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Konformitätserklärung Englisch: Anleitung 2026 für MRL & MVO

14 Min. Lesezeit

Erstellen Sie eine rechtskonforme konformitätserklärung englisch nach MRL & MVO. Mit Pflichtangaben, Formulierungsbeispielen und Checkliste für 2026.

Konformitätserklärung Englisch: Anleitung 2026 für MRL & MVO

Die Maschine ist abnahmebereit, die Dokumentation steht fast, der Kunde in Irland oder den USA drängt auf Versand. Genau an diesem Punkt fällt vielen Teams auf, dass die Konformitätserklärung auf Englisch kein Nebenprodukt der deutschen Fassung ist. Sie ist ein eigenständiges Compliance-Dokument, das inhaltlich exakt stimmen muss, sprachlich sauber sein muss und zur jeweils geltenden Rechtslage passen muss.

Im Maschinenbau wird hier oft zu viel improvisiert. Eine alte Vorlage wird übersetzt, ein Begriff aus der Betriebsanleitung übernommen, die Normenliste aus einem Altprojekt kopiert. Das funktioniert, bis eine Marktüberwachungsbehörde, ein Kunde oder ein Haftungsfall genauer hinschaut. Dann zeigt sich schnell, ob die englische Fassung nur gut klingt oder ob sie die technische und rechtliche Lage tatsächlich korrekt abbildet.

Dieser Beitrag richtet sich an Hersteller, die eine belastbare englische Erklärung für Maschinen erstellen müssen. Der Fokus liegt auf der Übergangsphase zwischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der ab 20. Januar 2027 verbindlichen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 laut Your Europe zur EU-Konformitätserklärung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtsverbindliche Beratung im Einzelfall. Die Verantwortung für die Konformitätserklärung bleibt beim Hersteller.

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Inhaltsverzeichnis

Warum eine perfekte Konformitätserklärung auf Englisch entscheidend ist

Wer eine Maschine in einen englischsprachigen Zielmarkt liefert, braucht keine schöne Übersetzung. Er braucht eine rechtsverbindliche Erklärung, die in Sprache, Inhalt und Form zu Produkt und Rechtsrahmen passt. Eine EU-Konformitätserklärung ist die rechtsverbindliche Bestätigung des Herstellers, dass das Produkt die einschlägigen Anforderungen erfüllt, und sie ist zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum. Außerdem muss sie in der Amtssprache des Zielmarkts bereitgestellt werden. Für Maschinen mit mehreren einschlägigen EU-Rechtsakten können die betroffenen Vorschriften in einer einzigen Erklärung zusammengefasst werden, wie die Übersicht zur EU-Konformitätserklärung zusammenfasst.

Im Alltag ist genau das der Knackpunkt. Die deutsche Fassung wird häufig als maßgeblich betrachtet, die englische Version als bloße Service-Unterlage. Das ist in der Praxis ein Fehler. Wenn der Zielmarkt Englisch verlangt, muss auch die englische Fassung belastbar sein. Unklare Produktbezeichnungen, uneinheitliche Terminologie oder falsch übertragene Rechtsbezüge sind keine Schönheitsfehler, sondern Angriffsflächen.

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Typische Risikozonen bei englischen Fassungen

Drei Probleme sehe ich besonders oft:

  • Falscher Dokumentcharakter
    Eine Einbauerklärung, Herstellererklärung und EU-Konformitätserklärung werden sprachlich vermischt. Auf Englisch fällt das oft erst spät auf, weil die Vorlage formal ordentlich aussieht.

  • Juristisch falsche Übersetzung
    Begriffe wie "in sole responsibility", "technical file holder" oder frei erfundene Varianten von "authorised representative" wirken plausibel, sind aber nicht automatisch korrekt.

  • Abgekoppelte Übersetzung
    Die englische Erklärung wird erstellt, ohne die zugrunde liegende Risikobeurteilung, Normenliste, Prüfberichte und Kennzeichnung noch einmal gegenzuprüfen.

Praxisregel: Übersetzen Sie nie direkt aus einer Altvorlage. Erstellen Sie erst ein fachlich sauberes Ausgangsdokument und übersetzen Sie anschließend die freigegebene Fassung.

Gerade im Maschinenbau ist das relevant, weil Vertrieb, Konstruktion, Elektrotechnik, Functional Safety und technische Redaktion an denselben Informationen hängen. Wenn die Erklärung auf Englisch von diesen Unterlagen abweicht, hat der Hersteller ein Konsistenzproblem. Und Konsistenz ist im CE-Prozess keine Formalität, sondern Nachweisführung.

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Pflichtangaben im Wandel von MRL zu MVO

Der kritische Fehler passiert oft erst kurz vor Auslieferung: Die Maschine ist fertig, die englische EU Declaration of Conformity liegt zur Unterschrift vor, und dann stimmt der Rechtsbezug nicht mehr zur tatsächlichen Bereitstellung. Genau in der Übergangsphase zwischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 kostet so ein Vorlagenfehler Zeit, Rückfragen und im Zweifel eine neue Dokumentenfreigabe.

Viele ältere Muster funktionieren formal noch. Rechtssicher sind sie nur, wenn Sie sauber nach Rechtslage trennen. Maßgeblich sind immer das konkrete Produkt, der Zeitpunkt des Inverkehrbringens oder der Bereitstellung und der tatsächlich anwendbare Rechtsakt. Für Maschinenbauer heißt das: Die englische Fassung darf keine übersetzte Altversion sein, sondern muss denselben Stand abbilden wie die freigegebene Erklärung im Master-Dokument.

In der Praxis ändern sich nicht nur Bezeichnungen. Auch Rechtsreferenzen, Pflichtfelder, Dokumentstruktur und die organisatorische Behandlung der technischen Unterlagen müssen zur neuen Lage passen. Die Aufbewahrung der technischen Dokumentation bleibt ein Thema, aber der eigentliche Stolperstein liegt meist früher: im falsch benannten Dokumenttyp oder in einer englischen Vorlage, die MRL- und MVO-Logik vermischt.

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Wo die Praxis heute scheitert

Viele Hersteller haben einen historisch gewachsenen Dokumentensatz, der unter der MRL sauber war. Unter der MVO reicht das oft nicht mehr aus, wenn dieselbe zweisprachige Vorlage nur punktuell angepasst wurde. Ich sehe dabei regelmäßig drei Fehlerquellen: alte Titelzeilen, unklare Rechtsverweise und Produktangaben, die aus ERP, Typenschild und Betriebsanleitung nicht deckungsgleich übernommen wurden.

Gerade in englischen Fassungen fällt das schnell auf. Eine zu allgemeine Produktidentifikation wie „automatic line“ oder „packaging machine“ hilft weder bei der Zuordnung zur technischen Dokumentation noch bei einer Marktüberwachungsanfrage. Benannt werden muss das Produkt so, dass Baureihe, Typ und gegebenenfalls Variantenumfang nachvollziehbar bleiben.

Wer die Umstellung fachlich vorbereiten will, sollte die Auswirkungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 auf den CE-Prozess im Maschinenbau getrennt von der reinen Übersetzungsfrage prüfen. Erst dann lässt sich die englische Konformitätserklärung sauber aufsetzen.

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Gegenüberstellung der Pflichtangaben

PflichtangabeMRL 2006/42/EG Anhang II AMVO (EU) 2023/1230 Anhang VHinweis zur Änderung
DokumenttypEU-Konformitätserklärung für Maschinen nach bisherigem RechtsrahmenEU-Konformitätserklärung nach neuem RechtsrahmenTitel und Rechtsbezug müssen zur tatsächlichen Rechtslage passen
ProduktidentifikationEindeutige Identifikation der Maschine erforderlichEindeutige Identifikation weiterhin erforderlichKeine verkürzten Sammelbezeichnungen verwenden
HerstellerangabenHersteller ist klar zu benennenHersteller bleibt zentral verantwortlichFür die englische Fassung dieselbe Rechtsperson und Anschrift verwenden
Anwendbare RechtsvorschriftenEinschlägige Richtlinien sind aufzuführenEinschlägige Verordnungen und sonstige Rechtsakte sind korrekt zu benennenVorlagen müssen auf neue Rechtsakte umgestellt werden
NormenbezugVerwendete Normen sind Teil der NachweislogikNormenbezug bleibt praktisch unverzichtbarNur tatsächlich angewandte Normen aufführen
UnterschriftErklärung muss unterzeichnet werdenFormale Unterzeichnung bleibt wesentlichFreigabeprozess intern sauber festlegen
Technische DokumentationGrundlage der ErklärungGrundlage der Erklärung, mit AufbewahrungspflichtArchivierung und Verfügbarkeit organisatorisch absichern
Mehrere RechtsakteIn einer Erklärung zusammenfassbarEbenfalls strukturiert zusammenzuführenBei Mehrfachregulierung klare Zuordnung sicherstellen

Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sie zeigt aber die Stellen, an denen Übersetzungen in der Übergangsphase regelmäßig kippen: Dokumenttitel, Benennung des Rechtsakts, saubere Produktidentifikation und die Frage, ob eine alte MRL-Formulierung in der englischen Fassung unbemerkt stehen geblieben ist.

Für die Praxis hat sich ein klarer Schnitt bewährt. Pflegen Sie eine Master-Vorlage für MRL-Fälle und eine getrennte Master-Vorlage für MVO-Fälle. Das gemeinsame Terminologie-Set kann identisch bleiben. Rechtsbezüge, Pflichtangaben und Freigabelogik sollten es nicht.

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Der prozessorientierte Leitfaden zur englischen Fassung

Eine gute Konformitätserklärung Englisch entsteht nicht in einem Übersetzungstool, sondern im CE-Prozess. Der belastbare Workflow beginnt mit der Identifikation der richtigen Richtlinien oder Verordnungen, geht über die Prüfung der konkreten Anforderungen, nutzt eine passende Vorlage und endet mit einer Vollständigkeitsprüfung. Zur zugrundeliegenden technischen Dokumentation gehören zwingend eine Risikobeurteilung, eine Liste der angewandten Normen und Prüfberichte, wie der Leitfaden zur Konformitätserklärung erstellen fachlich passend aufgreift und wie es auch in der beschriebenen Workflow-Logik von INSTRKTIV angelegt ist.

Eine Infografik stellt den fünfstufigen Prozess zur Erstellung einer englischen Konformitätserklärung in übersichtlichen Schritten dar.

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Erst das deutsche Master-Dokument festziehen

Das deutsche Ausgangsdokument muss vollständig und freigegeben sein, bevor jemand an die englische Fassung geht. Wenn Sie noch an Produktname, Variantenumfang, Normenliste oder Signaturregel arbeiten, ist jede Übersetzung vorläufig und damit fehleranfällig.

In der Praxis heißt das:

  1. Produktgruppe und Rechtsakte festlegen
    Klären Sie zuerst, welche EU-Vorschriften auf die Maschine tatsächlich anwendbar sind.

  2. Pflichtinhalte gegen Rechtslage prüfen
    Kontrollieren Sie die Anforderungen in den einschlägigen Regelwerken und gleichen Sie sie mit Ihrer Vorlage ab.

  3. Freigegebene Vorlage verwenden
    Keine Altdatei aus einem anderen Projekt, keine Kundenkopie, keine improvisierte Word-Version.

  4. Vollständigkeit formell prüfen
    Produktidentifikation, Herstellerdaten, Rechtsbezüge, Normen, Datum und Unterschrift müssen zusammenpassen.

Die zugrundeliegende technische Dokumentation muss nach den verfügbaren Vorgaben insbesondere eine Risikobewertung, die angewandten Normen wie EN, ISO und IEC, Prüfberichte, Produktkennzeichnung und Gebrauchsanleitung enthalten. Sie darf in einer EU-Amtssprache erstellt werden, muss aber auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden übersetzbar sein, wie im Überblick von INSTRKTIV zur Konformitätserklärung beschrieben.

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So übersetzen Sie rechtssicher statt wörtlich

Die englische Fassung muss dieselbe Aussage treffen wie das freigegebene Original. Sie darf nichts hinzufügen, nichts abschwächen und keine anderen technischen Inhalte nahelegen.

Bewährt haben sich feste Satzbausteine. Nicht als starre Schablone, sondern als kontrollierte Terminologie.

DeutschEnglisch
EU-KonformitätserklärungEU Declaration of Conformity
HerstellerManufacturer
BevollmächtigterAuthorised representative
Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, dass die Maschine den einschlägigen Anforderungen entspricht.We hereby declare under our sole responsibility that the machine complies with the relevant requirements.
Folgende harmonisierte Normen wurden angewandtThe following harmonised standards have been applied
Technische UnterlagenTechnical documentation

Worauf es ankommt:

  • Keine freie Stilistik
    Juristische Kernaussagen übersetzt man nicht kreativ. "Under our sole responsibility" ist etwas anderes als eine frei formulierte Verantwortungsübernahme.

  • Normen exakt zitieren
    Die Bezeichnung der Norm muss exakt aus Ihrer freigegebenen Normenliste übernommen werden. Keine verkürzten Schreibweisen, keine nachträglich ergänzten Jahreszahlen.

  • Rechtsakte nicht umbenennen
    Eine Richtlinie bleibt sprachlich das, was sie ist. Eine Verordnung ebenfalls. Übersetzen Sie den Dokumentkontext, nicht die Rechtsnatur um.

Wichtig im Alltag: Die englische Erklärung darf nie der Ort sein, an dem Unklarheiten aus der deutschen Fassung "glattgezogen" werden. Erst klären, dann übersetzen.

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Unterschrift, Freigabe und Archivierung

Die Erklärung muss formell abgeschlossen sein. Dazu gehören Ort, Datum, unterschriftsberechtigte Person und eine saubere Versionierung im Dokumentenlenkungsprozess. Entscheidend ist weniger die Formatästhetik als die interne Beweisfähigkeit: Wer hat wann welche Fassung freigegeben, auf Basis welcher technischen Unterlagen, für welche Produktkonfiguration?

Für Teams mit mehreren Baureihen hilft ein klarer Freigabepfad:

  • Konstruktion bestätigt Produktidentifikation und Variantenumfang.
  • CE-Verantwortung prüft Rechtsakte, Normen und Konsistenz zur Risikobeurteilung.
  • Dokumentation gleicht Kennzeichnung und Betriebsanleitung ab.
  • Geschäftsleitung oder bevollmächtigte zeichnungsberechtigte Person gibt die finale Fassung frei.

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung werden auch digitale Bereitstellung und digitale Dokumentationswege wichtiger. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, Inhalt, Signaturregel und Archivierung beherrscht zu haben.

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Die technische Dokumentation als Fundament der Erklärung

Die Konformitätserklärung ist nur die sichtbare Spitze. Tragfähig wird sie erst durch die technische Dokumentation darunter.

Ein Eisberg schwimmt im tiefblauen Ozean, wobei der größere Teil des Eises unter der Wasseroberfläche sichtbar ist.

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Ohne belastbare Unterlagen ist die Erklärung nur Fassade

Wenn eine Behörde, ein Kunde oder ein Sachverständiger die Erklärung hinterfragt, zählt nicht die Formulierung auf einer Seite, sondern die Nachweisführung dahinter. Die technische Dokumentation muss eine Risikobewertung, die angewandten Normen aus dem Umfeld EN, ISO, IEC und Prüfunterlagen enthalten. In Deutschland folgen DKE und DGUV Test dieser Logik und fördern damit eine einheitliche Nachweisführung, die im Maschinenbau besonders relevant ist, wie die DKE zur Konformitätserklärung im Rahmen der Konformitätsbewertung darstellt.

Das ist für die englische Fassung unmittelbar relevant. Wer die Erklärung übersetzt, ohne Risikobeurteilung, Prüfprotokolle, Kennzeichnung und Anleitung nebeneinanderzulegen, riskiert Widersprüche. Besonders häufig passiert das bei Sicherheitsfunktionen, Warnhinweisen und Produktabgrenzungen.

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Welche Unterlagen in der Praxis tragen

Im Maschinenbau muss die Dokumentation logisch zusammenhängen. Dazu gehören typischerweise:

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
    Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Restrisiken müssen zur erklärten Maschine passen.

  • Normenliste mit sauberem Bezug
    A-, B- und C-Normen gehören nicht nur in eine Sammlung, sondern in einen nachvollziehbaren Anwendungszusammenhang.

  • Prüfprotokolle und technische Nachweise
    Gerade bei sicherheitsbezogenen Funktionen sollten Nachweise zum gewählten Sicherheitskonzept konsistent sein, etwa zur Auslegung nach EN ISO 13849-1.

  • Betriebsanleitung und Kennzeichnung
    Produktname, Typbezeichnung, bestimmungsgemäße Verwendung und Sicherheitshinweise dürfen der Erklärung nicht widersprechen.

Für die interne Organisation lohnt sich ein zentraler Dokumentationsstandard. Wer viele Beteiligte koordiniert, kann sich bei Themen wie strukturierter Wissensablage und Teamprozessen auch Anregungen aus der Praxis zu Confluence Dokumentation erstellen holen. Für den CE-spezifischen Teil ist entscheidend, dass die Dokumentation nicht nur abgelegt, sondern versionssicher und projektbezogen geführt wird.

Eine praxisnahe Orientierung für den systematischen Aufbau bietet auch dieser Beitrag zum Thema technische Dokumentationen erstellen.

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Häufige Fehler vermeiden mit der finalen Prüfliste

Die meisten Fehler bei Konformitätserklärung Englisch entstehen nicht, weil jemand die Regeln nicht kennt. Sie entstehen, weil unter Zeitdruck Altstände wiederverwendet, Zuständigkeiten vermischt oder Übersetzungen ohne Gegenprüfung freigegeben werden.

Eine Prüfliste mit fünf häufigen Fehlern bei der Erstellung einer Konformitätserklärung für technische Produkte.

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Die teuersten Fehler bei Konformitätserklärung Englisch

Einige Muster tauchen in Audits und internen Reviews immer wieder auf:

  • Normen aus Altprojekten übernommen
    Die Normenliste stammt aus einer früheren Maschine und wurde nie gegen den aktuellen Stand des konkreten Produkts geprüft.

  • Produktidentifikation zu allgemein
    In der Erklärung steht nur eine Baureihe oder ein Marketingname. Was genau erklärt wird, bleibt offen.

  • Fachbegriffe falsch übertragen
    Aus "Risikobeurteilung" wird irgendein allgemeiner "risk assessment", obwohl der Rest der technischen Akte andere Begriffe verwendet. Sprachlich okay, dokumentarisch inkonsistent.

  • Mehrere Dokumenttypen vermischt
    Die englische Vorlage enthält Elemente aus Konformitätserklärung, Einbauerklärung und Herstellerbestätigung.

  • Unterschrift und Datum erst am Ende "irgendwie" ergänzt
    Das Dokument war faktisch nie durch den vorgesehenen Freigabeprozess gelaufen.

Eine gute englische Erklärung liest sich unspektakulär. Genau das ist richtig. Je auffälliger der Stil, desto höher oft das Risiko, dass jemand frei formuliert statt sauber übertragen hat.

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Finale Ja-Nein-Prüfliste vor Freigabe

Nutzen Sie vor jeder Freigabe eine kurze Endkontrolle. Kein langer Review-Workshop, sondern eine harte Ja-Nein-Liste.

PrüffrageJaNein
Ist der Dokumenttyp eindeutig korrekt bezeichnet
Passt die Rechtsgrundlage zur tatsächlichen Bereitstellung der Maschine
Ist die Produktidentifikation eindeutig und ohne Interpretationsspielraum
Stimmen Herstellerangaben und Anschrift exakt mit den Stammdaten überein
Sind nur die tatsächlich einschlägigen Rechtsakte genannt
Entspricht die Normenliste der freigegebenen technischen Dokumentation
Stimmen englische Terminologie und deutsche Master-Fassung inhaltlich überein
Sind Betriebsanleitung, Kennzeichnung und Erklärung konsistent
Liegen Ort, Datum und unterschriftsberechtigte Freigabe vor
Ist die Ablage so organisiert, dass die Fassung später nachweisbar bleibt

Wenn Sie bei einer dieser Fragen auf "Nein" stoßen, geben Sie die Erklärung nicht frei. Erfahrungsgemäß steckt dahinter selten nur ein Formfehler. Meist fehlt dann eine Klärung im Produktumfang, in der Dokumentenlenkung oder im Rechtsbezug.

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Fazit und Ausblick auf die digitale Zukunft

Freitag, 17:40 Uhr. Die Maschine soll am Montag nach Großbritannien und in die USA raus, die deutsche Erklärung ist freigegeben, aber bei der englischen Fassung sind Rechtsgrundlage, Dokumenttyp und Formulierungen noch nicht sauber auf die tatsächliche Bereitstellung abgestimmt. Genau in solchen Situationen entstehen die teuren Fehler. Nicht wegen der Sprache selbst, sondern wegen eines unsauberen Prozesses in der Übergangsphase zwischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Für die Praxis im Maschinenbau gilt ein einfacher Maßstab: Die englische Konformitätserklärung muss dieselbe technische und rechtliche Aussage treffen wie die freigegebene Master-Fassung. Entscheidend ist die Übereinstimmung mit Risikobeurteilung, Normenliste, Prüfunterlagen, Kennzeichnung und Betriebsanleitung. Abweichungen fallen oft erst dann auf, wenn ein Kunde nachhakt, ein Auditor die Dokumente nebeneinanderlegt oder ein Schadensfall den gesamten Freigabeweg offenlegt.

Gerade beim Wechsel von MRL zu MVO trennt sich saubere Dokumentenlenkung von improvisierter Übersetzung. Wer parallel Bestandsmaschinen nach MRL betreut und neue Projekte auf die MVO vorbereitet, braucht zweisprachige Vorlagen mit klar freigegebenen Standardformulierungen und eine eindeutige Versionierung. Genau das fehlt in vielen Unternehmen. Es gibt deutsche Muster, englische Alttexte und dazu verstreute Anpassungen aus früheren Projekten. So entstehen Mischfassungen, die formal plausibel wirken, aber rechtlich angreifbar sind.

Die Digitalisierung hilft nur dann, wenn sie den Prozess diszipliniert abbildet.

Vorlagen, Versionsstände, mehrsprachige Fassungen und technische Nachweise lassen sich heute deutlich besser steuern als in getrennten Word- und Excel-Ablagen. Eine Lösung wie CE-Copilot kann diesen CE-Prozess systematisch unterstützen, von der Dokumentation über die Normenarbeit bis zur Erstellung der Konformitätserklärung. Das ist besonders hilfreich für die parallele Arbeit mit MRL-Beständen und der Vorbereitung auf die Maschinenverordnung.

CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt

CE-Copilot führt KMU und Maschinenbauer durch Risikobeurteilung, Normenrecherche und Konformitätserklärung — nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und vorbereitet auf die EU-Maschinenverordnung 2027.

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