Brandschutz an Maschinen: Maschinenrecht, EN ISO 19353 und die „Brandschutzverordnung“
Eine „Brandschutzverordnung“ für Maschinen gibt es nicht. Maschinenhersteller erfüllen den Brandschutz über das Maschinenrecht: Nr. 1.5.6 „Brand“ in Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab dem 20.01.2027 in Anhang III der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, dazu Nr. 3.5.2 für Maschinen mit Mobilität und Nr. 5.5 für Untertagemaschinen. Der Stand der Technik ist die harmonisierte Norm EN ISO 19353. Brandschutzvorschriften wie die ASR A2.2, die österreichische Arbeitsstättenverordnung oder die VKF-Brandschutzvorschriften richten sich an den Betreiber; der Hersteller liefert ihm die Angaben dafür. CE-Copilot bildet beides ab.
Gibt es eine Brandschutzverordnung?
Weder die EU noch Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben einen Rechtsakt mit diesem Namen, der für Maschinen gilt. Wer nach der „Brandschutzverordnung“ fragt, meint meist eines davon: die betriebliche Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A, B und C; in Deutschland das Zusammenspiel aus Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2, Gefahrstoffverordnung und Landesbauordnung; in Österreich das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Feuerpolizeigesetze der Länder; in der Schweiz die VKF-Brandschutzvorschriften, die abgekürzt „BSV“ heißen. Rechtsakte mit genau diesem Namen gibt es nur in engen Fällen, etwa die Wiener Brandschutzverordnung für Bedienstete der Gemeinde Wien.
Für das CE-Verfahren zählt allein das Produktrecht. Der neue EU-Rechtsakt mit Brandschutzbezug, die Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, gilt seit dem 08.01.2026 für Bauprodukte, nicht für Maschinen; wichtig wird sie nur bei Erzeugnissen, die beides sind.
Was das Maschinenrecht verlangt
Brand
Nr. 1.5.6
Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass jedes Brand- und Überhitzungsrisiko vermieden wird, das von der Maschine selbst oder von Gasen, Flüssigkeiten, Stäuben, Dämpfen und anderen von ihr freigesetzten oder verwendeten Stoffen ausgeht. Die Maschinenverordnung übernimmt das inhaltsgleich und erstreckt es auf dazugehörige Produkte.
Brand bei Maschinen mit Mobilität
Nr. 3.5.2
Je nach den Gefährdungen, mit denen der Hersteller rechnet, und soweit es die Abmessungen zulassen, muss die Maschine die Anbringung leicht zugänglicher Feuerlöscher ermöglichen oder mit einem integrierten Feuerlöschsystem ausgerüstet sein. Den Feuerlöscher selbst muss der Hersteller nach dem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie (§ 321) nicht mitliefern; bei hohem Restrisiko oder schweren Brandfolgen ist ein integriertes System einzubauen.
Brand bei Maschinen für Untertagearbeiten
Nr. 5.5
Bei leicht entflammbaren Teilen ist das integrierte Feuerlöschsystem Pflicht. Das Bremssystem darf keine Funken erzeugen oder Brände verursachen; Verbrennungsmotoren sind nur zulässig, wenn sie mit Kraftstoff niedrigen Dampfdrucks arbeiten und keine elektrischen Funken bilden.
Betriebsanleitung
Nr. 1.7.4.2
Einen eigenen Brandpunkt gibt es nicht. Die Brandschutzangaben gehören zu den Restrisiken (Buchst. l), zu den vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen (Buchst. m) und zum Vorgehen bei Unfällen und Störungen (Buchst. q), dazu die Wartungsangaben.
Abgrenzung: Explosionen sind Nr. 1.5.7, Verbrennungen an heißen Oberflächen ohne Brand Nr. 1.5.5. Die Nummern sind in Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung gleich.
EN ISO 19353 in fünf Schritten
EN ISO 19353:2019 ist die B-Norm zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Sie ist unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert (Durchführungsbeschluss (EU) 2020/480) und arbeitet mit der Methodik der EN ISO 12100. Nicht anwendbar ist sie auf Maschinen mit Mobilität, auf Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen, auf kontrollierte Verbrennungsprozesse (außer als Zündquelle) und auf die Lösch- und Meldeanlagen von Gebäuden.
1. Grenzen der Maschine festlegen
Verwendung, Lebensphasen, Betriebsstoffe, Verarbeitungsgut und Umgebung, wie in jeder Risikobeurteilung nach EN ISO 12100.
2. Brandgefahren ermitteln
Wo können brennbare Stoffe, Sauerstoff und eine Zündquelle gleichzeitig in ausreichender Menge zusammentreffen? Typisch sind Öl- und Kraftstoffleckagen an heißen Oberflächen, Ölnebel im Arbeitsraum, Lösemitteldämpfe, Stäube und Späne, Lithium-Ionen-Batterien und überhitztes Verarbeitungsgut.
3. Brandrisiko einschätzen und bewerten
Schwere und Wahrscheinlichkeit eines Brandes einschließlich Rauch und Brandausbreitung, für Normalbetrieb und vorhersehbare Störungen wie Leckage, Stau oder Ausfall der Kühlung.
4. Brandverhütung durch Konstruktion
Brennbare Stoffe vermeiden oder begrenzen, Zündquellen vermeiden oder trennen, Temperaturen begrenzen, Ablagerungen und Leckagen verhindern. Erst wenn das nicht reicht: ergänzende Schutzmaßnahmen wie Branderkennung, Abschaltung, Abschottung und Löschanlage.
5. Benutzerinformation
Brandgefahren als Restrisiko, geeignete und ungeeignete Löschmittel mit Brandklasse nach EN 2, Vorgehen im Brandfall, Reinigungs- und Prüfintervalle der Brandschutzeinrichtungen.
Typische Brandgefahren an Maschinen
| Brennbarer Stoff | Typische Zündquelle | Typische Maßnahmen |
|---|---|---|
| Hydrauliköl, Schmierstoffe | Leckage oder Sprühnebel auf heißen Oberflächen, elektrische Funken | Leitungsführung und Abschirmung, Spritzschutz, Temperaturüberwachung, bei Bedarf schwer entflammbare Druckflüssigkeit |
| Nichtwassermischbarer Kühlschmierstoff | Heiße Späne, Werkzeugbruch, Ausfall der Zufuhr | Geschlossener Arbeitsraum, hoher Flammpunkt, Ölnebelabsaugung, Branderkennung mit Abschaltung, integrierte Löschanlage |
| Lösemittel, Lacke | Funken, elektrostatische Entladung, heiße Oberflächen | Mengen begrenzen, Erdung, technische Lüftung, bei explosionsfähiger Atmosphäre zusätzlich Explosionsschutz |
| Stäube, Späne, Fasern | Funken, Reibungswärme, Glimmnester | Erfassung an der Quelle, Funkenerkennung und -löschung in der Absaugung; Metallbrände nie mit Wasser |
| Kraftstoff im Motorraum | Abgasanlage, Turbolader, elektrische Fehler | Leitungen fern heißer Teile, Isolierung, Feuerlöscherhalterung oder integriertes Löschsystem (Nr. 3.5.2) |
| Lithium-Ionen-Batterie | Überladung, Kurzschluss, Beschädigung, thermisches Durchgehen | Batteriemanagement, mechanischer Schutz, Temperaturüberwachung, Angaben des Batterieherstellers |
| Verarbeitungsgut in Trocknern und Öfen | Überhitzung, Stau, Ausfall der Förderung | Unabhängiger Temperaturbegrenzer, Heizung aus bei Stillstand, Branderkennung; Fettbrände nie mit Wasser |
Integrierte Löschanlagen und Sicherheitsfunktionen
Werkzeugmaschinen mit nichtwassermischbaren Kühlschmierstoffen bekommen häufig eine integrierte Löschanlage. Die DGUV behandelt sie in der Schrift FBHM-087 (Stand 10.10.2024) wie ein Sicherheitsbauteil und nennt Sicherheitsfunktionen mit erforderlichem Performance Level:
- Zuhaltung der Arbeitsraumtür bei Branderkennung
- Kühlschmierstoffzufuhr aus
- Absaugung aus oder abschotten
- Bearbeitung und Späneförderer stoppen
- keine Gasflutung bei offener Tür
- Betrieb nur mit betriebsbereiter Löschanlage
- Alarmierung der zuständigen Stellen
Die Schnittstelle zwischen Maschinensteuerung und Löschsteuerung ist nicht genormt und wird mit dem Hersteller der Löschanlage abgestimmt. Bei Gaslöschanlagen, etwa mit CO2, gehören Warn- und Verzögerungseinrichtungen dazu, wo Personen in den gefluteten Bereich gelangen können. Praxishilfe für Werkzeugmaschinen ist außerdem die DGUV Information 209-026 „Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen“.
Brandschutzvorschriften für Betreiber in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Feuerlöscher, Brandmeldeanlage und Fluchtwege am Aufstellort legt der Betreiber fest. Er braucht dafür Angaben, die nur der Hersteller kennt: brennbare Betriebsstoffe und ihre Mengen, Brandklassen, geeignete Löschmittel, Schnittstellen der Löschanlage und das Vorgehen im Brandfall.
Deutschland
Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nr. 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, konkretisiert durch die ASR A2.2 (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert 2025): Feuerlöscheinrichtungen nach Größe, Nutzung und Brandgefährdung der vorhandenen Einrichtungen und Materialien; erhöhte Brandgefährdung u. a. bei Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Farbspritzen und brennbaren Stäuben. Dazu Gefahrstoffverordnung § 12 mit TRGS 800, die Brandschutzordnung nach DIN 14096 und die Landesbauordnungen.
Österreich
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 25 und Arbeitsstättenverordnung §§ 42 bis 45: Löschhilfen nach Brandklassen, Brandverhalten und vorhandener Brandlast, Brandschutzbeauftragte auf behördliche Vorschreibung, bei erhöhtem Brandschutz Brandschutzordnung, Brandschutzbuch und Übungen. Dazu die TRVB, etwa TRVB 124 F „Erste und erweiterte Löschhilfe“, die OIB-Richtlinie 2 und die Feuerpolizeigesetze der Länder.
Schweiz
VKF-Brandschutzvorschriften 2015 mit Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien, etwa 18-15 „Löscheinrichtungen“ und 12-15, nach der für elektrische Verbraucher wie Motoren und Wärmeapparate „die Herstellerangaben einzuhalten“ sind; dazu Art. 36 und 40 VUV. Die Totalrevision „BSV 2026“ ist verschoben, geplantes Inkrafttreten ist der 01.10.2027.
Sonderfälle: Feuerschutztore, Feuerlöscher, Batterien
- Kraftbetätigte Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sind Maschinen und Bauprodukte zugleich. Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie (§ 92) nennt für kraftbetätigte Tore und Türen beide Rechtsakte. Die Leistung erklären Sie nach EN 16034 in Verbindung mit EN 13241 bzw. EN 14351-1, die Nutzungssicherheit folgt EN 12453 bzw. EN 16005. Entrauchungsventilatoren (EN 12101-3) und Brandschutzklappen mit Antrieb (EN 15650) sind im Einzelfall einzuordnen.
- Tragbare Feuerlöscher sind Druckgeräte nach der Richtlinie 2014/68/EU und mindestens in Kategorie III einzustufen; zugekaufte Löscher bringt ihr Hersteller in Verkehr.
- Lithium-Ionen-Batterien unterliegen der Batterieverordnung (EU) 2023/1542; Nachweise und Angaben zur Brandbekämpfung kommen vom Batteriehersteller und gehören in die Anleitung der Maschine.
Normen zum Brandschutz an Maschinen
| EN ISO 19353:2019 | Vorbeugender und abwehrender Brandschutz (B-Norm, nicht für Maschinen mit Mobilität) |
| EN 1539:2015 | Trockner und Öfen, in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden |
| EN 16985:2018 | Lackierkabinen für organische Beschichtungsstoffe |
| EN 12921-1 bis -4 | Oberflächenreinigung mit Flüssigkeiten oder Dämpfen, Teil 3 brennbare Reiniger |
| EN 746-2:2010 | Industrielle Thermoprozessanlagen, Feuerungen und Brennstoffführung |
| EN 474-1:2022 | Erdbaumaschinen, mit eigenem Abschnitt zum Brandschutz |
| EN 60204-1:2018 | Elektrische Ausrüstung: Überstromschutz, Schutz von Motoren gegen Überhitzung |
| EN 1127-1:2019 | Explosionsschutz, Grundlagen (Abgrenzung zu Nr. 1.5.7) |
Alle Fundstellen unter der Maschinenrichtlinie verlieren ihre Vermutungswirkung am 20.01.2027; die erste Liste zur Maschinenverordnung erwartet die Kommission bis Ende 2026. Den aktuellen Status zeigt die Normendatenbank von CE-Copilot.
So bildet CE-Copilot den Brandschutz ab
Modul Brandschutz in der Risikobeurteilung
Erscheint, sobald die Maschinenbeschreibung Anhaltspunkte liefert, etwa Hydrauliköl, Kühlschmierstoff, Lösemittel, Verbrennungsmotor, Lithium-Ionen-Batterie, Schweißen oder Laser. Sie erfassen brennbare Stoffe, Zündquellen und Sauerstoff, die Sonderfälle Mobilität, Untertage und Bauprodukt, Maßnahmen in vier Gruppen nach EN ISO 19353, Löschmittel, Oberflächentemperatur, Normen und Nachweis. Die Brandklassen nach EN 2 leitet die App aus den Stoffen ab.
ab Starter
Brandgefahren als Gefährdungen übernehmen
Je brennbarem Stoff eine Gefährdung der Art „Brand“ mit Szenario, Zündquellen, Fundstelle nach dem Regelwerk des Projekts und Maßnahmen in drei Stufen; die KI-Gefährdungssuche kennt die Art ebenfalls.
ab Starter
Hinweise, die der Bearbeiter sonst übersieht
Explosionsschutz bei Dämpfen und Stäuben, Metall- und Fettbrände nie mit Wasser, Batterieverordnung, Gaslöschung mit Vorwarnzeit, integrierte Löschanlage als Sicherheitsfunktion, Pflichten nach Nr. 3.5.2 und 5.5, Bauproduktenrecht bei Feuerschutzabschlüssen.
ab Starter
Prüfsektion Brandschutz
Neun Prüfpunkte von der Ermittlung der Brandgefahren über Oberflächentemperaturen, Branderkennung und Löscheinrichtung bis zur Kennzeichnung; die Pflichtpunkte passen sich Mobilität, Untertage und Bauprodukt an.
ab Professional
Brandschutzangaben in der Betriebsanleitung
Brandgefahren, Brandklassen, vorgesehenes Löschmittel und Brandschutzeinrichtungen gehen in Vorbefüllung und KI-Kapitel der Anleitung, dazu ein Hinweis auf die Betreiberpflichten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Modul Betriebsanleitung, ab Professional
AuxiAI
Der Hilfe-Assistent in der App kennt den Brandschutz: Fragen wie „Gibt es eine Brandschutzverordnung für Maschinen?“ oder „Welche Löschanlage braucht ein Bearbeitungszentrum?“ beantwortet er mit Fundstelle und Weg in der App.
in allen Plänen
Brandschutz im eigenen Projekt bewerten
Das Modul Brandschutz testen Sie 14 Tage kostenlos in der Risikobeurteilung, zusammen mit dem Explosionsschutz und den übrigen Modulen.
FAQ
Häufige Fragen zum Brandschutz an Maschinen
Gibt es eine Brandschutzverordnung für Maschinen?
Welche Norm gilt für den Brandschutz an Maschinen?
Muss ich einen Feuerlöscher an der Maschine mitliefern?
Was gehört zum Brandschutz in die Betriebsanleitung?
Ist eine Löschanlage in der Werkzeugmaschine ein Sicherheitsbauteil?
Wie hängen Brandschutz und Explosionsschutz zusammen?
Gilt für ein kraftbetätigtes Feuerschutztor noch etwas anderes?
Welcher Plan enthält das Brandschutz-Modul?
Fachinformation mit Stand 2. November 2026, keine Rechtsberatung. Rechtliche Aussagen geprüft gegen die Amtsblatt-Texte und die nationalen Vorschriften mit Stand 2. November 2026.