Marine Equipment Directive Deutsch: Leitfaden für Hersteller
Marine Equipment Directive deutsch erklärt: Rechtsgrundlagen, Konformitätsbewertung, Wheel‑Mark und Pflichtdokumentation für deutsche Hersteller und Ausrüster.

Ein bayerischer Sondermaschinenbauer liefert eine Steuerungseinheit für einen Schiffsantrieb aus. Die Konstruktion erfüllt die Maschinenrichtlinie, die technische Dokumentation ist vorhanden, die CE-Kennzeichnung ist vorbereitet. Trotzdem bleibt eine entscheidende Frage offen: Fällt das Produkt als Schiffsausrüstung unter die Marine Equipment Directive, kurz MED, und braucht es zusätzlich das Steuerradzeichen?
Für deutsche Hersteller entscheidet nicht der Vertriebskanal, der Preis oder die interne Bezeichnung des Produkts. Entscheidend ist, ob die Ausrüstung für den Einbau in ein Schiff unter EU-Flagge vorgesehen ist und ob sie zu einer in der MED erfassten Produktkategorie gehört. Dieser Leitfaden ordnet die Rechtsgrundlagen, die Abgrenzung zur Maschinenrichtlinie, die Konformitätsbewertung und die Nachweisführung für den DACH-Maschinenbau ein.
Inhaltsverzeichnis
- Warum die MED für deutsche Hersteller jetzt wieder relevant wird
- Rechtsgrundlagen und historischer Stichtagsverlauf
- Anwendungsbereich und betroffene Produktkategorien
- Wheel-Mark und CE-Kennzeichnung im Vergleich
- Konformitätsbewertung und Rolle der notifizierten Stellen
- Pflichtdokumentation und harmonisierte Prüfnormen
- Umsetzbare Checkliste für KMU und Sondermaschinenbauer
- Häufige Fragen zur Marine Equipment Directive in Deutschland
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Warum die MED für deutsche Hersteller jetzt wieder relevant wird
Ein Hersteller entwickelt eine Winde für einen Fischkutter unter deutscher Flagge. Vor der Freigabe muss er klären, ob die Winde als Schiffsausrüstung für den Einbau in ein EU-Schiff bestimmt ist. Eine allgemeine CE-Bewertung genügt dann nicht automatisch. Die Konstruktion oder Compliance-Stelle gleicht die Produktbeschreibung mit der aktuell geltenden MED-Ausrüstungsliste ab. Für die Abgrenzung zwischen EU-Rechtsakten hilft der Leitfaden zum EU Blue Guide.
Die ursprüngliche Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG erfasste Ausrüstung an Bord neuer EU-Schiffe sowie vorhandene Schiffe bei Erstausrüstung oder Ersatz. Sie sollte den freien Verkehr zugelassener Schiffsausrüstung innerhalb der Union ermöglichen. Eine Zulassung durch die zuständige Stelle eines Mitgliedstaats sollte grundsätzlich eine erneute Prüfung in anderen Mitgliedstaaten vermeiden, wie der deutsche Richtlinientext zur ursprünglichen MED zeigt.
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Die operative Entscheidung
Für jedes Projekt sind drei Punkte schriftlich zu beantworten:
- Verwendungszweck: Ist das Produkt für den Einbau oder die Nutzung auf einem Schiff unter EU-Flagge bestimmt?
- Produktkategorie: Ist es in der aktuell geltenden MED-Liste beziehungsweise in Anhang I erfasst?
- Nachweisweg: Verlangt die Kategorie eine Bewertung durch eine notifizierte Stelle oder ist eine Herstellerbewertung zulässig?
Eine neutrale Werkstattmaschine fällt nicht allein wegen ihres Einsatzes auf einer Werft unter die MED. Wird sie als vorgeschriebene Schiffsausrüstung konstruiert, umgerüstet oder ausgewiesen, ändert sich die regulatorische Bewertung.
Praktische Regel: Die MED-Frage gehört in die Produktfreigabe, nicht erst in die Versandkontrolle.
Fehlt die erforderliche Wheel-Mark-Zulassung, kann der Betreiber die Ausrüstung nicht regelkonform an Bord nehmen oder installieren. Für den Hersteller folgen Liefer- und Nachweisprobleme sowie mögliche Beanstandungen durch Behörden. Geschäftsführung, Projektleitung und Qualität müssen deshalb frühzeitig festlegen, welche Liste, Fassung und Frist für das konkrete Produkt gelten.
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Rechtsgrundlagen und historischer Stichtagsverlauf
Die deutsche Suche nach „marine equipment directive deutsch“ führt häufig zu einer veralteten Vorstellung: Manche Unternehmen arbeiten noch mit der Richtlinie 96/98/EG als primärer Referenz. Diese Richtlinie wurde am 20. Dezember 1996 erlassen, am 17. Februar 1997 im Amtsblatt veröffentlicht und in Deutschland mit einer Verordnung vom 3. Juni 1998 umgesetzt. Sie bildete die historische Grundlage für die unionsweit einheitliche Zulassung von Schiffsausrüstung.
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Von 96/98/EG zu 2014/90/EU
Die Richtlinie 2014/90/EU hob 96/98/EG mit Wirkung vom 18. September 2016 auf. Inhaltlich verfolgt die Neufassung zwei Kernziele: Sie soll die Sicherheit auf See erhöhen und Meeresverschmutzung vermeiden, indem internationale Anforderungen für Schiffsausrüstung einheitlich angewendet werden. Gleichzeitig sichert sie den freien Warenverkehr innerhalb der Union, wie die Richtlinie 2014/90/EU im EU-Rechtsportal erläutert.
Für Deutschland wird die Richtlinie über die Schiffsausrüstungsverordnung umgesetzt. Die nationale Regelung bezieht sich auf Ausrüstung für Schiffe unter deutscher Flagge und macht die MED-Zulassung für betroffene Produkte zum praktischen Marktzugangsthema. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bezeichnet die MED als das wesentliche Regelwerk für die Zulassung von Schiffsausrüstung auf Schiffen unter europäischen Flaggen.
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Die Liste bleibt dynamisch
Die technische Bewertung endet nicht mit dem Studium des Richtlinientextes. Die EU aktualisiert Anforderungen und Prüfnormen über Durchführungsakte. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1397 vom 6. August 2019 harmonisierte erneut Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie Prüfnormen.
Für 2026 führt die BSH-MED-Seite bereits die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1434 als maßgebliche Referenz. Hersteller müssen deshalb vor jeder Freigabe die aktuelle BSH-Seite zur EU-Zulassung und die dort verknüpften EU-Listen prüfen. Die richtige Frage lautet nicht nur, welche Richtlinie gilt, sondern welche Liste, Fassung und Übergangsregel für das konkrete Produkt und den konkreten Schiffstyp heute gilt.
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Anwendungsbereich und betroffene Produktkategorien
Die MED erfasst keine beliebige Technik, die irgendwann auf einem Schiff stehen könnte. Maßgeblich ist die Verbindung aus vorgeschriebener Ausrüstung, internationaler Anforderung und vorgesehener Verwendung auf einem EU-Schiff. Der Hersteller muss diese Verbindung bereits in der Produktdefinition sauber festhalten.
Typische Produktgruppen aus dem DACH-Maschinenbau sind:
- Winden, etwa Anker- und Schleppwinden
- Deckskrane und anderes Ladegeschirr
- Brandschutzlöschanlagen, beispielsweise CO2-, Schaum- und Sprinklersysteme
- Notbeleuchtung für Rettungswege und Sammelplätze
- Navigationsradar, einschließlich Komponenten für ECDIS oder ARPA
- IMO-Backbones für Datenverteilung und Schiffsführung
- Rettungsmittel, Feuerlöscher und Lukendeckel

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Abgrenzung zur Maschinenrichtlinie
Eine Maschine für die Werkstatt fällt nicht allein wegen ihrer technischen Funktion unter die MED. Für sie kann die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einschlägig sein, wenn ihr Anwendungsbereich erfüllt ist. Wird diese Maschine aber für den Schiffsgebrauch umgerüstet, als vorgeschriebene Schiffsausrüstung ausgewiesen oder in eine MED-relevante Funktion integriert, muss das Unternehmen die zusätzliche Zulassungspflicht prüfen.
Das Bundesrecht verlangt für vorgeschriebene Ausrüstung in Bereichen wie Brandschutz, Rettungsmitteln, Funk und Navigation grundsätzlich die Zulassung nach 2014/90/EU, sofern keine abweichenden Regeln greifen. Die deutsche Schiffsausrüstungsverordnung ist deshalb bei der Produktklassifikation neben dem EU-Recht einzubeziehen.
Nationale Zulassungen und Klassifikationsvorschriften verschwinden durch die MED nicht. Für Funkanlagen können zusätzliche nationale oder funktechnische Anforderungen gelten. DNV oder Lloyd's Register können parallel eigene Klassenanforderungen stellen. Diese Nachweise ersetzen die MED nicht automatisch.
Die Montageabsicht auf einem EU-Schiff ist entscheidend. Vertriebskanal und Verkaufspreis sagen über die Wheel-Mark-Pflicht nichts aus.
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Wheel-Mark und CE-Kennzeichnung im Vergleich
Das Wheel-Mark, also das Steuerradsymbol, und die CE-Kennzeichnung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Das Wheel-Mark weist auf die MED-Konformität der betroffenen Schiffsausrüstung hin. Die CE-Kennzeichnung steht für die Erfüllung anderer einschlägiger EU-Rechtsakte, etwa der Maschinenrichtlinie.
Bei MED-pflichtiger Ausrüstung sind beide Zeichen grundsätzlich gemeinsam anzubringen. Das CE-Zeichen steht dabei hinter dem Steuerradzeichen, ergänzt um die Kennnummer der notifizierten Stelle und die Jahresangabe, soweit die konkrete Kennzeichnung dies verlangt. Die EU-Seite zur Richtlinie 2014/90/EU beschreibt die unionsweite Wirkung der gekennzeichneten Ausrüstung.
| Vergleichskriterium | Wheel-Mark | CE-Kennzeichnung |
|---|---|---|
| Optisches Erscheinungsbild | Symbolisiertes Steuerrad | CE-Zeichen |
| Rechtsgrundlage | MED, insbesondere Anhang I und Anhang II | Jeweils einschlägiger EU-Rechtsakt, unter anderem Maschinenrichtlinie und Verordnung 765/2008 |
| Auslösende Pflicht | Vorgeschriebene Ausrüstung für den Einbau auf EU-Schiffen | Erfüllung der Anforderungen für das Inverkehrbringen im jeweiligen Produktrecht |
| Bewertung | Je nach Produkt mit notifizierter Stelle und vorgeschriebenem Modul | Je nach Rechtsakt häufig Herstellerbewertung, bei bestimmten Produkten mit Drittstelle |
| Überwachung | BSH und zuständige europäische Marktüberwachung | Zuständige nationale Marktüberwachungsbehörden und EU-Kommission |
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Drei typische Konstellationen
Nur CE kommt in Betracht, wenn eine Maschine unter die Maschinenrichtlinie fällt, aber keine MED-relevante Schiffsausrüstung darstellt. Nur Wheel-Mark kann bei reiner, in der MED erfasster Schiffsausrüstung relevant sein, sofern kein weiterer EU-Rechtsakt eine CE-Kennzeichnung fordert. Beide Kennzeichen sind erforderlich, wenn ein Produkt zugleich MED-pflichtige Schiffsausrüstung und eine Maschine oder Komponente unter einem weiteren CE-Rechtsakt ist.
Ein deutsches Beispiel ist eine mechanisierte Deckskrananlage, die als vorgeschriebene Schiffsausrüstung für ein EU-Schiff bestimmt ist und zugleich die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Der Hersteller darf die MED-Pflicht nicht mit der vorhandenen CE-Erklärung erledigen.
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Konformitätsbewertung und Rolle der notifizierten Stellen
Die Konformitätsbewertung beginnt nicht mit dem Zertifikat, sondern mit der richtigen Produktklassifikation. Nach Anhang II der Richtlinie 2014/90/EU arbeitet der Hersteller die folgenden Stationen ab:
- MED-Item bestimmen: Produkt und vorgesehene Funktion werden mit der geltenden Ausrüstungsliste abgeglichen.
- Modul auswählen: Je nach Kategorie kommen unter anderem B + C, B + D, B + E, B + F, G oder H infrage.
- Notifizierte Stelle beauftragen: Das Unternehmen legt fest, welche Stelle für das gewählte Verfahren zuständig ist.
- Prüfung durchführen: Die Stelle führt beispielsweise eine EG-Baumusterprüfung durch oder überwacht Qualitätssicherung und Produktion.
- Nachweise abschliessen: Prüfbescheinigungen, technische Unterlagen und Konformitätserklärung werden zusammengeführt.
- Kennzeichnung anbringen: Das Unternehmen bringt das Wheel-Mark mit der Kennnummer der notifizierten Stelle ordnungsgemäss an.

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Wann eine notifizierte Stelle erforderlich ist
Modul A kann nur dort genügen, wo die MED-Liste und das zutreffende Bewertungsverfahren eine interne Kontrolle zulassen. Bei Rettungsmitteln, Funk- und Navigationsausrüstung sowie bestimmten Feuerlöschsystemen ist regelmäßig eine notifizierte Stelle einzubinden. Die genaue Einstufung richtet sich nach der aktuellen Produktkategorie und dem geltenden Modul, nicht nach einer pauschalen Herstellerentscheidung.
Ein DACH-Sondermaschinenbauer sollte die Auswahl einer Prüfstelle früh im Projekt treffen. Er prüft deren Notifizierung für die konkrete MED-Produktgruppe, die technische Kompetenz, verfügbare Laborkapazitäten und Erfahrung mit den einschlägigen IMO-Anforderungen. Die NANDO-Datenbank unterstützt die Suche nach geeigneten deutschen und europäischen Stellen. Eine Prüfstelle in Lübeck oder Hamburg kann organisatorisch sinnvoll sein, wenn Werft, Labor und Fertigungsstandort im norddeutschen maritimen Umfeld liegen.
Die Stelle begleitet je nach Modul auch die laufende Produktion. Das betrifft etwa ein Qualitätssicherungssystem, produktbezogene Prüfungen oder Überwachungsbesuche. Eine einmalige Baumusterprüfung ersetzt daher nicht automatisch alle produktionsbezogenen Pflichten. Praktische Hinweise zur Auswahl enthält der Beitrag zu notifizierten Stellen im CE-Prozess.
<iframe width="100%" style="aspect-ratio: 16 / 9;" src="https://www.youtube.com/embed/zSab3mnhPzA" frameborder="0" allow="autoplay; encrypted-media" allowfullscreen></iframe><a id="pflichtdokumentation-und-harmonisierte-prufnormen"></a>
Pflichtdokumentation und harmonisierte Prüfnormen
Die technische Dokumentation muss die konkrete Ausrüstung, ihre Risiken, ihre Herstellung und die durchgeführten Prüfungen nachvollziehbar verbinden. Nach Anhang II gehören dazu insbesondere:
- Konstruktionsunterlagen: Zeichnungen, Berechnungen, Schaltpläne und Fertigungsunterlagen
- Sicherheitsbewertungen: Risiko- und Brandbewertungen für die vorgesehene Schiffsfunktion
- Materialnachweise: Werkstoffzeugnisse, Schweißnachweise und relevante Lieferantendokumente
- Prüfberichte: Ergebnisse akkreditierter Labore und eigener Prüfungen
- Zertifikate: EG-Baumusterprüfbescheinigung der notifizierten Stelle, sofern das Modul sie verlangt
- Erklärungen: EU-Konformitätserklärung mit Produktidentifikation und angewandtem Bewertungsverfahren
- Kennzeichnung: Nachweis über Wheel-Mark, Kennnummer und Jahresangabe
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Normen richtig versionieren
Die MED verweist auf internationale Anforderungen sowie auf die in den geltenden Durchführungsakten aufgeführten Prüfnormen. Beispiele aus der Praxis sind EN 1496 für bestimmte Rettungsmittel, IEC 60945 für Navigations- und Funkgeräte und die EN-3-Reihe für Feuerlöscher. Diese Beispiele ersetzen jedoch nicht den Abgleich mit der aktuellen MED-Liste.
Nur die jeweils gültig gelisteten Normen können für die betroffenen Anforderungen eine Konformitätsvermutung auslösen. Nach der Übersicht harmonisierter Normen muss der Hersteller deshalb Ausgabestand, Fundstelle im Amtsblatt und mögliche Übergangsregel prüfen. Ältere Normen können zeitlich begrenzt weitergeführt werden, dürfen aber nicht ohne Prüfung als aktuelle Referenz in der Konformitätserklärung stehen.
Die Dokumentenlenkung braucht einen klaren Verantwortlichen. Konstruktion pflegt Zeichnungen und Berechnungen, Qualität verwaltet Prüfberichte und Zertifikate, Regulatory Affairs kontrolliert Liste und Rechtsstand, die Geschäftsleitung verantwortet die Erklärung. Die Nachweise müssen zehn Jahre verfügbar bleiben. Das BSH ist für die deutsche MED-Marktüberwachung zuständig und kann bei fehlenden oder widersprüchlichen Unterlagen Nachbesserungen und weitere Maßnahmen verlangen.
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Umsetzbare Checkliste für KMU und Sondermaschinenbauer
Vor der Auslieferung eines MED-relevanten Produkts sollte der Projektleiter die Freigabe nicht auf ein einzelnes Zertifikat reduzieren. Entscheidend ist eine geschlossene Nachweiskette von der Produktklassifikation bis zur Kennzeichnung.
- Produkt klassifizieren, Regulatory Affairs: MED-Item und Schiffstyp dokumentieren. Frist, vor dem Design-Freeze. Stolperstein, interne Produktnamen verdecken die tatsächliche Verwendung.
- Modul festlegen, CE-Beauftragter: Modulkombination B + C, B + D, B + E, B + F, G oder H begründen. Frist, vor Bestellung der Prüfstelle. Stolperstein, Modul A wird pauschal angenommen.
- Technische Unterlagen sammeln, Konstruktion: Zeichnungen, Berechnungen und Spezifikationen versionieren. Frist, vor Prüfstart. Stolperstein, Prüfberichte passen nicht zur freigegebenen Variante.
- Notifizierte Stelle auswählen, Qualität: Notifizierung und Produktkompetenz prüfen. Frist, vor verbindlicher Terminplanung. Stolperstein, die Stelle ist für die konkrete Kategorie nicht notifiziert.
- Baumusterprüfung beantragen, Projektleitung: Antrag, Muster und Prüfplan einreichen. Frist, vor Serienfreigabe. Stolperstein, Änderungen am Muster werden nicht nachgeführt.
- Produktionsüberwachung organisieren, Produktion: Anforderungen des gewählten Moduls in Prüfplan und Qualitätssystem übernehmen. Frist, vor Fertigungsbeginn. Stolperstein, die Fertigung kennt die Auflagen der Stelle nicht.
- Konformitätserklärung erstellen, Regulatory Affairs: Produkt, Hersteller, Rechtsgrundlagen und Verfahren eindeutig angeben. Frist, vor Kennzeichnung. Stolperstein, Erklärung und Zertifikat beziehen sich auf unterschiedliche Produktstände.
- Wheel-Mark anbringen, Qualität: Symbol, Kennnummer und Jahresangabe kontrollieren. Frist, vor Versand. Stolperstein, Kennzeichnung fehlt auf der ausgelieferten Einheit.
- Betriebsanleitung bereitstellen, technische Redaktion: Sichere Installation, Betrieb, Wartung und Einschränkungen dokumentieren. Frist, vor Übergabe an die Werft. Stolperstein, MED-spezifische Betriebsbedingungen fehlen.
- CE-Anteil prüfen, CE-Beauftragter: Weitere Rechtsakte, insbesondere die Maschinenrichtlinie, separat bewerten. Frist, vor Abschluss der Gesamterklärung. Stolperstein, Wheel-Mark wird als Ersatz für CE behandelt.
- Rückverfolgbarkeit sichern, Einkauf und Qualität: Bauteile, Lieferanten, Chargen und Änderungen verknüpfen. Frist, während der Beschaffung. Stolperstein, Ersatzteile werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung eingesetzt.
- Archivieren, Dokumentenmanagement: Vollständigen Nachweisstand für zehn Jahre sichern. Frist, nach Auslieferung und bei jeder Änderung. Stolperstein, Zertifikate liegen in persönlichen Postfächern.

Ein Dokumentationswerkzeug kann die Arbeit strukturieren, aber keine regulatorische Entscheidung übernehmen. CE-Copilot kann beim Befüllen einer DoC-Modulvorlage, beim Auffinden gültiger harmonisierter Normen und beim Übersetzen englischer MED-Pflichttexte ins Deutsche unterstützen. Die Verantwortung für Produktklassifikation, Prüfverfahren, Konformitätserklärung und technische Richtigkeit bleibt beim Hersteller.
Fehlt das Wheel-Mark oder sind Pflichtdokumente unvollständig, kann das BSH als deutsche Marktüberwachungsbehörde Maßnahmen und Sanktionen auslösen. Die Freigabe muss deshalb vor der Anbordnahme vollständig sein, nicht erst nach einer Beanstandung.
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Häufige Fragen zur Marine Equipment Directive in Deutschland
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Gilt die MED für Binnenschiffe und Yachten
Die MED ist nicht pauschal für jedes Wasserfahrzeug bestimmt. Ihr Anwendungsbereich richtet sich nach den Schiffen, Flaggenstaaten und Ausrüstungskategorien, die das einschlägige EU- und internationale Regelwerk erfasst. Binnenschiffe und Yachten können daher anderen Zulassungs-, Bau- oder Klassifikationsregeln unterliegen.
Der nächste Schritt ist eine schriftliche Prüfung von Schiffstyp, Flagge, Fahrtgebiet und konkreter Ausrüstungsliste. Verlassen Sie sich nicht auf die Bezeichnung „maritim“ oder auf eine vorhandene CE-Erklärung.
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Was gilt bei MED und Maschinenrichtlinie gleichzeitig
Beide Rechtsbereiche müssen getrennt bewertet werden. Die MED-Zulassung beantwortet die Frage nach der vorgeschriebenen Schiffsausrüstung. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beantwortet die Frage nach den Sicherheitsanforderungen an die Maschine. Fällt ein Produkt unter beide Regelwerke, darf das Unternehmen nicht einfach nur das Wheel-Mark anbringen.
Erstellen Sie eine Rechtsaktmatrix, führen Sie die jeweiligen Nachweise zusammen und prüfen Sie die Kennzeichnungsvorgaben beider Regelwerke. Der Hersteller bleibt für die Gesamtkonformität verantwortlich.
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Wie erkennt man eine gestrichene oder geänderte harmonisierte Norm
Prüfen Sie die aktuelle Durchführungsverordnung, die Fundstelle im Amtsblatt der EU und die dort angegebene Geltungsdauer. Eine Norm darf nicht allein deshalb als Grundlage dienen, weil sie in einer älteren internen Liste oder einem früheren Zertifikat steht.
Wird eine Referenz gestrichen oder läuft eine Übergangsregel aus, bewerten Sie betroffene Produkte, Zertifikate, Prüfberichte und Konformitätserklärungen neu. Dokumentieren Sie die Entscheidung versionsbezogen.
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Was tun bei einem später entdeckten Konformitätsmangel
Stoppen Sie zunächst die weitere Auslieferung der betroffenen Variante und sichern Sie die Rückverfolgbarkeit bereits gelieferter Produkte. Informieren Sie die zuständige notifizierte Stelle, wenn ihr Bewertungsverfahren oder Zertifikat betroffen ist, und klären Sie mit dem BSH die erforderlichen Melde- und Korrekturmassnahmen.
Erstellen Sie danach eine Ursachenanalyse, bewerten Sie die sicherheitsbezogenen Folgen und setzen Sie eine dokumentierte Korrekturmaßnahme um. Eine nachträglich ausgestellte Erklärung ohne technische Bereinigung löst das Problem nicht.
Für Maschinenhersteller gilt außerdem: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die ablösende Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sind getrennt zu betrachten. Die Maschinenverordnung wird ab dem 20. Januar 2027 verbindlich und gilt dann für ihren Anwendungsbereich anstelle der bisherigen Maschinenrichtlinie, wie die EU-Rechtsgrundlage zur Maschinenverordnung festlegt. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung im Einzelfall. Die Verantwortung für die Konformitätserklärung bleibt beim Hersteller.
CE-Copilot unterstützt Maschinenbauer bei strukturierter technischer Dokumentation, Betriebsanleitung, Normenprüfung und der Vorbereitung einer unterschriftsreifen Konformitätserklärung. Wenn Sie Ihre MED-relevanten Nachweise mit dem bestehenden CE-Prozess verbinden wollen, besuchen Sie CE-Copilot und prüfen Sie den geführten Workflow für Ihr Projekt.
CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt
CE-Copilot führt KMU und Maschinenbauer durch Risikobeurteilung, Normenrecherche und Konformitätserklärung, nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und vorbereitet auf die EU-Maschinenverordnung 2027.