Zum Inhalt springen

Software für CE-Konformitätsmanagement von Maschinen

CE-Copilot ist eine Software für das CE-Konformitätsmanagement von Maschinen von SH Engineering: Sie hält die CE-Unterlagen nach der ersten Kennzeichnung aktuell, mit Normen-Änderungs-Tracker und E-Mail-Hinweisen zu neuen Ausgaben, Rückzügen und dem Ende der Vermutungswirkung, Revisionen je Gefährdung, Projekten aus Vorlage und Bausteinen für Varianten, der Prüfung auf wesentliche Veränderung und Meldevorgängen nach der Cyberresilienz-Verordnung. Die Grundfunktionen gibt es ab dem Starter-Plan ab 119 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz oder ab 99 € pro Monat im Jahrestarif, Prüfprotokolle, Schulungsnachweise und CRA-Meldungen ab Professional (229 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz), den Audit-Trail im Business-Plan (399 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz), jeweils Endpreise; 14 Tage kostenlos testen.

Mit der ersten Konformitätserklärung ist die CE-Kennzeichnung nicht abgeschlossen: Normen bekommen neue Ausgaben, Maschinen werden in Serie weitergebaut, umgebaut oder an Kunden mit Datenverbindung ausgeliefert, und die Unterlagen müssen zehn Jahre und länger vorlegbar bleiben. Dieser Ratgeber zeigt, welche Pflichten nach dem Inverkehrbringen bleiben und was CE-Copilot dafür hat. Die Software meldet und dokumentiert; die Bewertung und die Verantwortung für die Konformität bleiben beim Hersteller.

Was nach der ersten CE-Kennzeichnung bleibt

Die Pflichten nach dem Inverkehrbringen stehen verstreut in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20.01.2027 in der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und für Maschinen mit Datenverbindung in der Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847. Je Pflicht die Fundstelle und was CE-Copilot dafür hat:

  • Serienfertigung konform halten

    Art. 10 Abs. 4 MVO; Anhang VII Teil A Nr. 1 Buchst. b MRL

    Änderungen am Herstellungsverfahren, an der Konstruktion und an den harmonisierten Normen, auf die sich die Erklärung stützt, sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Serienfertigung gehört eine Aufstellung der intern getroffenen Maßnahmen in die technischen Unterlagen.

    In CE-Copilot: Normen-Änderungs-Tracker: Hinweise zu abonnierten Normen bei neuer Ausgabe und Rückzug sowie 90, 30 und 7 Tage vor dem Ende der Vermutungswirkung, auf Wunsch per E-Mail mit den betroffenen Projekten. Punkt für die Serienmaßnahmen in der Checkliste der technischen Dokumentation.

    ab Starter

  • Konformitätserklärung aktuell halten

    Art. 21 Abs. 2 MVO

    Die EU-Konformitätserklärung ist stets auf dem neuesten Stand zu halten.

    In CE-Copilot: Gespeicherte Erklärungen laden und bearbeiten; die Prüfung vor dem Export meldet zurückgezogene oder in der Normen-Analyse als nicht anwendbar eingestufte Normen.

    ab Starter

  • Stichproben, Beschwerden und Rückrufe

    Art. 10 Abs. 4 UAbs. 2 MVO

    Falls angesichts der Risiken angemessen, Stichprobenprüfungen bereitgestellter Maschinen; erforderlichenfalls ein Verzeichnis der Beschwerden, der nichtkonformen Maschinen und der Rückrufe, und die Händler darüber informieren.

    In CE-Copilot: Eigener Punkt in der Checkliste der technischen Dokumentation unter der Maschinenverordnung, an dem Sie die Nachweise ablegen. Ein Beschwerde- oder Rückrufregister führt CE-Copilot nicht.

    ab Starter

  • Wesentliche Veränderung prüfen

    Art. 3 Nr. 16 und Art. 18 MVO

    Wer eine Maschine nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändert, gilt als Hersteller und wendet das Konformitätsbewertungsverfahren an. Unter der Maschinenrichtlinie gibt es keine Legaldefinition; in Deutschland dient das Interpretationspapier des BMAS als Maßstab.

    In CE-Copilot: Prüfung „wesentliche Veränderung“ als Entscheidungsbaum in der Risikobeurteilung mit der Rechtsfolge je Regelwerk; die Konformitätserklärung übernimmt den Schalter „wesentlich veränderte Maschine“ und die Art der Veränderung.

    ab Starter

  • Unterlagen auf Verlangen vorlegen

    Art. 10 Abs. 10 MVO; Anhang VII Teil A Nr. 2 und 3 MRL

    Der Behörde sind auf begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen zum Nachweis der Konformität zur Verfügung zu stellen, in Papierform oder digital.

    In CE-Copilot: Gesamtexport als PDF und Word, Anlagen-ZIP mit allen hochgeladenen Unterlagen und einem Manifest mit SHA-256-Prüfsummen. Revisionen je Gefährdung zeigen, wie der Stand entstanden ist; den Audit-Trail des Kontos enthält der Business-Plan.

    ab Starter, Audit-Trail im Business-Plan

  • Unterlagen aufbewahren

    Art. 10 Abs. 3 und 8 MVO; Anhang II Nr. 2 und Anhang VII Teil A Nr. 2 MRL

    Technische Unterlagen und Erklärung mindestens zehn Jahre; eine digital bereitgestellte EU-Konformitätserklärung für die erwartete Lebensdauer und mindestens zehn Jahre online.

    In CE-Copilot: Abgeschlossene Projekte lassen sich schreibgeschützt archivieren; Exporte als PDF, Word und Anlagen-ZIP. Die Aufbewahrung über zehn Jahre und die Online-Bereitstellung der Erklärung organisieren Sie selbst.

    ab Starter

  • Cybersicherheit nach dem Inverkehrbringen

    Art. 13 Abs. 3, Art. 14, Art. 69 Abs. 3 und Art. 71 Abs. 2 CRA

    Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten seit dem 11.09.2026, auch für Maschinen mit Datenverbindung, die vor dem 11.12.2027 in Verkehr gebracht wurden. Für Maschinen, die ab dem 11.12.2027 in Verkehr gebracht werden, ist zudem die Bewertung der Cybersicherheitsrisiken während des Unterstützungszeitraums zu dokumentieren und gegebenenfalls zu aktualisieren.

    In CE-Copilot: Meldevorgänge mit Fristen für Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht, Textvorlagen und einer Nachweisspur, die sich nach der Meldung nicht mehr löschen lässt; Unterstützungszeitraum und Risikobewertung auf der Projektseite Cybersicherheit.

    ab Professional

Korrekturmaßnahmen, Rücknahme oder Rückruf bei einer nicht konformen Maschine und die Unterrichtung der Behörden (Art. 10 Abs. 9 MVO) liegen beim Hersteller; CE-Copilot hat dafür keine eigene Funktion.

CE-Konformitätsmanagement mit Ablage und Excel oder mit Software?

Ein Werkzeug schreibt das Recht nicht vor. Wer wenige Maschinen ohne Serie baut, kommt mit einer gepflegten Ablage und einer Normenliste aus. Der Unterschied zeigt sich, wenn Normen sich ändern, Varianten hinzukommen oder Jahre später jemand fragt, welcher Stand galt:

Vergleich: CE-Konformitätsmanagement mit Ordnerablage und Excel-Liste und mit CE-Copilot
AufgabeAblage und Excel-ListeCE-Copilot
Normänderungen verfolgenAmtsblatt und Normenlisten selbst beobachten; welche Maschinen betroffen sind, ermitteln Sie aus Ihren Unterlagen.Normen abonnieren, aus dem Normen-Finder mit einem Klick (Starter bis zu 10, Professional bis zu 50, Business unbegrenzt viele Abos); Hinweis im Tracker und auf Wunsch per E-Mail mit den betroffenen Projekten.
Änderungen an der RisikobeurteilungDateiversionen; was sich zwischen zwei Ständen geändert hat, vergleichen Sie von Hand.Revision je Gefährdung einfrieren, mit Datum und Uhrzeit; Vorher-Nachher-Vergleich in der Revisionsübersicht des Projekts.
Wer hat was geändertDateieigenschaften und Protokolle der Ablage, soweit vorhanden.Business-Plan: Audit-Trail des Kontos, Einträge nicht änderbar, Akteur und Zeitpunkt vom Server gesetzt, filterbar je Projekt, CSV-Export.
Varianten und BaureihenDatei kopieren und Abweichungen von Hand nachziehen.Projekt aus Vorlage: Seriennummer, Baujahr und Unterschrift werden nie kopiert, übernommene Gefährdungen sind als „zu prüfen“ markiert. Bausteine für wiederkehrende Baugruppen.
Umbau einer BestandsmaschinePrüfschema als eigenes Dokument neben der Risikobeurteilung.Entscheidungsbaum „wesentliche Veränderung“ in der Risikobeurteilung; Ist-Zustand und Änderungen fließen in die Konformitätserklärung.
Prüfungen und SchulungenListen und eingescannte Formulare.Ab Professional: Prüfprotokolle mit Messwert, Prüfer und Datum; Schulungsnachweise mit Schulungsart (etwa nach Umbau oder Änderung), Unterschrift und nächstem Termin, als PDF und Word.
Meldungen nach dem CRAE-Mail-Ordner und Fristen im Kalender.Ab Professional: Meldevorgang mit Fristen, Vorlagen und Nachweisspur, gemeldete Vorgänge nicht löschbar.
AufbewahrungIn Ihrer Ablage und Ihrem Archiv.Schreibgeschützt archivierte Projekte; Exporte als PDF, Word und Anlagen-ZIP mit Prüfsummen für Ihr Archiv.

Die Funktionen im Einzelnen

Wie Abonnements, Hinweise und E-Mails im Normen-Tracker funktionieren, steht im Ratgeber Normen-Änderungs-Tracker. Wie Sie Baugruppen einmal beurteilen und in jedes Anlagenprojekt übernehmen, zeigt Bausteine: Baugruppen wiederverwenden. Das Prüfschema für Umbauten erklärt der Ratgeber Wesentliche Veränderung von Maschinen, die Pflichten nach dem Cyber Resilience Act Pflicht für Pflicht der Ratgeber Software für den CRA. Für die Nachweise im Betrieb gibt es die Ratgeber Prüfprotokolle und Schulungsnachweise.

CE-Unterlagen nach dem Inverkehrbringen aktuell halten

Normen abonnieren, Revisionen einfrieren und Umbauten prüfen, im selben Projekt wie Risikobeurteilung, technische Dokumentation und Konformitätserklärung, 14 Tage kostenlos. Lizenz für jeweils drei Monate, Zahlung im Voraus; Monatsabo gegen Aufpreis, kein Pflicht-Jahresabo.

FAQ

Häufige Fragen zur Software für CE-Konformitätsmanagement

Was ist CE-Konformitätsmanagement?
Alles, was nach der ersten CE-Kennzeichnung einer Maschine anfällt, damit die Konformität belegt bleibt: Änderungen an Konstruktion und harmonisierten Normen in der Serie berücksichtigen, die Konformitätserklärung aktuell halten, Umbauten auf eine wesentliche Veränderung prüfen, Unterlagen aufbewahren und auf Verlangen vorlegen und, für Maschinen mit Datenverbindung, die Pflichten der Cyberresilienz-Verordnung erfüllen. Ein fester Rechtsbegriff ist es nicht; die einzelnen Pflichten stehen in der Maschinenrichtlinie, der Maschinenverordnung und der Cyberresilienz-Verordnung.
Ist eine Software für das CE-Konformitätsmanagement Pflicht?
Nein. Die Maschinenverordnung verlangt geeignete Verfahren, damit Maschinen aus Serienherstellung konform bleiben, und dass Änderungen an Konstruktion und an den harmonisierten Normen angemessen berücksichtigt werden (Art. 10 Abs. 4); die Maschinenrichtlinie verlangt bei Serienfertigung eine Aufstellung der intern getroffenen Maßnahmen (Anhang VII Teil A Nr. 1 Buchst. b). Mit welchem Werkzeug Sie das tun, schreibt keiner der Rechtsakte vor. Amtsblatt und Normenlisten sind öffentlich; eine Software nimmt Ihnen das Beobachten und die Zuordnung zu Ihren Maschinen ab.
Was tue ich, wenn eine angewandte harmonisierte Norm ersetzt oder zurückgezogen wird?
Für Maschinen, die Sie weiter fertigen, berücksichtigen Sie die Änderung angemessen (Art. 10 Abs. 4 MVO): Sie prüfen, ob die neue Ausgabe Änderungen an der Maschine, an der Risikobeurteilung oder nur an den Unterlagen und der Erklärung verlangt, und bis wann die Vermutungswirkung der alten Ausgabe besteht. Der Normen-Tracker in CE-Copilot meldet die neue Ausgabe oder den Rückzug und warnt 90, 30 und 7 Tage vor dem Ende der Vermutungswirkung; die Bewertung treffen Sie.
Wie lange müssen CE-Unterlagen aufbewahrt werden?
Mindestens zehn Jahre. Nach der Maschinenrichtlinie ab dem Tag der Herstellung der Maschine, bei Serienfertigung ab der Fertigstellung der letzten Einheit (Anhang VII Teil A Nr. 2), das Original der Erklärung ab dem letzten Tag der Herstellung (Anhang II Nr. 2). Nach der Maschinenverordnung ab dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme (Art. 10 Abs. 3). Unter der Cyberresilienz-Verordnung gilt der längere der beiden Zeiträume aus zehn Jahren und Unterstützungszeitraum (Art. 13 Abs. 13). CE-Copilot liefert die Exporte; die Aufbewahrung organisieren Sie in Ihrem Archiv.
Muss ich nach einem Umbau neu CE-kennzeichnen?
Nur bei einer wesentlichen Veränderung. Unter der Maschinenverordnung ist sie in Art. 3 Nr. 16 definiert; wer sie vornimmt, gilt nach Art. 18 als Hersteller, erklärt die Konformität in alleiniger Verantwortung und wendet das Konformitätsbewertungsverfahren an. Unter der Maschinenrichtlinie gibt es keine Legaldefinition, in Deutschland gilt das Interpretationspapier des BMAS als Maßstab. CE-Copilot führt die Prüfung als Entscheidungsbaum in der Risikobeurteilung; das Ergebnis und die Verantwortung liegen bei Ihnen.
Was kostet eine Software für das CE-Konformitätsmanagement?
In CE-Copilot sind Normen-Tracker, Revisionen je Gefährdung, Projekt aus Vorlage, Bausteine und die Prüfung auf wesentliche Veränderung ab dem Starter-Plan enthalten: 119 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz, 99 € pro Monat im Jahrestarif oder 155 € im Monatstarif. Prüfprotokolle, Schulungsnachweise und die CRA-Meldevorgänge gibt es ab Professional (ab 229 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz), den Audit-Trail und mehrere Nutzerprofile im Business-Plan (399 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz). Alle Preise sind Endpreise; 14 Tage kostenlos testen.
Ersetzt CE-Copilot ein Qualitätsmanagementsystem?
Nein. CE-Copilot verwaltet die CE-Unterlagen Ihrer Maschinenprojekte: Risikobeurteilung, Normen, technische Dokumentation, Erklärung und die Nachweise dazu. Ein Qualitätsmanagementsystem für das ganze Unternehmen, ein Beschwerde- und Rückrufregister oder eine Aufbewahrungszusage über zehn Jahre bietet die Software nicht. Die Verantwortung für die Konformität bleibt beim Hersteller; CE-Copilot ersetzt keine Fachprüfung und keine Rechtsberatung.

Fachinformation mit Stand 3. November 2026, keine Rechtsberatung. Rechtliche Aussagen geprüft gegen die Amtsblatt-Texte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der konsolidierten Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und der Verordnung (EU) 2024/2847; Preise aus der Preisliste von CE-Copilot mit demselben Stand.

Weitere Artikel