Software für CE-Konformitätsmanagement von Maschinen
CE-Copilot ist eine Software für das CE-Konformitätsmanagement von Maschinen von SH Engineering: Sie hält die CE-Unterlagen nach der ersten Kennzeichnung aktuell, mit Normen-Änderungs-Tracker und E-Mail-Hinweisen zu neuen Ausgaben, Rückzügen und dem Ende der Vermutungswirkung, Revisionen je Gefährdung, Projekten aus Vorlage und Bausteinen für Varianten, der Prüfung auf wesentliche Veränderung und Meldevorgängen nach der Cyberresilienz-Verordnung. Die Grundfunktionen gibt es ab dem Starter-Plan ab 119 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz oder ab 99 € pro Monat im Jahrestarif, Prüfprotokolle, Schulungsnachweise und CRA-Meldungen ab Professional (229 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz), den Audit-Trail im Business-Plan (399 € pro Monat in der 3-Monats-Lizenz), jeweils Endpreise; 14 Tage kostenlos testen.
Mit der ersten Konformitätserklärung ist die CE-Kennzeichnung nicht abgeschlossen: Normen bekommen neue Ausgaben, Maschinen werden in Serie weitergebaut, umgebaut oder an Kunden mit Datenverbindung ausgeliefert, und die Unterlagen müssen zehn Jahre und länger vorlegbar bleiben. Dieser Ratgeber zeigt, welche Pflichten nach dem Inverkehrbringen bleiben und was CE-Copilot dafür hat. Die Software meldet und dokumentiert; die Bewertung und die Verantwortung für die Konformität bleiben beim Hersteller.
Was nach der ersten CE-Kennzeichnung bleibt
Die Pflichten nach dem Inverkehrbringen stehen verstreut in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20.01.2027 in der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und für Maschinen mit Datenverbindung in der Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847. Je Pflicht die Fundstelle und was CE-Copilot dafür hat:
Serienfertigung konform halten
Art. 10 Abs. 4 MVO; Anhang VII Teil A Nr. 1 Buchst. b MRL
Änderungen am Herstellungsverfahren, an der Konstruktion und an den harmonisierten Normen, auf die sich die Erklärung stützt, sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Serienfertigung gehört eine Aufstellung der intern getroffenen Maßnahmen in die technischen Unterlagen.
In CE-Copilot: Normen-Änderungs-Tracker: Hinweise zu abonnierten Normen bei neuer Ausgabe und Rückzug sowie 90, 30 und 7 Tage vor dem Ende der Vermutungswirkung, auf Wunsch per E-Mail mit den betroffenen Projekten. Punkt für die Serienmaßnahmen in der Checkliste der technischen Dokumentation.
ab Starter
Konformitätserklärung aktuell halten
Art. 21 Abs. 2 MVO
Die EU-Konformitätserklärung ist stets auf dem neuesten Stand zu halten.
In CE-Copilot: Gespeicherte Erklärungen laden und bearbeiten; die Prüfung vor dem Export meldet zurückgezogene oder in der Normen-Analyse als nicht anwendbar eingestufte Normen.
ab Starter
Stichproben, Beschwerden und Rückrufe
Art. 10 Abs. 4 UAbs. 2 MVO
Falls angesichts der Risiken angemessen, Stichprobenprüfungen bereitgestellter Maschinen; erforderlichenfalls ein Verzeichnis der Beschwerden, der nichtkonformen Maschinen und der Rückrufe, und die Händler darüber informieren.
In CE-Copilot: Eigener Punkt in der Checkliste der technischen Dokumentation unter der Maschinenverordnung, an dem Sie die Nachweise ablegen. Ein Beschwerde- oder Rückrufregister führt CE-Copilot nicht.
ab Starter
Wesentliche Veränderung prüfen
Art. 3 Nr. 16 und Art. 18 MVO
Wer eine Maschine nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändert, gilt als Hersteller und wendet das Konformitätsbewertungsverfahren an. Unter der Maschinenrichtlinie gibt es keine Legaldefinition; in Deutschland dient das Interpretationspapier des BMAS als Maßstab.
In CE-Copilot: Prüfung „wesentliche Veränderung“ als Entscheidungsbaum in der Risikobeurteilung mit der Rechtsfolge je Regelwerk; die Konformitätserklärung übernimmt den Schalter „wesentlich veränderte Maschine“ und die Art der Veränderung.
ab Starter
Unterlagen auf Verlangen vorlegen
Art. 10 Abs. 10 MVO; Anhang VII Teil A Nr. 2 und 3 MRL
Der Behörde sind auf begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen zum Nachweis der Konformität zur Verfügung zu stellen, in Papierform oder digital.
In CE-Copilot: Gesamtexport als PDF und Word, Anlagen-ZIP mit allen hochgeladenen Unterlagen und einem Manifest mit SHA-256-Prüfsummen. Revisionen je Gefährdung zeigen, wie der Stand entstanden ist; den Audit-Trail des Kontos enthält der Business-Plan.
ab Starter, Audit-Trail im Business-Plan
Unterlagen aufbewahren
Art. 10 Abs. 3 und 8 MVO; Anhang II Nr. 2 und Anhang VII Teil A Nr. 2 MRL
Technische Unterlagen und Erklärung mindestens zehn Jahre; eine digital bereitgestellte EU-Konformitätserklärung für die erwartete Lebensdauer und mindestens zehn Jahre online.
In CE-Copilot: Abgeschlossene Projekte lassen sich schreibgeschützt archivieren; Exporte als PDF, Word und Anlagen-ZIP. Die Aufbewahrung über zehn Jahre und die Online-Bereitstellung der Erklärung organisieren Sie selbst.
ab Starter
Cybersicherheit nach dem Inverkehrbringen
Art. 13 Abs. 3, Art. 14, Art. 69 Abs. 3 und Art. 71 Abs. 2 CRA
Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten seit dem 11.09.2026, auch für Maschinen mit Datenverbindung, die vor dem 11.12.2027 in Verkehr gebracht wurden. Für Maschinen, die ab dem 11.12.2027 in Verkehr gebracht werden, ist zudem die Bewertung der Cybersicherheitsrisiken während des Unterstützungszeitraums zu dokumentieren und gegebenenfalls zu aktualisieren.
In CE-Copilot: Meldevorgänge mit Fristen für Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht, Textvorlagen und einer Nachweisspur, die sich nach der Meldung nicht mehr löschen lässt; Unterstützungszeitraum und Risikobewertung auf der Projektseite Cybersicherheit.
ab Professional
Korrekturmaßnahmen, Rücknahme oder Rückruf bei einer nicht konformen Maschine und die Unterrichtung der Behörden (Art. 10 Abs. 9 MVO) liegen beim Hersteller; CE-Copilot hat dafür keine eigene Funktion.
CE-Konformitätsmanagement mit Ablage und Excel oder mit Software?
Ein Werkzeug schreibt das Recht nicht vor. Wer wenige Maschinen ohne Serie baut, kommt mit einer gepflegten Ablage und einer Normenliste aus. Der Unterschied zeigt sich, wenn Normen sich ändern, Varianten hinzukommen oder Jahre später jemand fragt, welcher Stand galt:
| Aufgabe | Ablage und Excel-Liste | CE-Copilot |
|---|---|---|
| Normänderungen verfolgen | Amtsblatt und Normenlisten selbst beobachten; welche Maschinen betroffen sind, ermitteln Sie aus Ihren Unterlagen. | Normen abonnieren, aus dem Normen-Finder mit einem Klick (Starter bis zu 10, Professional bis zu 50, Business unbegrenzt viele Abos); Hinweis im Tracker und auf Wunsch per E-Mail mit den betroffenen Projekten. |
| Änderungen an der Risikobeurteilung | Dateiversionen; was sich zwischen zwei Ständen geändert hat, vergleichen Sie von Hand. | Revision je Gefährdung einfrieren, mit Datum und Uhrzeit; Vorher-Nachher-Vergleich in der Revisionsübersicht des Projekts. |
| Wer hat was geändert | Dateieigenschaften und Protokolle der Ablage, soweit vorhanden. | Business-Plan: Audit-Trail des Kontos, Einträge nicht änderbar, Akteur und Zeitpunkt vom Server gesetzt, filterbar je Projekt, CSV-Export. |
| Varianten und Baureihen | Datei kopieren und Abweichungen von Hand nachziehen. | Projekt aus Vorlage: Seriennummer, Baujahr und Unterschrift werden nie kopiert, übernommene Gefährdungen sind als „zu prüfen“ markiert. Bausteine für wiederkehrende Baugruppen. |
| Umbau einer Bestandsmaschine | Prüfschema als eigenes Dokument neben der Risikobeurteilung. | Entscheidungsbaum „wesentliche Veränderung“ in der Risikobeurteilung; Ist-Zustand und Änderungen fließen in die Konformitätserklärung. |
| Prüfungen und Schulungen | Listen und eingescannte Formulare. | Ab Professional: Prüfprotokolle mit Messwert, Prüfer und Datum; Schulungsnachweise mit Schulungsart (etwa nach Umbau oder Änderung), Unterschrift und nächstem Termin, als PDF und Word. |
| Meldungen nach dem CRA | E-Mail-Ordner und Fristen im Kalender. | Ab Professional: Meldevorgang mit Fristen, Vorlagen und Nachweisspur, gemeldete Vorgänge nicht löschbar. |
| Aufbewahrung | In Ihrer Ablage und Ihrem Archiv. | Schreibgeschützt archivierte Projekte; Exporte als PDF, Word und Anlagen-ZIP mit Prüfsummen für Ihr Archiv. |
Die Funktionen im Einzelnen
Wie Abonnements, Hinweise und E-Mails im Normen-Tracker funktionieren, steht im Ratgeber Normen-Änderungs-Tracker. Wie Sie Baugruppen einmal beurteilen und in jedes Anlagenprojekt übernehmen, zeigt Bausteine: Baugruppen wiederverwenden. Das Prüfschema für Umbauten erklärt der Ratgeber Wesentliche Veränderung von Maschinen, die Pflichten nach dem Cyber Resilience Act Pflicht für Pflicht der Ratgeber Software für den CRA. Für die Nachweise im Betrieb gibt es die Ratgeber Prüfprotokolle und Schulungsnachweise.
CE-Unterlagen nach dem Inverkehrbringen aktuell halten
Normen abonnieren, Revisionen einfrieren und Umbauten prüfen, im selben Projekt wie Risikobeurteilung, technische Dokumentation und Konformitätserklärung, 14 Tage kostenlos. Lizenz für jeweils drei Monate, Zahlung im Voraus; Monatsabo gegen Aufpreis, kein Pflicht-Jahresabo.
FAQ
Häufige Fragen zur Software für CE-Konformitätsmanagement
Was ist CE-Konformitätsmanagement?
Ist eine Software für das CE-Konformitätsmanagement Pflicht?
Was tue ich, wenn eine angewandte harmonisierte Norm ersetzt oder zurückgezogen wird?
Wie lange müssen CE-Unterlagen aufbewahrt werden?
Muss ich nach einem Umbau neu CE-kennzeichnen?
Was kostet eine Software für das CE-Konformitätsmanagement?
Ersetzt CE-Copilot ein Qualitätsmanagementsystem?
Fachinformation mit Stand 3. November 2026, keine Rechtsberatung. Rechtliche Aussagen geprüft gegen die Amtsblatt-Texte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der konsolidierten Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und der Verordnung (EU) 2024/2847; Preise aus der Preisliste von CE-Copilot mit demselben Stand.