit zugänglich sein und in der Amtssprache des Verwenderlandes vorliegen.

Beide entstehen im selben Projekt und greifen auf dieselben Daten zu. Die Gefährdungen der Risikobeurteilung tragen die Restgefahren-Übersicht der Betriebsanleitung, die festgelegten Normen erscheinen in beiden Dokumenten. Ändert sich die Beurteilung, ändert sich die Anleitung. Genau das ist der Unterschied zu zwei getrennt gepflegten Word-Vorlagen.

Was in keinem der beiden Dokumente steht: Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne und Stücklisten. Die entstehen in CAD und E-CAD; CE-Copilot weist sie nach und verwaltet sie, erzeugt sie aber nicht. Ebenso wenig ersetzt eines der Dokumente die fachliche Prüfung und Freigabe durch den Hersteller.

Beide Beispiele sind bewusst ungeschönt veröffentlicht. Im Musterdossier stehen die Markierungen der Normenprüfung sichtbar im Text, weil sie dem Hersteller zeigen, wo er nachsehen muss. In der Betriebsanleitung stehen benannte Platzhalter überall dort, wo eine Angabe nur aus Ihrer Konstruktion kommen kann. Was jeweils bewusst fehlt, steht auf der Detailseite des Dokuments: Musterdossier · Betriebsanleitung.

158Tage bis EU-MVO 2027

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Konkret ändert sich zum Stichtag: Für sechs Maschinen-Kategorien in Anhang I Teil A der MVO (u.a. abnehmbare Gelenkwellen samt Schutzeinrichtungen, Fahrzeug-Hebebühnen, Bolzensetzgeräte und sicherheitsrelevante KI-Bauteile) reicht die Selbstbewertung über harmonisierte Normen nicht mehr — dort wird die notifizierte Stelle zwingend. Prüfen, ob Ihre Maschine betroffen ist

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