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CE & RoHS im Vergleich: Pflichten und Dokumentation

14 Min. Lesezeit

CE & RoHS im Vergleich: Definitionen, Rechtsgrundlagen, Konformitätsbewertung und Dokumentationspflichten für Maschinenhersteller im DACH-Raum kompakt erklärt.

CE & RoHS im Vergleich: Pflichten und Dokumentation

Eine Verpackungslinie ist fertig konstruiert, der Schaltschrank läuft, die Risikobeurteilung liegt vor. Kurz vor der Auslieferung stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Reicht die CE-Dokumentation aus, oder müssen Frequenzumrichter, SPS, Sensoren und weitere Baugruppen zusätzlich nach RoHS bewertet werden?

Für Maschinenbauer ist die Antwort klar: CE-Kennzeichnung und RoHS gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe. Das Maschinenrecht bewertet Sicherheit und bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine. RoHS beschränkt gefährliche Stoffe in bestimmten elektrischen und elektronischen Geräten. Wer beide Prüfungen in einem einzigen pauschalen „CE-Nachweis“ ablegt, erzeugt eine Dokumentationslücke.

Dieser Beitrag zeigt, welche Pflicht aus welcher Rechtsgrundlage folgt, welche Baugruppen typischerweise betroffen sind und wie ein belastbares Dokumentenpaket für den DACH-Maschinenbau aufgebaut wird. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtsverbindliche Beratung im Einzelfall. Die Verantwortung für die Konformitätserklärung bleibt beim Hersteller.

Inhaltsverzeichnis

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Zwei Rechtsschienen für eine Maschine

Ein mittelständischer Sondermaschinenbauer aus Baden-Württemberg liefert eine Verpackungslinie mit integrierter Steuerung, Frequenzumrichtern und Sensorik in den EWR. Für die Maschine gelten dabei zwei getrennte Prüfpfade.

Der erste Pfad ist das Maschinenrecht. Bis zur vollständigen Anwendung der neuen Maschinenverordnung bleibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der zentrale Rechtsrahmen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im CE-Kontext betrifft die Sicherheitsanforderungen der vollständigen oder unvollständigen Maschine und führt über Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung zur CE-Kennzeichnung.

Der zweite Pfad ist das Stoffrecht nach der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU. RoHS richtet sich auf elektrische und elektronische Geräte sowie relevante Baugruppen. Sie bleibt eine eigenständige Stoffbeschränkung, auch wenn die RoHS-Konformität im EU-Recht mit der CE-Kennzeichnung verknüpft ist. In Deutschland wurde die Richtlinie über die ElektroStoffV umgesetzt.

Infografik zur rechtlichen Compliance von Maschinen gemäß CE-Richtlinien und RoHS-Verordnungen für den europäischen Markt.

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Warum die Trennung entscheidend ist

Die CE-Kennzeichnung bestätigt nicht automatisch, dass jede einzelne Baugruppe einer Maschine RoHS-konform ist. Umgekehrt ersetzt eine RoHS-Erklärung keine Risikobeurteilung und keine Konformitätsbewertung nach Maschinenrecht.

Bei der Verpackungslinie muss der Hersteller daher zunächst die Maschine als Gesamtsystem bewerten. Er prüft Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Steuerungsfunktionen, Betriebsanleitung und die einschlägigen harmonisierten Normen. Parallel katalogisiert er die elektrischen und elektronischen Geräte, fordert belastbare RoHS-Nachweise an und ordnet diese den konkreten Komponenten und Materialständen zu.

Die beiden Rechtsschienen treffen sich in der technischen Dokumentation. Dort sollte nachvollziehbar sein, welche Rechtsakte auf die Maschine angewandt wurden, welche Baugruppen RoHS-relevant sind und welche Lieferantenunterlagen die Stoffkonformität belegen.

Praxisregel: Eine CE-Akte ohne Baugruppenprüfung ist bei einer Maschine mit umfangreicher Elektronik unvollständig. Eine Sammlung von RoHS-Zertifikaten ohne Bezug zur Stückliste ist ebenso wenig belastbar.

Die Neufassung der RoHS-Richtlinie wurde am 8. Juni 2011 erlassen und am 1. Juli 2011 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie erweiterte den Anwendungsbereich auf eine deutlich breitere Produktpalette, unter anderem mit datierten Übergängen für medizinische Geräte, In-vitro-Diagnostika sowie industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie die amtliche Fassung der Richtlinie 2011/65/EU dokumentiert.

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CE-Kennzeichnung und RoHS im direkten Vergleich

Die beiden Systeme verfolgen unterschiedliche Zwecke und sprechen unterschiedliche Verantwortliche an. Genau diese Unterschiede müssen im Projektauftrag, in der Stücklistenprüfung und in der technischen Dokumentation sichtbar bleiben.

KriteriumCE-Kennzeichnung (MVO)RoHS (RL 2011/65/EU)
RechtsgrundlageMaschinenverordnung (EU) 2023/1230, bis zur vollständigen Anwendung weiterhin Maschinenrichtlinie 2006/42/EGRichtlinie 2011/65/EU, ergänzt durch einschlägige delegierte Rechtsakte
ZweckSchutz von Personen, Haustieren und Vermögen durch sichere Konstruktion und sichere VerwendungBeschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten
AdressatHersteller der Maschine, gegebenenfalls sein BevollmächtigterHersteller des elektrischen oder elektronischen Geräts, gegebenenfalls Importeur oder weiterer Wirtschaftsakteur
ProduktbezugVollständige Maschine, unvollständige Maschine und relevante SicherheitsbauteileElektrische und elektronische Geräte innerhalb der erfassten Kategorien
AuslöserInverkehrbringen oder Inbetriebnahme der MaschineBereitstellung des erfassten Geräts auf dem Unionsmarkt, auch im elektronischen Handel
KonformitätsnachweisKonformitätsbewertungsverfahren, technische Dokumentation und EU-KonformitätserklärungRoHS-Konformitätserklärung auf Grundlage des vorgesehenen Bewertungsverfahrens
CE-BezugCE-Kennzeichnung nach abgeschlossener KonformitätsbewertungRoHS-Konformität wird in die EU-Konformitätserklärung des erfassten Geräts einbezogen
MarktüberwachungNationale Behörden der Mitgliedstaaten im harmonisierten RechtsraumNationale Marktüberwachung für elektrische und elektronische Geräte

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Zweck und Adressat

Das Maschinenrecht fragt: Kann die Maschine bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher betrieben werden? Die Risikobeurteilung und die technische Konstruktion stehen im Mittelpunkt. RoHS fragt dagegen: Enthalten die erfassten elektrischen oder elektronischen Geräte unzulässige Stoffe in den relevanten homogenen Werkstoffen?

Bei einer Sondermaschine ist der Maschinenhersteller für die Gesamtbewertung verantwortlich. Für einen integrierten Frequenzumrichter liegt der ursprüngliche RoHS-Nachweis normalerweise beim Hersteller dieses Geräts. Der Maschinenbauer darf sich auf diesen Nachweis stützen, muss aber prüfen, ob Modell, Ausführung, Änderungsstand und Anwendungsbereich tatsächlich zur verbauten Komponente passen.

Die Gegenüberstellung von REACH und RoHS im Maschinenbau hilft bei der weiteren Abgrenzung des Stoffrechts. Für das CE-Projekt gilt dennoch: Eine RoHS-Erklärung ist kein Ersatz für die Maschinen-Konformitätserklärung.

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Verfahren und Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung darf bei Maschinen erst nach abgeschlossenem Konformitätsbewertungsverfahren angebracht werden. Sie muss sichtbar, leserlich und dauerhaft am Produkt angebracht sein, wie der IHK-Leitfaden zur neuen Maschinenverordnung hervorhebt.

Für RoHS gelten eigene Nachweispflichten. Die RoHS-Erklärung muss die Stoffbeschränkungen abdecken und gegebenenfalls verwendete Ausnahmen eindeutig benennen. Die beiden Erklärungen können in derselben Projektakte liegen, dürfen aber inhaltlich nicht miteinander verschmolzen werden.

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Welche Baugruppen RoHS tatsächlich treffen

RoHS gilt nicht pauschal für jede Maschine als Ganzes. Entscheidend ist, ob ein eingebautes elektrisches oder elektronisches Gerät in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Bei modernen Maschinen ist das eher die Regel als die Ausnahme.

Typische RoHS-relevante Baugruppen sind:

  • Schaltschrank mit SPS: Die Steuerung, Kommunikationsmodule und viele zugehörige Geräte sind elektrische oder elektronische Geräte und brauchen einen nachvollziehbaren Konformitätsnachweis.
  • Frequenzumrichter: Der Umrichter ist nicht bloß ein passives Maschinenteil. Seine Elektronik, Leiterplatten, Anschlüsse und Gehäusematerialien gehören in die Lieferantenprüfung.
  • Servoregler und Antriebstechnik: Die Bewertung muss sich auf die konkret eingesetzte Baureihe und den dokumentierten Änderungsstand beziehen.
  • Sensorik: Näherungsschalter, optische Sensoren, Drucksensoren und vergleichbare Geräte sind eigenständig auf ihre RoHS-Einstufung zu prüfen.
  • HMI und Industrie-PC: Bediengeräte, Panel-PCs und Rechner fallen typischerweise in den Bereich elektrischer und elektronischer Geräte.

Übersichtsschaubild zur Anwendung der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU auf verschiedene Maschinenbaugruppen wie Frequenzumrichter, Steuerung und Sensorik.

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Kategorien statt Bauchgefühl

Die Einordnung erfolgt über die Gerätekategorien des Anhangs I der RoHS-Richtlinie. Für industrielle Maschinen sind nicht die Kategorien für typische Haushaltsgeräte entscheidend, sondern häufig Kategorie 6 für industrielle Werkzeugmaschinen oder Kategorie 11 für sonstige elektrische und elektronische Geräte, die nicht unter die Kategorien 1 bis 10 fallen.

Der Hersteller sollte jede Baugruppe anhand konkreter Fragen einordnen:

  1. Ist das Teil ein eigenständiges elektrisches oder elektronisches Gerät?
  2. Erfüllt es eine eigene Funktion und wird es als Gerät bereitgestellt?
  3. Welche Gerätekategorie des Anhangs I passt?
  4. Liegt eine aktuelle RoHS-Erklärung für genau dieses Modell vor?
  5. Gibt es eine dokumentierte Ausnahme nach Anhang III oder IV?

Mechanische Teile wie ein rein mechanischer Greifer oder eine Stahlabdeckung sind nicht allein deshalb RoHS-relevant, weil sie in einer Maschine verbaut werden. Sobald jedoch elektrische Funktionen, Leiterplatten, Kabel, Sensoren oder elektronische Schaltgeräte hinzukommen, muss die Abgrenzung erneut erfolgen.

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Nachweise der Lieferanten

Fordern Sie nicht nur ein Logo oder eine pauschale Zusicherung an. In die Projektakte gehören eine aktuelle RoHS-Konformitätserklärung, Materialdatenblätter und, soweit erforderlich, Prüf- oder Werkstoffnachweise. Diese Dokumente müssen zur Lieferkette, zum Modell und zur tatsächlich verbauten Variante passen.

Die Grenzwerte der RoHS-Systematik liegen bei 0,1 Gewichtsprozent für die meisten beschränkten Stoffe und bei 0,01 Gewichtsprozent für Cadmium. Diese Werte beziehen sich auf homogene Werkstoffe und prägen die Materialprüfung sowie die Lieferantenabfrage, wie die deutsche Fassung der RoHS-Richtlinie ausführt.

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Konformitätsbewertung und Stoffprüfung verzahnen

Die technische Dokumentation sollte zwei sauber getrennte Nachweisstränge enthalten. Der erste weist die Sicherheit der Maschine nach. Der zweite dokumentiert die Stoffkonformität der erfassten elektrischen und elektronischen Geräte.

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Der Sicherheitsstrang

Die Maschinen-Konformitätsbewertung beginnt mit der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100. Diese Norm ist als Grundnorm für Risikobeurteilung und Risikominderung in der harmonisierten Normenliste zur Maschinenrichtlinie geführt. Der Hersteller bestimmt die Grenzen der Maschine, identifiziert Gefährdungen und legt Schutzmaßnahmen fest.

Für sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen kann die Auslegung nach EN ISO 13849-1 erforderlich sein. Dabei gehören die Bestimmung des erforderlichen Performance Levels, die technische Umsetzung und der Nachweis, dass der erreichte Performance Level mindestens dem erforderlichen Performance Level entspricht, zusammen.

Die Konformitätsbewertung umfasst je nach Maschine und Verfahren unter anderem:

  • Risikobeurteilung: Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Restrisiken.
  • Normenanwendung: A-, B- und C-Normen mit nachvollziehbarer Begründung.
  • Technische Unterlagen: Konstruktion, Berechnungen, Prüfungen und Betriebsanleitung.
  • Bewertungsverfahren: Interne Fertigungskontrolle oder ein Verfahren mit notifizierter Stelle, sofern erforderlich.

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Der Stoffstrang

Die RoHS-Prüfung betrachtet die relevanten homogenen Werkstoffe in den erfassten Baugruppen. Zu den beschränkten Stoffen gehören Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB, PBDE sowie die vier Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP. Für die technische Bewertung kann die Norm EN IEC 63000 als dokumentarischer Bezug herangezogen werden, sofern sie für den konkreten Nachweis passend und in der gültigen Fassung berücksichtigt wird.

Ein Flussdiagramm, das die Integration von Konformitätsbewertung nach MVO und Stoffprüfung nach RoHS veranschaulicht.

Die RoHS-Unterlagen sollten nicht lose in einem Lieferantenordner liegen. Verknüpfen Sie jede Erklärung mit der Stücklistennummer, dem Hersteller, dem Modell, dem Änderungsstand und dem Einbaudatum. So kann ein Prüfer nachvollziehen, welche Erklärung zu welchem Gerät gehört.

Das Ergebnis ist eine gemeinsame technische Dokumentation mit getrennten Nachweisen. Die Risikobeurteilung darf nicht behaupten, eine Stoffprüfung zu ersetzen. Sie sollte aber zeigen, dass Stoffanforderungen in der Auswahl und Integration elektrischer Baugruppen berücksichtigt wurden.

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Pflichtangaben in Konformitätserklärung und technischer Dokumentation

Die EU-Konformitätserklärung der Maschine und die RoHS-Konformitätserklärung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ihre Angaben dürfen sich überschneiden, etwa bei Hersteller, Produktbezeichnung und Normen, aber die Rechtsgrundlage muss jeweils eindeutig bleiben.

PflichtangabeEU-Konformitätserklärung (MRL/MVO)RoHS-KonformitätserklärungTechnische Dokumentation
Hersteller und VerantwortlicherHersteller, gegebenenfalls bevollmächtigter VertreterHersteller des E&E-Geräts, gegebenenfalls ImporteurRollen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
ProduktidentifikationMaschinenbezeichnung, Typ, Charge oder SeriennummerGerätetyp, Modell und ÄnderungsstandStückliste und Zuordnung zur verbauten Baugruppe
RechtsvorschriftenAnwendbare Maschinenrechtsakte und weitere einschlägige EU-RechtsakteRichtlinie 2011/65/EU und relevante delegierte RechtsakteGeltungsbereich und Begründung der Anwendung
NormenAngewandte harmonisierte NormenAngewandte technische Normen, soweit verwendetNormenliste, Ausgabestand und Nachweis
Notifizierte StelleAngabe, wenn das Verfahren eine notifizierte Stelle einbeziehtNur soweit das konkrete Bewertungsverfahren dies verlangtZertifikate, Prüfberichte und Verfahrensunterlagen
StoffbeschränkungenVerweis auf berücksichtigte Anforderungen, sofern relevantBestätigung der RoHS-Konformität und benannte AusnahmenMaterialdaten, Lieferantenerklärungen und Prüfprotokolle
AusstellungOrt, Datum und Unterschrift der verantwortlichen PersonVerantwortliche Person und AusstellungsdatenVersionsstand und Änderungsprotokoll

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Was die Maschinen-Erklärung leisten muss

Die Maschinen-Erklärung muss die Maschine eindeutig identifizieren und die angewandten Rechtsvorschriften sowie harmonisierten Normen nennen. Wenn eine Baumusterprüfung oder ein anderes Verfahren mit notifizierter Stelle erforderlich ist, gehören die Angaben zur Stelle in die Erklärung. Bei einer internen Fertigungskontrolle ohne notifizierte Stelle darf der Hersteller keine nicht vorhandene Beteiligung ausweisen.

Die CE-Kennzeichnung folgt erst nach abgeschlossener Konformitätsbewertung. Eine Unterschrift auf einem Entwurf oder eine vorab angebrachte Kennzeichnung ersetzt diesen Abschluss nicht. Die Anforderungen an die technische Dokumentation sollten deshalb mit dem Projektfortschritt verknüpft werden, nicht erst am Ende entstehen.

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Was der RoHS-Nachweis ergänzen muss

Die RoHS-Erklärung bestätigt die Einhaltung der Stoffbeschränkungen für das konkrete elektrische oder elektronische Gerät. Verwendete Ausnahmen aus Anhang III oder IV müssen eindeutig benannt und auf das betroffene Gerät, den Werkstoff und die entsprechende Anwendung bezogen werden.

In der technischen Dokumentation sollten mindestens folgende Nachweise auffindbar sein:

  • Baugruppenregister: Welche Geräte wurden geprüft?
  • Lieferantenbelege: Welche Erklärung gehört zu welchem Modell?
  • Materialzuordnung: Welche Werkstoffe und Komponenten sind abgedeckt?
  • Ausnahmen: Welche Ausnahme gilt, warum gilt sie und wie lange?
  • Änderungsstand: Welche Produktversion wurde tatsächlich verbaut?

Die CE-Datei bündelt damit Sicherheits- und Stoffnachweis, ohne die beiden Erklärungen inhaltlich zu vermischen.

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Typische Fallstricke und Übergangsfristen

Die meisten Fehler entstehen nicht beim Anbringen des CE-Zeichens. Sie entstehen vorher, wenn die Schnittstelle zwischen Maschinenrecht, Stoffrecht, Einkauf und Änderungsmanagement nicht geregelt ist.

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Die vier häufigsten Fehler

Erstens: Teams übernehmen RoHS-Ausnahmen pauschal. Das ist unzulässig. Ausnahmen nach Anhang III und IV sind an enge materielle Voraussetzungen gebunden. Sie dürfen nur greifen, wenn die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und für das konkrete Produkt dokumentiert sind. Die Ausnahmeregelungen der RoHS-Richtlinie machen deutlich, dass Substitution, technische Praktikabilität, Zuverlässigkeit und sozioökonomische Auswirkungen bewertet werden müssen.

Zweitens: Der Lieferant liefert eine allgemeine Erklärung, aber keinen Bezug zu homogenen Werkstoffen oder zur verbauten Variante. Fordern Sie dann eine aktualisierte Erklärung, Materialdaten oder geeignete Prüfunterlagen an. Ohne diese Zuordnung kann der Hersteller die Stoffkonformität der eigenen Maschine nur schwer nachvollziehbar belegen.

Drittens: Konformitätserklärungen veralten. Das betrifft nicht nur neue Rechtsakte, sondern auch Produktänderungen, neue Lieferanten und geänderte Baugruppen. Ein Wechsel des Frequenzumrichters kann Auswirkungen auf die RoHS-Akte und auf die Sicherheitsbewertung haben.

Viertens: Sicherheitsbauteile erhalten eine CE-Erklärung, aber keinen eigenständigen RoHS-Nachweis. Die Sicherheitsfunktion beantwortet nicht die Stofffrage. Beide Nachweise müssen für das konkrete Bauteil vorliegen.

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Der Wechsel zur Maschinenverordnung

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Bis dahin bleibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der zentrale Rahmen. Für den Stichtag ist entscheidend, nach welchem Rechtsrahmen die Maschine in Verkehr gebracht wird und ob die Konformität zu diesem Zeitpunkt vorliegt.

Eine frei wählbare Parallelphase, in der der Hersteller beliebig zwischen Richtlinie und Verordnung wechseln kann, gibt es ab diesem Datum nicht, wie die Information der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zur Maschinenverordnung festhält.

Für Langläuferprojekte gilt: Markieren Sie Inverkehrbringen, Liefertermin, Retrofit, wesentliche Änderung und Dokumentationsstand getrennt. Ein Projekt, das vor dem Stichtag konstruiert, aber später geändert wird, braucht eine fallbezogene Bewertung nach der jeweils gültigen Rechtslage.

Die BAuA weist auf die Umstellung und die Behandlung bereits in Verkehr gebrachter Maschinen hin. Bei Mischlinien und Retrofits reicht deshalb ein allgemeiner Vermerk „CE nach MRL“ nicht aus. Der Hersteller braucht eine nachvollziehbare Entscheidung zur Rechtsfassung und zu den ausgelösten Änderungen.

Grafik zeigt typische Fallstricke und Übergangsfristen bei der Einhaltung von RoHS-Richtlinien und der CE-Kennzeichnung von technischen Produkten.

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Schritt-für-Schritt-Checkliste für KMU

Eine belastbare Prüfung lässt sich auch ohne eigene große CE-Abteilung organisieren, wenn Verantwortlichkeiten und Dokumentenanker früh feststehen.

  1. Geltungsbereich bestimmen: Prüfen Sie, ob die Maschine unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder, abhängig vom Zeitpunkt und Sachverhalt, unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 fällt. Dokumentieren Sie die Entscheidung mit Projektverantwortlichem und Datum.

  2. Baugruppen katalogisieren: Übernehmen Sie SPS, Schaltschrankgeräte, Frequenzumrichter, Servoregler, Sensoren, HMI und Industrie-PCs aus der Stückliste in ein RoHS-Register. Kennzeichnen Sie Geräte, die nicht elektrisch oder elektronisch sind, mit einer begründeten Abgrenzung.

  3. Risikobeurteilung aufsetzen: Ermitteln Sie die Grenzen der Maschine und führen Sie die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100. Für sicherheitsbezogene Steuerungen legen Sie den erforderlichen Performance Level nach EN ISO 13849-1 fest und dokumentieren die technische Umsetzung.

  4. Lieferantenunterlagen abgleichen: Fordern Sie aktuelle RoHS-Erklärungen und Materialdaten an. Prüfen Sie Modell, Änderungsstand, Hersteller und Geltungsbereich gegen die tatsächlich verbaute Komponente.

  5. Normen auswählen: Erstellen Sie eine Normenliste mit A-, B- und C-Normen. Begründen Sie Abweichungen und halten Sie den verwendeten Ausgabestand nachvollziehbar fest.

  6. Bewertungsverfahren festlegen: Entscheiden Sie, ob die interne Fertigungskontrolle ausreicht oder ob eine notifizierte Stelle einzubeziehen ist. Diese Entscheidung muss zur Maschinenkategorie und zum angewandten Rechtsrahmen passen.

  7. Dokumentation erstellen: Bündeln Sie Konstruktion, Risikobeurteilung, Prüfungen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und RoHS-Nachweise in einer versionierten technischen Dokumentation.

  8. Erklärungen prüfen: Kontrollieren Sie Pflichtangaben, Rechtsakte, Normen, Produktidentifikation, Verantwortliche und Unterschrift. Die RoHS-Erklärung darf nicht durch einen bloßen CE-Vermerk ersetzt werden.

  9. CE erst am Ende anbringen: Bringen Sie die CE-Kennzeichnung erst nach abgeschlossenem Konformitätsbewertungsverfahren sichtbar, leserlich und dauerhaft an.

  10. Änderungen kontrollieren: Definieren Sie eine Reaktionskette für neue Lieferanten, geänderte Baugruppen, Retrofits und Marktüberwachungsanfragen. Markieren Sie den 20. Januar 2027 als verbindlichen Prüftermin für offene Schnittstellen zur Maschinenverordnung und aktualisieren Sie die Akte nach der jeweils gültigen Rechtslage.


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