Gefährdungsbeurteilung Vorlage: Schritt für Schritt
Gefährdungsbeurteilung Vorlage rechtssicher erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Risikomatrix, EN ISO 12100 und Download-Vorlage für Maschinenbau-KMU.

Eine Excel-Datei aus dem letzten Projekt, ein paar ausgefüllte Gefährdungsfelder und eine Unterschrift am Ende. So sieht die Gefährdungsbeurteilung Vorlage in vielen Sondermaschinenbauern aus. Im Audit stellt sich dann die entscheidende Frage: Wer hat die Maßnahme umgesetzt, wann wurde ihre Wirksamkeit geprüft und aus welchem Anlass wurde die Beurteilung zuletzt fortgeschrieben?
Eine belastbare Vorlage beantwortet diese Fragen nicht nur formal. Sie verbindet die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht mit der produktbezogenen Risikobeurteilung nach EN ISO 12100. Genau diese Verbindung entscheidet darüber, ob Ihre Dokumentation den vollständigen Prozess nachvollziehbar macht oder nur eine Checkliste bleibt.
Inhaltsverzeichnis
- Warum die meisten Vorlagen im Audit scheitern
- Pflichten aus Maschinenrichtlinie, MVO und Arbeitsschutz
- Die acht BAuA-Schritte als Rückgrat Ihrer Vorlage
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 in der Praxis
- Vorlagenformate im Vergleich
- Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Checkliste, Aktualisierung und nächste Schritte
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Warum die meisten Vorlagen im Audit scheitern
Die meisten Vorlagen scheitern nicht an fehlenden Feldern für „Gefährdung“ und „Maßnahme“. Sie scheitern daran, dass niemand den Abschluss des Prozesses nachweisen kann. Eine alte Tabelle zeigt vielleicht, dass eine trennende Schutzeinrichtung vorgesehen war. Sie zeigt aber nicht zwingend, wer die Umsetzung verantwortete, wann die Funktion geprüft wurde und ob die Maßnahme unter realen Betriebsbedingungen wirksam war.
Die Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes am 21. August 1996 verpflichtend. Die BAuA beschreibt sie als systematische Ermittlung und Bewertung arbeitsbedingter Gefährdungen mit anschließendem Ableiten von Schutzmaßnahmen. Zur Dokumentation gehören mindestens die Beurteilung der Gefährdungen, die festgelegten Maßnahmen, deren Durchführung und Wirksamkeitsprüfung sowie das Datum der Erstellung oder Aktualisierung. Die BAuA-Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung macht damit deutlich, dass eine Vorlage einen Nachweisprozess abbilden muss.
Praktische Regel: Wenn eine Vorlage keine Verantwortlichkeit, keinen Umsetzungsbeleg und kein Feld für die Wirksamkeitsprüfung erzwingt, ist sie für komplexe Maschinenprojekte unvollständig.
Die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung folgt außerdem aus der Organisationsverantwortung des Arbeitgebers. Eine Beurteilung, die nach einer Änderung an Steuerung, Arbeitsablauf oder Schutzkonzept unverändert bleibt, dokumentiert nicht mehr die tatsächliche Situation. Für Maschinenbauer betrifft das etwa Umbauten, neue Betriebsarten, geänderte Wartungszugänge oder eine veränderte Einbindung in eine Gesamtanlage.
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Was eine auditfähige Vorlage leisten muss
Eine brauchbare Vorlage führt mindestens durch diese Nachweiskette:
- Gefährdungsermittlung: Welche Tätigkeit, Funktion, Lebensphase oder Schnittstelle wurde betrachtet?
- Bewertung: Wie wurde das Risiko vor und nach der Maßnahme beurteilt?
- Maßnahme: Welche konstruktive, technische, organisatorische oder informationelle Lösung wurde festgelegt?
- Umsetzung: Wer setzt sie bis wann um, und welcher Beleg liegt vor?
- Wirksamkeit: Wie und wann wurde geprüft, dass die Maßnahme das Risiko tatsächlich reduziert?
- Fortschreibung: Was hat die Aktualisierung ausgelöst, und welches Datum gilt für die neue Fassung?
Der entscheidende Unterschied lautet daher: Eine schöne Tabelle dokumentiert Einträge. Eine gute Vorlage erzwingt den vollständigen Prozess.
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Pflichten aus Maschinenrichtlinie, MVO und Arbeitsschutz
Im Maschinenbau müssen Sie zwei rechtliche Sphären sauber auseinanderhalten. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG adressiert den Hersteller und verlangt eine konstruktionsbegleitende Risikobeurteilung als Teil der technischen Dokumentation. Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht, hebt die Maschinenrichtlinie auf und gilt für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Der veröffentlichte Verordnungstext ist deshalb bei neuen Projekten und bei der Übergangsplanung zu berücksichtigen.
Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 betrachtet die Grenzen der Maschine, identifiziert Gefährdungen, schätzt Risiken und legt Maßnahmen zur Risikominderung fest. Die technische Dokumentation muss die gewählte Lösung nachvollziehbar machen. Nach Anhang VII Teil A der Maschinenrichtlinie gehören unter anderem die allgemeine Maschinenbeschreibung, Übersichtszeichnungen, Schaltpläne, Detailzeichnungen mit Berechnungen und Versuchsergebnissen sowie die Unterlagen zur Risikobeurteilung dazu. Die Anforderungen an die technische Dokumentation zeigen, dass die Risikobeurteilung nicht isoliert neben der Konstruktion stehen darf.
Daneben verlangt das Arbeitsschutzrecht eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Sie betrifft den sicheren Betrieb, also beispielsweise Montage, Bedienung, Reinigung, Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Stilllegung. Der Betreiber einer Maschine braucht deshalb eine eigene Betrachtung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Die Hersteller-Risikobeurteilung liefert dafür wichtige Informationen, ersetzt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung aber nicht.
| Quelle | Adressat | Pflicht in der Vorlage |
|---|---|---|
| Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Hersteller | Produktbezogene Risikobeurteilung und Nachweis in der technischen Dokumentation |
| Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 | Hersteller und weitere Wirtschaftsakteure | Übergang auf die ab dem 20. Januar 2027 grundsätzlich geltenden Anforderungen |
| §§ 5 und 6 ArbSchG | Arbeitgeber und Betreiber | Ermittlung, Bewertung, Maßnahmen, Dokumentation und Aktualisierung der Arbeitsbedingungen |
| EN ISO 12100 | Hersteller und Konstruktion | Grenzen, Gefährdungen, Risikoeinschätzung und Risikominderung nach der 3-Stufen-Methode |
| Betriebsanleitung und Konformitätserklärung | Hersteller | Konsistente Informationen und Bezug zur technischen Dokumentation |
Für die praktische Abgrenzung zwischen Produkt-Risikobeurteilung und betrieblicher Gefährdungsbeurteilung hilft eine Übersicht zur Gefährdungsbeurteilung an Maschinen. Ihre Vorlage sollte beide Dokumentationsstränge verknüpfen, aber nicht vermischen.
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Die acht BAuA-Schritte als Rückgrat Ihrer Vorlage
Die BAuA strukturiert die Gefährdungsbeurteilung in acht Schritte: vorbereiten, Gefährdungen ermitteln, Gefährdungen beurteilen, Maßnahmen festlegen, Maßnahmen durchführen, Wirksamkeit überprüfen, Ergebnisse dokumentieren und die Beurteilung fortschreiben. Die BAuA-Publikationssuche zur Gefährdungsbeurteilung bestätigt diesen Ablauf. Ihre Vorlage sollte genau diese Logik abbilden, statt lediglich eine lose Gefährdungsliste anzubieten.

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Die Pflichtfelder pro Prozessschritt
Schritt 1, Tätigkeit und Arbeitsbereich festlegen: Erfassen Sie Maschine, Anlage, Arbeitsbereich, Tätigkeit, beteiligte Personengruppen und betrachtete Lebensphasen. Bei Sondermaschinen gehören auch Einrichtbetrieb, Automatikbetrieb, Wartung und Störungsbeseitigung in den Geltungsbereich.
Schritt 2, Gefährdungen ermitteln: Die Vorlage braucht einen Gefährdungskatalog, darf aber nicht bei Standardtexten stehen bleiben. Ergänzen Sie konkrete Energiequellen, Bewegungen, Werkzeuge, Medien, Temperaturen, elektrische Zustände, Lärm, ergonomische Belastungen und Schnittstellen zu anderen Anlagen.
Schritt 3, Gefährdungen beurteilen: Dokumentieren Sie die Bewertungsmethode und die Begründung. Eine 2D-Bewertung aus Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit kann die Entscheidung nachvollziehbar machen, sofern Ihr Unternehmen die Bewertungsstufen eindeutig definiert.
Schritt 4, Maßnahmen festlegen: Ordnen Sie die Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip beziehungsweise nach der 3-Stufen-Methode der EN ISO 12100. Konstruktive Risikominderung steht vor technischen Schutzmaßnahmen und Benutzerinformationen.
Schritt 5, Maßnahmen durchführen: Hier braucht es mindestens Maßnahme, Termin, Verantwortlichen und Umsetzungsstatus. Ein Häkchen ohne Nachweis ist kein belastbarer Abschluss.
Schritt 6, Wirksamkeit überprüfen: Erfassen Sie Prüfdatum, Prüfer, Prüfmittel oder Prüfmethode, Ergebnis und gegebenenfalls offene Abweichungen. Dieses Feld darf nicht mit dem Umsetzungsstatus verschmelzen.
Schritt 7, Ergebnisse dokumentieren: Verknüpfen Sie die Einträge mit Zeichnungen, Prüfprotokollen, Betriebsanleitung, Unterweisungsnachweisen und Validierungsunterlagen.
Schritt 8, fortschreiben: Die Vorlage muss Anlass, Änderungsbeschreibung, neue Bewertung, Freigabe und Aktualisierungsdatum aufnehmen. Ohne diesen Block bleibt die Dokumentation statisch.
Der BGHM-Hinweis zur Dokumentation und Auskunftspflicht bestätigt, dass die Form frei wählbar ist. Papier, elektronische Datei oder kombinierte Ablage sind möglich, solange die erforderlichen Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.
Vorlagen funktionieren in der Praxis besser, wenn Pflichtfelder nicht übersprungen werden können. Die verantwortliche Person muss aus einer definierten Auswahl kommen, das Wirksamkeitsdatum darf nicht leer bleiben und eine Fortschreibung sollte einen konkreten Anlass verlangen.
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Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 in der Praxis
Nehmen wir eine CNC-Werkzeugmaschine mit automatischem Werkzeugwechsel, beweglicher Bearbeitungseinheit und Zugangstüren. Die Betrachtung beginnt nicht mit einer Maßnahme, sondern mit den Grenzen der Maschine. Dazu gehören bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, Bedienung, Rüsten, Reinigung, Wartung, Störungssuche und Stilllegung.
Danach erfassen Sie die Gefährdungsquellen. Bei dieser Maschine können mechanische Bewegungen, elektrische Energie, heiße Oberflächen, austretende Kühlschmierstoffe und ergonomisch ungünstige Zugriffe relevant sein. Jede Gefährdung braucht einen eindeutigen Bezug zu Funktion, Lebensphase und betroffener Personengruppe.
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Von der Gefährdung zur Schutzfunktion
Die Risikoeinschätzung muss vor der Maßnahme und nach der Maßnahme nachvollziehbar bleiben. Eine interne Bewertungsmethode kann beispielsweise Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit in einer 2D-Risikozahl zusammenführen. Entscheidend ist nicht die mathematische Optik, sondern die dokumentierte Begründung und die konsistente Anwendung.
Die Risikominderung folgt der 3-Stufen-Methode der EN ISO 12100:
- Inhärent sichere Konstruktion: Bewegungen begrenzen, Gefahrenstellen vermeiden oder Energien konstruktiv reduzieren.
- Technische Schutzmaßnahmen: Trennende Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und sichere Steuerungsfunktionen vorsehen.
- Benutzerinformation: Restrisiken, Warnhinweise, Betriebsanleitung und erforderliche Unterweisungen dokumentieren.
Bei einer Zugangstür kann die trennende Schutzeinrichtung die Gefährdung zunächst räumlich begrenzen. Eine Verriegelung nach EN ISO 14119 kann den Maschinenzustand überwachen. Die Vorlage muss anschließend die Sicherheitsfunktion, den Bezug zur Gefährdung, das Restrisiko und den Wirksamkeitsnachweis zusammenführen.
| Gefährdung | Maßnahme Stufe | Risikozahl vorher | Risikozahl nachher | Nachweisnorm |
|---|---|---|---|---|
| Zugriff auf bewegte Bearbeitungseinheit | Inhärent sichere Konstruktion | zu erfassen | zu erfassen | EN ISO 12100 |
| Zugang bei gefährlicher Bewegung | Technische Schutzmaßnahme | zu erfassen | zu erfassen | EN ISO 14119 |
| Restrisiko bei Wartung | Benutzerinformation | zu erfassen | zu erfassen | EN ISO 12100 |
Eine belastbare Erläuterung der methodischen Schritte bietet der Beitrag zur Risikobeurteilung nach EN ISO 12100. Die konkrete Bewertung bleibt jedoch maschinen- und anwendungsbezogen. Eine Vorlage kann die Logik führen, aber keine fachliche Beurteilung ersetzen.
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Vorlagenformate im Vergleich
Das Format entscheidet nicht allein über die Qualität. Entscheidend ist, ob die Vorlage Pflichtfelder erzwingt, Versionen sauber trennt und die Verbindung zwischen Gefährdung, Maßnahme und Wirksamkeitsnachweis erhält.
Word oder PDF eignet sich für eine einzelne Maschine mit überschaubarem Änderungsumfang. Die Dokumente lassen sich leicht freigeben und an Kunden übergeben. Bei wiederkehrenden Projekten entstehen jedoch schnell verschiedene Dateistände, manuelle Übertragungsfehler und uneinheitliche Bewertungslogiken. Ein PDF kann den finalen Nachweis sichern, führt aber keine offene Maßnahme nach.
Excel ist für viele KMU zunächst pragmatisch. Sie können Gefährdungskataloge, Auswahlfelder und Risikomatrizen hinterlegen. Die Schwächen liegen bei paralleler Bearbeitung, Freigabestatus, Änderungsprotokoll und Pflichtfeldlogik. Eine farbige Risikomatrix ersetzt außerdem keine fachliche Begründung.
Geführte Software lohnt sich, wenn mehrere Maschinenvarianten, Revisionen, Kundenprüfungen und Normverweise zusammenkommen. Sie kann Projektdaten zwischen Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und technischer Dokumentation wiederverwenden. Das macht sie aber nur dann belastbar, wenn die fachliche Prüfung, Freigabe und Verantwortung eindeutig beim Hersteller bleiben.
| Format | Pflichtfelder erzwingbar | Versionierung | Normenpflege | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| Papier oder PDF | nur begrenzt | manuell | manuell | Einzelmaschine mit stabilem Umfang |
| Word | teilweise | dateibasiert | manuell | Kleine Projekte und freigegebene Berichte |
| Excel | mit Einrichtung möglich | fehleranfällig bei Kopien | manuell | KMU mit wiederkehrenden, ähnlichen Maschinen |
| Geführte Software | systematisch möglich | integriert möglich | abhängig vom Anbieter | Variantenreiche Projekte und laufende Revisionen |
Auch fachfremde Vorlagen zeigen, warum der Prozess wichtiger ist als das Dateiformat. Eine Hauswartung Vorlage von mr. clean AG kann als Beispiel dafür dienen, wie Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten und Nachweise in einem betrieblichen Dokument organisiert werden. Für Maschinenrisiken müssen Sie diese Logik um produktbezogene Risikobeurteilung, technische Schutzmaßnahmen und Normverweise erweitern.
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PLr darf nicht außerhalb der Risikobeurteilung stehen
Die EN ISO 13849-1 verlangt, dass Sie den erforderlichen Performance Level PLr aus der Risikobeurteilung bestimmen. Der tatsächlich erreichte Performance Level der Sicherheitsfunktion muss mindestens dem PLr entsprechen. Die Einstufung erfolgt auf einer Skala von a bis e anhand des Risikographen. Das Praxishandbuch zur funktionalen Sicherheit erläutert diese Verbindung zwischen Risikobeurteilung und Sicherheitsfunktion.
Ihre Vorlage braucht deshalb pro Sicherheitsfunktion mindestens:
- Funktion: etwa NOT-HALT, Türüberwachung oder sichere Drehzahlbegrenzung.
- Gefährdungsbezug: die konkrete Gefährdung und der betroffene Betriebszustand.
- PLr: der erforderliche Performance Level von a bis e.
- Erreichter PL: Ergebnis der Auslegung und Berechnung.
- Nachweise: Angaben zu Kategorie, MTTFd, DCavg, CCF und Validierungsbericht.
Die Risikobeurteilung liefert das Schutzziel. Die Sicherheitsauslegung liefert den Wirknachweis. Beides muss in derselben Dokumentationskette auffindbar sein. Eine Risikomatrix Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann nützlich, wenn sie diese Schnittstelle nicht ausblendet.
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Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Audits beanstanden selten die Farbe einer Tabelle. Sie beanstanden fehlende Begründungen, nicht geschlossene Maßnahmen und Widersprüche zwischen Risikobeurteilung, Schaltplan, Betriebsanleitung und Prüfbericht.
Die GDA stellt klar, dass keine bestimmte Dokumentenart vorgeschrieben ist. Sie akzeptiert Papier, elektronische Dateien sowie Checklisten und Formblätter, wenn diese Ergebnis, konkrete Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierungsdatum enthalten. Die GDA-Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung ist deshalb ein besserer Prüfstein als die Frage, ob Sie Word oder Excel verwenden.
| Fehlerbild | Audit-Folge | Gegenmaßnahme in der Vorlage |
|---|---|---|
| Standardphrasen statt konkreter Gefährdungen | Die Betrachtung wirkt nicht maschinenbezogen | Funktionen, Lebensphasen und Energiequellen einzeln erfassen |
| Keine definierte Bewertungsmethode | Entscheidungen bleiben nicht nachvollziehbar | Bewertungsstufen, Begründungsfeld und Vorher-Nachher-Bewertung vorgeben |
| Maßnahme ohne Umsetzungsbeleg | Der Status bleibt offen | Termin, Verantwortlicher, Beleg und Abschlussdatum erfassen |
| Keine Wirksamkeitskontrolle | Schutzmaßnahme ist nicht nachgewiesen | Prüfart, Prüfer, Datum und Ergebnis verpflichtend machen |
| Veralteter Normstand | Dokumentation passt nicht zum aktuellen Projekt | Normenregister, Ausgabestand und Revisionsanlass führen |
| Fehlende PLr-Schnittstelle | Risikobeurteilung und Sicherheitsfunktion widersprechen sich | Gefährdung, PLr, erreichter PL und Validierungsbericht verknüpfen |
| Einmalige Erstellung ohne Fortschreibung | Änderungen bleiben dokumentarisch unsichtbar | Änderungsereignisse, Review und neue Freigabe erzwingen |
Die Gefährdungskataloge aus EN ISO 12100, insbesondere die systematische Prüfung mechanischer, elektrischer, thermischer, ergonomischer und weiterer Gefährdungsarten, sollten als Suchhilfe dienen. Sie ersetzen keine Begehung und keine fachliche Prüfung der konkreten Maschine.
Planen Sie die Aktualisierung nicht erst nach einer Beanstandung. Legen Sie einen verantwortlichen Dokumenteninhaber fest und verbinden Sie Änderungen an Konstruktion, Software, Arbeitsorganisation oder Schutzmaßnahmen mit einem formalen Prüftrigger.
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Checkliste, Aktualisierung und nächste Schritte
Eine einsatzfähige Gefährdungsbeurteilung Vorlage braucht einen klaren Mindestumfang. Sie sollte nicht nur Gefährdungen und Maßnahmen auflisten, sondern die gesamte Dokumentationskette bis zur Freigabe und Fortschreibung führen.

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Pflichtfelder für die Vorlage
- Stammdaten: Maschine, Anlage, Serien- oder Projektbezug, Standort und Geltungsbereich.
- Verantwortung: Ersteller, fachlich Beteiligte, Freigebender und Betreiberbezug.
- Zeitbezug: Erstellungsdatum, Revisionsdatum, Aktualisierungsanlass und nächste Prüfung.
- Gefährdungen: Gefährdungskategorie, konkrete Situation, betroffene Lebensphase und Bewertung vor der Maßnahme.
- Massnahmen: Beschreibung nach der 3-Stufen-Methode, Termin, Verantwortlicher und Umsetzungsnachweis.
- Wirksamkeit: Prüfdatum, Prüfer, Methode, Ergebnis und Bewertung nach der Maßnahme.
- Funktionale Sicherheit: Sicherheitsfunktion, Gefährdungsbezug, PLr nach EN ISO 13849-1, erreichter PL und Validierungsverweis.
- Freigabe: Unterschriftenfeld, Anlagenverzeichnis und Verweise auf technische Dokumentation, Betriebsanleitung und Prüfberichte.
Als Fortschreibungsanlässe gehören mindestens eine wesentliche Änderung, ein Unfall oder Beinaheereignis, eine neue relevante Vorschrift, ein Wechsel der Betriebsorganisation und ein regelmässiger Review in die Vorlage. Für den regelmässigen Turnus können Sie 12 bis 24 Monate vorsehen, sofern das zu Ihrer Organisation und den betrieblichen Risiken passt. Die GDA betont zugleich, dass die Dokumentation vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Aktualisierungen geführt werden muss. Der IHK-Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nennt die lückenhafte Anwendung, fehlende Wirksamkeitskontrolle und ausbleibende Aktualisierung als zentrale Praxisprobleme.
Gehen Sie jetzt konkret vor: Wählen Sie eine Referenzmaschine, passen Sie die Vorlage an Ihr Maschinenportfolio an, spielen Sie alle acht Schritte vollständig durch und terminieren Sie die Wirksamkeitsprüfung bereits bei der Massnahmenfreigabe. Überführen Sie die freigegebene Risikobeurteilung anschliessend in die technische Dokumentation und prüfen Sie die Konsistenz mit Betriebsanleitung und Konformitätserklärung.
CE-Copilot bietet dafür einen geführten Workflow mit Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, funktionaler Sicherheit, Betriebsanleitung und technischer Dokumentation. Wenn Sie Ihre Vorlage nicht länger manuell zwischen Excel, Word und einzelnen Prüfberichten pflegen wollen, besuchen Sie CE-Copilot und prüfen Sie den Ablauf an einer konkreten Maschine.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtsverbindliche Beratung im Einzelfall. Die Verantwortung für die Konformitätserklärung und die vollständige Konformität der Maschine bleibt beim Hersteller.
CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt
CE-Copilot führt KMU und Maschinenbauer durch Risikobeurteilung, Normenrecherche und Konformitätserklärung, nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und vorbereitet auf die EU-Maschinenverordnung 2027.