Gesamtheit von Maschinen: CE-Kennzeichnung verketteter Anlagen
Eine Verpackungsmaschine mit nachgeschalteter Etikettiermaschine, eine Fertigungslinie aus Zuführung, Roboterzelle und Prüfstation: Werden Maschinen verkettet, entsteht oft eine Gesamtheit von Maschinen, die selbst als Maschine gilt. Dieser Ratgeber erklärt, wann das der Fall ist, wer dann Hersteller ist und was Risikobeurteilung, Erklärung und technische Unterlagen der Gesamtheit enthalten müssen.
Was eine Gesamtheit von Maschinen ist
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zählt in Art. 3 Nr. 1 Buchst. d zu den Maschinen auch „eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Buchstaben a, b und c oder von unvollständigen Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren“. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält dieselbe Definition in Art. 2 Buchst. a.
Eine Gesamtheit kann aus zwei Einheiten bestehen, etwa einer Verpackungs- und einer Etikettiermaschine, oder aus vielen, wie in einer Produktionslinie. Ihre Bestandteile können vollständige Maschinen sein, die auch allein betrieben werden könnten, oder unvollständige Maschinen, die erst im Verbund eine bestimmte Anwendung erfüllen.
Die drei Kriterien
Der Leitfaden der Kommission für die Anwendung der Maschinenrichtlinie nennt in § 38 drei Kriterien, die alle erfüllt sein müssen:
- Gemeinsame Funktion: Die Einheiten sind zusammengebaut, um eine gemeinsame Aufgabe zu erfüllen, zum Beispiel die Herstellung eines bestimmten Produkts.
- Funktionale Verknüpfung: Der Betrieb jeder Einheit wirkt sich unmittelbar auf den Betrieb der anderen Einheiten oder der Gesamtheit aus, sodass eine Risikobeurteilung für die ganze Gesamtheit nötig ist.
- Gemeinsames Steuerungssystem: Die Einheiten werden über eine gemeinsame Steuerung betätigt.
Maschinen, die zwar miteinander verbunden sind, aber jeweils unabhängig voneinander arbeiten, bilden keine Gesamtheit. Auch ein ganzes Werk mit mehreren Linien ist nicht automatisch eine Gesamtheit, selbst wenn eine übergeordnete Produktionssteuerung alles verbindet. Es lässt sich in Abschnitte gliedern, von denen jeder eine eigene Gesamtheit oder eine einzelne Maschine sein kann; sogar eine einzelne Linie kann in getrennte Gesamtheiten zerfallen, wenn zwischen ihnen keine sicherheitsrelevante Verbindung besteht. Gefährdungen an den Übergängen zu anderen Abschnitten deckt der Hersteller dann über die Hinweise zur Installation ab.
Wer Hersteller der Gesamtheit ist
Wer die Gesamtheit zusammenstellt, gilt als ihr Hersteller und ist verantwortlich dafür, dass die Gesamtheit als Ganzes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Das kann ein Anlagenbauer sein, der Hersteller einer der Einheiten oder der Betreiber, der die Maschinen selbst verkettet.
Die Bestandteile bringen ihre eigenen Unterlagen mit: Vollständige Maschinen tragen die CE-Kennzeichnung und haben eine Konformitätserklärung. Unvollständige Maschinen tragen nach dem Maschinenrecht keine CE-Kennzeichnung, sondern kommen mit Einbauerklärung und Montageanleitung.
Was die Risikobeurteilung der Gesamtheit abdecken muss
Die Sicherheit einer Gesamtheit hängt nicht nur von ihren Einheiten ab, sondern davon, wie gut sie zueinander passen und wie sicher die Schnittstellen sind. Nach dem Leitfaden muss die Risikobeurteilung deshalb drei Dinge abdecken:
- die Eignung der einzelnen Einheiten für die Sicherheit der Gesamtheit,
- die Gefährdungen an den Schnittstellen zwischen den Einheiten,
- Gefährdungen aus der Gesamtheit, die die Erklärungen und Montageanleitungen der Einheiten nicht abdecken.
An den Schnittstellen sind oft Änderungen oder zusätzliche Schutzeinrichtungen nötig. Zwei grundlegende Anforderungen sind hier besonders wichtig: Die sicherheitsrelevanten Teile der Steuerung müssen kohärent auf die Gesamtheit einwirken (Anhang III Nr. 1.2.1 Buchst. h der Maschinenverordnung, in der Maschinenrichtlinie Anhang I Nr. 1.2.1), und die Einrichtungen zum Stillsetzen einschließlich der Not-Halt-Befehlsgeräte müssen auch alle verbundenen Einrichtungen stillsetzen können, wenn von deren weiterem Betrieb eine Gefahr ausgehen kann (jeweils Nr. 1.2.4.4).
Kennzeichnung, Erklärung und technische Unterlagen
Der Hersteller der Gesamtheit muss nach dem Leitfaden (§ 38) unter anderem:
- das passende Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit durchführen,
- die Gesamtheit eigens kennzeichnen, zum Beispiel mit einem eigenen Schild mit den Angaben nach Nr. 1.7.3 und der CE-Kennzeichnung,
- eine Konformitätserklärung für die Gesamtheit ausstellen und unterzeichnen,
- technische Unterlagen erstellen, mit den Ergebnissen der Risikobeurteilung, der Konstruktion der Schnittstellen (etwa Schutzeinrichtungen, verbindende Förderer, Zuführungen und elektronische Schnittstellen) und den Änderungen, die an Einheiten beim Einbau vorgenommen wurden.
Die Maschinenverordnung verlangt in den technischen Unterlagen gegebenenfalls auch die Einbauerklärungen der unvollständigen Maschinen mit ihren Montageanleitungen (Anhang IV Teil A Buchst. j) und Kopien der Konformitätserklärungen eingebauter Maschinen und Produkte (Buchst. k).
Eine bestehende Linie erweitern
Wird eine Einheit in einer bestehenden Gesamtheit ersetzt oder eine neue ergänzt, kommt es auf die Risikobeurteilung an (Leitfaden § 39). Bringt die Änderung keine neue Gefährdung und erhöht sie kein Risiko, oder reichen die vorhandenen Schutzmaßnahmen weiter aus, sind nur die Teile zu behandeln, die von der Änderung betroffen sind. Wird dabei eine unvollständige Maschine eingebaut, ist wer sie einbaut Hersteller dieser neuen Einheit und beurteilt ihre Schnittstellen zur bestehenden Linie.
Hat die Änderung dagegen einen wesentlichen Einfluss auf Betrieb oder Sicherheit der Gesamtheit, kann sie einer neuen Gesamtheit gleichkommen, für die das Maschinenrecht insgesamt gilt. Die Maschinenverordnung regelt in Art. 18, dass bei einer wesentlichen Veränderung an einer Maschine, die Teil einer Gesamtheit ist, die Herstellerpflichten nur für die betroffene Maschine gelten, wenn die Risikobeurteilung zeigt, dass sich die Veränderung nur auf deren Sicherheit auswirkt. Mehr dazu im Ratgeber Wesentliche Veränderung von Maschinen.
So hilft CE-Copilot bei Gesamtheiten
- Bausteine: Wiederkehrende Einheiten wie ein Hydraulikaggregat oder eine Roboterzelle beurteilen Sie einmal als Bausteinprojekt und laden Normen, Gefährdungen und Sicherheitsfunktionen mit einem Klick in das Anlagenprojekt, als Kopie mit Herkunft und Prüfpflicht. Mehr zu Bausteinen
- Schnittstellen im Blick: Die KI-Gefährdungssuche kennt die geladenen Bausteine und richtet sich auf die Anlage als Ganzes und die Schnittstellen aus: Übergabestellen, Verkettung der Steuerungen, Not-Halt-Bereiche und Zugänge.
- Bestandteile und ihre Erklärungen: Im Anlagenprojekt führen Sie die eingebauten Maschinen und unvollständigen Maschinen mit dem Stand ihrer Konformitäts- oder Einbauerklärung.
FAQ
Häufige Fragen zur Gesamtheit von Maschinen
Wann bilden mehrere Maschinen eine Gesamtheit von Maschinen?
Wer ist Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen?
Braucht eine Gesamtheit eine eigene Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung?
Was gilt, wenn eine neue Maschine in eine bestehende Linie kommt?
Verkettete Anlagen strukturiert beurteilen
Bausteine für wiederkehrende Einheiten, Schnittstellen in der Risikobeurteilung und die Erklärungen der Bestandteile an einem Ort. Lizenz für jeweils drei Monate, Zahlung im Voraus; Monatsabo gegen Aufpreis, kein Pflicht-Jahresabo.