Konformitätserklärung-Software für Maschinen
Die EU-Konformitätserklärung ist der letzte, rechtlich bindende Schritt der CE-Kennzeichnung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Rolle sie im CE-Prozess spielt, worin sie sich von der Einbauerklärung unterscheidet — und wie das Konformitätserklärungs-Modul von CE-Copilot Sie bei einer formal vollständigen, mehrsprachigen Erklärung unterstützt.
Was ist die EU-Konformitätserklärung im CE-Kennzeichnungsprozess?
Die EU-Konformitätserklärung ist der letzte, rechtlich bindende Schritt der CE-Kennzeichnung: Mit ihr erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass die Maschine alle zutreffenden Richtlinien erfüllt. Sie ist damit kein bloßes Formblatt am Ende des Prozesses, sondern die rechtsverbindliche Zusicherung, auf die sich Behörden, Kunden und Marktaufsicht verlassen.
Welche Angaben die Erklärung enthalten muss, ist in Anhang II der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt — künftig in Anhang V der EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Zu den Pflichtangaben gehören insbesondere Hersteller, Produkt, die angewandten Richtlinien und Normen, der Unterzeichner sowie — sofern erforderlich — Angaben zur benannten Stelle.
Die Konformitätserklärung steht am Ende des CE-Prozesses, ist aber eng mit den vorgelagerten Schritten verknüpft: Die in ihr zitierten Normen und Richtlinien müssen mit den Ergebnissen der Normenrecherche und der Risikobeurteilung übereinstimmen. Eine in sich stimmige Erklärung setzt daher voraus, dass die technische Dokumentation konsistent gepflegt ist.
Konformitätserklärung vs. Einbauerklärung
Nicht jede Erklärung ist eine vollständige Konformitätserklärung. Die Maschinenrichtlinie unterscheidet zwei Dokumenttypen, die sich nach der Art der Maschine richten:
Die vollständige Konformitätserklärung (Anhang II 1.A) gilt für verwendungsfertige Maschinen. Mit ihr bestätigt der Hersteller die volle Konformität — und erst auf ihrer Grundlage darf das CE-Zeichen angebracht werden.
Die Einbauerklärung (Anhang II 1.B) gilt dagegen für unvollständige Maschinen, die erst nach dem Einbau in eine andere Maschine oder Anlage verwendungsfertig sind. Solche unvollständigen Maschinen tragen kein CE-Zeichen nach der Maschinenrichtlinie und benötigen zusätzlich eine Montageanleitung. Der korrekte Erklärungstyp hängt also unmittelbar davon ab, ob die Maschine für sich allein bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
Das Konformitätserklärungs-Modul in CE-Copilot
Im Folgenden sehen Sie die zentralen Funktionen — jeweils mit ihrem konkreten Vorteil und dem Nutzen für Ihre tägliche Arbeit.
Geführtes Formular mit allen Pflichtangaben nach Anhang II/V
Das Modul führt Sie durch alle vorgeschriebenen Felder — Hersteller, Produkt, angewandte Richtlinien und Normen, Unterzeichner und ggf. benannte Stelle. Eine automatische Validierung markiert fehlende Pflichtfelder und gibt Warnungen aus, bevor Sie exportieren.
Sie vergessen keine Pflichtangabe und erhalten eine formal vollständige Erklärung — kein Risiko mehr, dass eine fehlende Angabe Ihre CE-Kennzeichnung formal angreifbar macht.
Automatische Normen-Übernahme und Richtlinienauswahl per Checkbox
Die angewandten Normen werden direkt aus der Projekt-Normen-Checkliste übernommen. Die zutreffenden Richtlinien (MVO, MRL, LVD, EMV, ATEX, PED) wählen Sie per Checkbox aus — ohne Norm- und Richtliniennummern manuell abzutippen.
Sie übertragen Ihre Normenliste konsistent und fehlerfrei in die Erklärung und stellen sicher, dass die zitierten Normen mit Ihrer tatsächlichen Konformitätsbasis übereinstimmen.
Mehrsprachiger Export in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch
Die fertige Erklärung exportieren Sie wahlweise als PDF und Word — in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch.
Sie liefern die Erklärung in der jeweils geforderten Amtssprache des Bestimmungslands, ohne separate Übersetzungsvorlagen pflegen zu müssen.
Digitale Unterschrift und Firmenlogo im Dokument
Über ein Zeichenfeld erfassen Sie die digitale Unterschrift des Unterzeichners; das hochgeladene Firmenlogo wird in das fertige Dokument eingebettet.
Sie erhalten eine unterschriebene, gebrandete Erklärung in einem Schritt — ohne Drucken, Unterschreiben und erneutes Einscannen.
Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und Angaben zur benannten Stelle
Neben der vollständigen Konformitätserklärung erstellen Sie auch die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen. Angaben zur benannten Stelle — Kennnummer und Bevollmächtigter — lassen sich gezielt ergänzen.
Sie decken auch unvollständige Maschinen und konformitätsbewertungspflichtige Fälle korrekt ab — mit dem jeweils passenden Erklärungstyp statt einer Universalvorlage.
Vorbefüllung aus Normen-Finder und Risikobeurteilung, speicherbar und verwaltbar
Die Erklärung wird aus der Normen-Finder-Analyse und der Risikobeurteilung vorbefüllt. Erstellte Erklärungen lassen sich speichern, laden, bearbeiten und verwalten.
Sie nutzen vorhandene Projektdaten ohne doppelte Eingabe weiter und halten alle Erklärungen Ihrer Maschinen an einem Ort revisionsfähig vor.
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